6

Er ist gegangen, wie verläuft das Trennungsjahr ?

Honey1986
Hallo ihr lieben,

Seit dem 02.April haben mein Mann und ich uns getrennt ( nach 10 Jahren Beziehung), wir sind uns nicht ganz einig, wie wir das finanzielle im Trennungsjahr regeln.

ich muss dazu sagen,wir haben zwei gemeinsame Kinder und bin gerade noch in der Ausbildung.

Meine Frage hierbei ist, was muss ich im Trennungsjahr alles beantragen und wem es mitteilen (Behörden etc.) Oder zählt das Jahr noch als ,,verheiratet. ''

Was wäre die erste Anlaufstelle?

Es sind vielleicht sau blöde fragen, aber mir geht im Moment alles mögliche durch den Kopf.


Schönes Wochenende wünsch ich euch !

17.04.2015 23:07 • #1


T
hey du, vielleicht hilft dir profamilia weiter ? gruß Tom

17.04.2015 23:40 • x 1 #2


A


Er ist gegangen, wie verläuft das Trennungsjahr ?

x 3


Honey1986
Hallo Tom,

Ich hab gerade mal nach Profamilia gegoogelt, die beraten einen sogar rund ums Thema Rechtsberatung, werd mich kommende Woche mal informieren lassen.

Danke

17.04.2015 23:53 • #3


VictoriaSiempre
Im Trennungsjahr ist Dein Mann Dir gegenüber unterhaltspflichtig. Da Du in der Ausbildung bist, muss er vermutlich auch noch nachehelichen Unterhalt zahlen, bis Du diese beendet hast und für Dich selber sorgen kannst. Es ist natürlich auch abhängig vom Einkommen Deines Mannes und ob er sonstige Unterhaltsverpflichtungen hat.

Ich halte viel von Pro Familia, aber Du solltest hier zu einem Fachanwalt für Familienrecht gehen. Eine Erstberatung kostet so um die 150 € und ist gut angelegtes Geld.

Wichtig ist, zu wissen, dass Trennungsunterhalt nicht nachträglich eingefordert werden kann.

17.04.2015 23:59 • x 1 #4


A
der anwalt ist erste anlaufstelle, es muss geklärt werden wieviel unterhalt deinen kindern und evtl. auch dir zusteht, damit euer lebensunterhalt gesichert ist, für die kinder würde ich einen titel beantragen.
sofern ihr selbst eine einigung erzielen könnt, kann dein mann freiwillig eine vollstreckbare zahlungsverpflichtung abgeben. diese geschieht mit der beurkundung durch das jugendamt, das gericht oder einen notar.

bekommt ihr keine einigung hin, kannst du den unterhaltsanspruch vor gericht geltend machen. die steuerklasse braucht, soviel mir bekannt ist, für dieses jahr noch nicht geändert werden.

gehe unbedingt zum anwalt und lasse dich beraten, du kannst dir einen beratungsschein über ihn besorgen lassen, sofern du nicht genügend eigengeld hast um den anwalt zu bezahlen.

alles gute!

18.04.2015 00:02 • x 1 #5


Honey1986
Hallo zusammen

Danke das ihr mir geantwortet habt, ich dachte nämlich das man erst nach dem Trennungsjahr erst zum Anwalt müsste. wegen der Scheidung selbst, um die beim Gericht zu beantragen.


Dankeschön für die ausführliche Antwort ! Alena-52 und victoriasiempre

18.04.2015 00:10 • #6


VictoriaSiempre
Das Trennungsjahr ist dafür da, um festzustellen, ob die Ehe gescheitert ist oder nicht.

Es sollte ein Termin festgelegt werden, wann dieses Trennungsjahr beginnt. Ist einer von Euch aus der gemeinsamen Wohnung bereits ausgezogen? Dann könnte man dieses Datum nehmen. Es ist allerdings auch möglich, in einer gemeinsamen Wohnung getrennt zu leben; dann wird es allerdings schwieriger mit dem Nachweisen.

Im Trennungsjahr muss auch noch nichts den Behörden mitgeteilt werden, z. B. können die Steuerklassen beibehalten werden. Es gibt ja noch die Chance zur Versöhnung (jedenfalls ist es so gedacht).

Die finanziellen Aspekte müsst ihr unter Euch klären. Und da ist es eben so, dass es wichtig wäre, anwaltliche Beratung zu bekommen.

18.04.2015 00:20 • x 1 #7


A
wie victoria schon schrieb, trennungsunterhalt kannst du nicht rückwirkend bekommen, deshalb fordere ihn gleich ein, damit die kinder und du euer auskommen habt.

ich würde den direkten weg über den anwalt gehen und einfordern, was euch zusteht, unter umständen steht dir auch wohngeld zu, aber dazu braucht das amt dann auch nachweise über deine einkünfte, die du dann schon über den familien-recht-anwalt bekommen hast.

18.04.2015 00:24 • #8


Honey1986
Guten Morgen,

Also im Moment ist es bei uns so, er ist erstmal bei einem Freund untergekommen, ist aber noch hier bei uns gemeldet.
Ja ich werde mich dann erstmal von einem Anwalt beraten lassen.
Wie ich das am Besten bewältigen kann.

Es sind wirklich viele Dinge (Kleinigkeiten), die noch geändert werden müssen.

Ich muss mir ein eigenes Bankkonto zulegen.
Neue Bankverbindung muss mitgeteilt werden.
Der Mietvertrag muss geändert werden.
usw.

Ja ich denke, dass er nur für unsere Kinder Unterhalt zahlen müsste.
In einem Jahr bin ich mit meiner Ausbildung fertig.
Und hoffe dann zum größten Teil von ihm unabhängig zu sein.

Gruß

Honey

18.04.2015 05:43 • #9


Mrs Balea
Hallo Honey, also ich habe es auch hinter mir.. Leg dir ein eigenes Konto an und dann geh zum Anwalt.. Erkundige Dich auch gleich, ob Du finanzielle Unterstützung vom Staat bekommst, was den Anwalt betrifft. (ich hab nämlich Arbeitszeit aufgestockt und muss jetzt alles selbst zahlen , also die Unterhaltsberechnung). Dann lade Dir das Formular für das Arbeitsamt runter und ändere die Bankverbindung wegen Kindergeld. Versicherungen und ähnliches wirst dann auch auf Dich laufen lassen. Kindergarten sind Mehrkosten, da muss sich Dein Mann zusätzlich zum Unterhalt mit beteiligen (wird Dir auch die Anwältin sagen). Mietvertrag hmm bleibst Du in der Wohnung? Wenn Du Bedenken hast, das Dein Vermieter ne sagt, weil er Angst hat, Du könntest es allein nicht zahlen, klär mit Deinem Mann ob er noch mit drin stehen bleibt, denn wenn ihr geschieden seid, kann der Vermieter nichts mehr machen, dann muss er ihn auf Dich umschreiben, und das mit den alten Vertragsinhalten... Rede mit der Kita , das die Bescheid wissen, kann sein, das sich die Kinder ein wenig ändern. Ich habe es gemacht, weil ich nicht wusste wie der Zwerg es weg steckt.
Ansonsten klärt den Umgang mit den Kindern. Alle zwei Wochenenden nimmt er die Kinder oder wie ihr es halt machen wollt.. Bei weiteren Fragen, frag einfach.. Strom und Gas auch ummelden, wenn er weg ist. Such Dir dann am besten einen anderen Anbieter und such Dir einen günstigeren ... Haben wir auch gemacht.. Lohnsteuer kannst auch ändern.. Bin aufs Finanzamt und hab angegeben, das wir getrennt sind. Weiß allerdings nicht, wie es unter dem Jahr ist.. glaub da ist es dann 4/4

18.04.2015 18:04 • x 1 #10


ari12
Hallo Honey,

ich kann dir nur steuerliche Tipps geben. Für dieses Jahr könnt ihr noch zusammen veranlagt werden (ist in der Regel günstiger). Wenn ihr nächstes Jahr einen Versöhnungsversuch macht, könnt ihr auch nächstes Jahr noch zusammenveranlagen (müsst ihr halt gucken, wie euer Umgang miteinander ist, wenn ihr euch hasst bis aufs Blut ist Einzelveranlagung dann doch besser). Ich glaube, da müsst ihr nur so ein Schreiben haben, aber das wissen wahrscheinlich auch die Anwälte.

Steuerklasse ist für dieses Jahr eigentlich noch egal.

Ich wünsch dir alles Gute!

19.04.2015 17:19 • x 1 #11


Honey1986
Vielen Dank für die wirklich hilfreichen Antworten, ich habe genau in einer Woche einen Termin bei einer Familienanwältin bekommen, sie würde mir von der Beratungsstelle empfohlen.

Ich merke, umso länger mein Mann schon weg ist, bekomme ich immer mehr kraft um mich auf die wichtigen Dinge zu konzentrieren.

Ja ich denke mit den Steuerklassen das Regeln wir im nächsten Jahr das ich sie ändern lasse.
Ich möchte weitestgehend unabhängig von ihm sein, denn daran ist auch unsere Beziehung gescheitert.
Er konnte es nicht ertragen, dass ich mich um meine berufliche Zukunft konzentriere mein eigenes Geld verdiene.

Danke

20.04.2015 13:25 • #12


A


x 4




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag