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Freundin straft mich mit liebesentzug

E
Zitat von ch1984:
Also sie hat mir geschrieben das sie mit dem kleinen 400km weit weg ist zu einem bekannten (hat mir nicht gesagt zu wem oder wohin). Sie meinte er auch sie würde sich eine neue Nr zulegen und mir diese nicht mitteilen. Facebook WhatsApp Email etc. Würde ich dann gelöscht bzw blockiert werden bzw sie löscht sich komplett aus fb. Sie hat auch seit heute morgen eine neue Beziehung laut fb (Aussagen von Kollegen).

Wie kann ich sie dann ausfindig machen wegen dem.kleinen, nicht mal ihre fam oder Freunde wissen wo sie ist (oder Wollen es nicht sagen) ihrer Aussage will sie auch dort bleiben wo sie jetzt ist.


Deine Ex hat doch einen Totalschaden .. nichts für ungut aber , dass geht echt nimmer von ihr .

Ich würde dir auch eine Anzeige bei der Polizei empfehlen bzw. es dort melden .

26.10.2016 11:31 • #16


Drops07
Frage wäre jedoch ob die Polizei etwas unternimmt...Sorgerecht? Aufenthaltsbestimmungsrecht? Für Familienstreitigkeiten ist die Polizei nicht zuständig, sofern keine Gewalt im Spiel ist oder um das Wohl des Kindes sich Sorgen gemacht werden muss.

Suche mal einen gescheiten Anwalt auf und sprich mit diesem Dein weitere Vorgehen ab, evtl. Jugendamt mit ins Boot holen usw.

26.10.2016 11:39 • #17


A


Freundin straft mich mit liebesentzug

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E
Zitat von Drops07:
Frage wäre jedoch ob die Polizei etwas unternimmt...Sorgerecht? Aufenthaltsbestimmungsrecht? Für Familienstreitigkeiten ist die Polizei nicht zuständig, sofern keine Gewalt im Spiel ist oder um das Wohl des Kindes sich Sorgen gemacht werden muss.

Suche mal einen gescheiten Anwalt auf und sprich mit diesem Dein weitere Vorgehen ab, evtl. Jugendamt mit ins Boot holen usw.


Auch bei Familienstreitigkeiten wird oftmals ein Streifenwagen geschickt um die Sache zu klären , soweit ich weiß .

Und in diesem Fall würde ich sich der denken dass die Polizei eine Anzeige macht gegen die Ex wegen Kindesentzug etc . bzw. es bei einem Anwalt meldet .

Aber ja auch ein guter Anwalt wäre da sicher nicht falsch zu empfehlen . .

26.10.2016 11:42 • #18


G
Zitat von Drops07:
Frage wäre jedoch ob die Polizei etwas unternimmt...Sorgerecht? Aufenthaltsbestimmungsrecht? Für Familienstreitigkeiten ist die Polizei nicht zuständig, sofern keine Gewalt im Spiel ist oder um das Wohl des Kindes sich Sorgen gemacht werden muss.

Suche mal einen gescheiten Anwalt auf und sprich mit diesem Dein weitere Vorgehen ab, evtl. Jugendamt mit ins Boot holen usw.


Natürlich muss und wird die Polizei eine Anzeige aufnehmen wegen Kindesentzug. Das ist keine Lapalie, sondern eine ernstzunehmende Angelegenheit.

Deshalb ja mein Rat: Mit dem Handy zur Polizei - Anzeige erstatten und im Anschluss zu einem guten Fachanwalt für Familienrecht.

26.10.2016 11:44 • #19


Drops07
Zitat von Alex.W1992:
Auch bei Familienstreitigkeiten wird oftmals ein Streifenwagen geschickt um die Sache zu klären


Sicher schicken die nen Streifenwagen wenn Gefahr im Verzug ist oder wenn ein Streit außer Kontrolle gerät...hier ist die Sache aber nun so, dass die Dame irgendwo 400 km entfernt Spielchen spielt, sprich 1. wo sollten die hinfahren und 2. ist es eine Notlage? Die Beamten könnten im Zweifel erst mal nicht viel ausrichten, Kindesentzug, dazu müsste er das geteilte Sorgerecht haben und selbst wenn er dieses hat, wird die Polizei die Tante nicht wieder nach Hause bringen da sie Volljährig ist, mit Umgangsrecht usw. klärt dann ein Gericht und dies leitet ein Anwalt ein. Evtl. schreitet das Jugendamt auch ein wenn das Kindswohl in Frage gestellt wird...das wären seine Anlaufstellen....

Zitat von Grace_99:
Natürlich muss und wird die Polizei eine Anzeige aufnehmen


Die Polizei muss immer eine Anzeige welche gemacht wird aufnehmen, das meinte ich damit auch nicht sondern eher was im Anschluss dann mit eben dieser Anzeige geschieht bzw. was die Polizei in diesem Fall überhaupt unternehmen kann...daher halte ich dies nicht für so Erfolgsversprechend.

26.10.2016 11:48 • x 1 #20


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Zitat von Drops07:
Zitat von Alex.W1992:
Auch bei Familienstreitigkeiten wird oftmals ein Streifenwagen geschickt um die Sache zu klären


Sicher schicken die nen Streifenwagen wenn Gefahr im Verzug ist oder wenn ein Streit außer Kontrolle gerät...hier ist die Sache aber nun so, dass die Dame irgendwo 400 km entfernt Spielchen spielt, sprich 1. wo sollten die hinfahren und 2. ist es eine Notlage? Die Beamten könnten im Zweifel erst mal nicht viel ausrichten, Kindesentzug, dazu müsste er das geteilte Sorgerecht haben und selbst wenn er dieses hat, wird die Polizei die Tante nicht wieder nach Hause bringen da sie Volljährig ist, mit Umgangsrecht usw. klärt dann ein Gericht und dies leitet ein Anwalt ein. Evtl. schreitet das Jugendamt auch ein wenn das Kindswohl in Frage gestellt wird...das wären seine Anlaufstellen....

Zitat von Grace_99:
Natürlich muss und wird die Polizei eine Anzeige aufnehmen


Die Polizei muss immer eine Anzeige welche gemacht wird aufnehmen, das meinte ich damit auch nicht sondern eher was im Anschluss dann mit eben dieser Anzeige geschieht bzw. was die Polizei in diesem Fall überhaupt unternehmen kann...daher halte ich dies nicht für so Erfolgsversprechend.



Ja natürlich ist in diesem Fall auch dass Jugendamt eine gute Anlaufstelle doch ich würde eher einen guten Anwalt und die Polizei empfehlen anstatt Jugendamt ..

Suche nach Kindesentziehung Polizei nach dem Gesetzbuch §195 ist es glaub ich.

26.10.2016 11:55 • #21


Drops07
Zitat:
schickten ihn zur Polizei. Bei der Polizei hat man nichts gemacht. Sie könnten nichts machen, da sie die Mutter sei und die Polizei nicht zuständig sei


Ein Zitat aus dem JuraForum....Dein eigener Links Alex

26.10.2016 12:02 • #22


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Zitat von Drops07:
Zitat:
schickten ihn zur Polizei. Bei der Polizei hat man nichts gemacht. Sie könnten nichts machen, da sie die Mutter sei und die Polizei nicht zuständig sei


Ein Zitat aus dem JuraForum....Dein eigener Links Alex


Hast du den Link geöffnet wo draufsteht § 195 nach dem Starfgesetzbuch . ? . Ich meinte nicht das , glaube ich . Zuerst öffnet sich die Google Seite dann musst du bissel runterscrollen zum Thema § 195 Kindesentziehung nach dem Strafgesetzbuch , und laut dem ist es strafbar . Www.jusline.at

26.10.2016 12:05 • #23


Drops07
Bevor es Strafbar ist muss es erst einmal nachgewiesen werden....behauptet die Frau sie ist ein paar Tage um Urlaub...und nun?

Im Grunde ist es auch egal, wir können hier diskutieren wie wir wollen, am Ende muss der TE wissen was er machen möchte und was er tun wird. Ich würde ihm nur den Rat geben, bevor er zur Polizei rennt, einen Anwalt aufzusuchen und sich beraten zu lassen, dieser wird mit Sicherheit die richtigen Ratschläge geben und ihm das weitere Vorgehen erklären und ihm auch alle Möglichkeiten aufzeigen.

26.10.2016 12:16 • x 1 #24


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Zitat von Drops07:
Bevor es Strafbar ist muss es erst einmal nachgewiesen werden....behauptet die Frau sie ist ein paar Tage um Urlaub...und nun?

Im Grunde ist es auch egal, wir können hier diskutieren wie wir wollen, am Ende muss der TE wissen was er machen möchte und was er tun wird. Ich würde ihm nur den Rat geben, bevor er zur Polizei rennt, einen Anwalt aufzusuchen und sich beraten zu lassen, dieser wird mit Sicherheit die richtigen Ratschläge geben und ihm das weitere Vorgehen erklären und ihm auch alle Möglichkeiten aufzeigen.


Dem stimme Ich zu ..

26.10.2016 12:18 • #25


G
Zitat von Drops07:
Bevor es Strafbar ist muss es erst einmal nachgewiesen werden....behauptet die Frau sie ist ein paar Tage um Urlaub...und nun?

Deshalb ja das Handy mit zur Polizei und Anwalt - Beweis liegt vor durch die Nachricht.

Im Grunde ist es auch egal, wir können hier diskutieren wie wir wollen, am Ende muss der TE wissen was er machen möchte und was er tun wird. Ich würde ihm nur den Rat geben, bevor er zur Polizei rennt, einen Anwalt aufzusuchen und sich beraten zu lassen, dieser wird mit Sicherheit die richtigen Ratschläge geben und ihm das weitere Vorgehen erklären und ihm auch alle Möglichkeiten aufzeigen.

Schlechter Rat respektive die Reihenfolge. Erst Polizei, dann RA. Was soll man beim RA, wenn man nicht weiß, wo ein möglicher Brief hingesandt werden soll - deshalb heißt es ja Kindsentzug und nicht Meine Ex hat nen Pups quer sitzen.


26.10.2016 12:29 • #26


Bukatcho
Zitat von Chrisi:
lieber im Stehen erschossen werden als auf Knien leben !


Der ist gut! Klasse Spruch!


Noch ein Tipp: Ich würde auf jeden Fall das Jugendamt einschalten!

26.10.2016 13:09 • #27


Sashimi
@fs

Das einzige was Du jetzt tun kannst und musst ist den Kontakt sofort abzubrechen. Diese Frau versucht Dich gerade mit allen Mitteln fertig zu machen und die Motive sind im Moment noch nicht schlüssig. Ihr werdet Zweifelsohne keine Basis finden. Die Zeit dazwischen wirst Du nutzen um Dich zu informieren, selbst zur Ruhe zu kommen und Deine Gedanken zu ordnen. Gründe für ihr Verhalten können vielfältig sein. Zum einen einfach unreife, Depressionen, oder einen Eigenanteil von Dir, der Dir momentan noch verschlossen bleibt. Ohne diese Frau in Schutz nehmen und Dir in den Rücken zu fallen: Mir scheint da aber eine große Kränkung voraus zu gehen.

26.10.2016 18:59 • #28


Kroenchen_richten
Ach du heilige Scheibe. Ich ahnte es ja schon am Anfang. Da brodelt schon länger etwas.
Jugendamt, Anwalt usw. einschalten. Auf keine Diskussion mit ihr einlassen. Handeln und nicht reden.
Wenn sie Unterhalt will, muss sie Dir auch die Adresse usw. geben. Vom Kind fernhalten kann sie Dich auch nicht. Auch unverheiratete Väter haben Rechte.
Wer hat denn bis jetzt etwas im Haushalt gemacht?

Was ne Mutter schleift ihr Kind durch die Gegend und schnappt sich direkt den Nächsten.
Wo war das Kind während ihrer Schlafzimmerschmolleinheit?
Die junge Dame muss sehr vorsichtig sein, bei dem was sie treibt. Das kann ganz schnell nach Hinten losgehen.

26.10.2016 20:05 • #29


C
Zum Thema sich den nächsten schnappen, sie meinte auch noch der kleine wird meinen neuen Freund lieben er wird ihn Papa nennen, er ist der neue Papa du nicht ich weiß das klingt alles sehr heftig aber genau so ist

26.10.2016 23:50 • #30


A


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