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Hoffnung, Glaube, "Liebe" und Ansprüche

Blanca
Seit über einem Jahr lese und schreibe ich nun schon vor allem in diesem Unterforum mit.

Fremdgehen Affairen sind facettenreich, keine Frage. Aber was mich noch immer erstaunt daran ist, woher jemand, der sich auf eine Affaire mit einem anderweitig gebundenen Menschen eingelassen hatte, der darin offenbar den Mund im Lauf der Zeit zu voll genommen hat (also von wegen gemeinsame Zukunft, Liebe, etc.) und nun den Rückzug in seine Ehe angetreten hat, allen Ernstes das Recht zu haben glaubt, eine Beendigung dieser Ehe forcieren zu dürfen.

Wo bittschön steht eigentlich geschrieben, daß darauf ein Anspruch besteht, nur weil der Ehe- dem Nebenpartner gegenüber mal was von Liebe gefaselt und sich auf Intimitäten mit ihm eingelassen hat? Wo steht eigentlich geschrieben, daß letzterer ihn auf sein Gesülze festnageln und gezielt dazu nötigen darf, seine Ehe zu beenden, um stattdessen eine Festbeziehung zu ihm selbst aufzunehmen?

Liegt es etwa nicht auf der Hand, daß der Ehepartner auch daheim von Liebe und gemeinsamer Zukunft geredet hat - also wenn man sich den status quo nur anschaut? Wieso sollen diese Worte gegenüber einer Affaire mehr zählen als gegenüber dem eigenen Ehepartner?

Zwar ist für mich nachvollziehbar, daß man dem gebundenen Teil angesichts des Rückziehers allzuviel Leichtfertigkeit im Umgang mit den Gefühlen der abservierten Affaire vorgeworfen wird - geschenkt. Aber mal ehrlich: Mit welchem Recht maßt so manche Ex-Affaire sich in der Situation eigentlich an, nun auf seine Ehefrau oder gar seine Familie loszugehen?

Mit welchem Recht wird deren Zustand - trotz und gerade angesichts des Rückzugs eben dort- und nicht zur Affaire hin - so vehement bezweifelt? Mit welchem Recht wird die Scheidung regelrecht gefordert, als habe die Affaire auch nur den Hauch eines Anspruchs darauf? Mit welchem Recht wird von einigen hier ständig so getan, als sei die Ehe nichts und die Affaire alles gewesen - auch wenn der Rückzieher einen deutlichen Anlass dazu liefert, auf das genaue Gegenteil zu schließen?

Mit welchem Recht soll eine Ehe (!) plötzlich nicht mehr sein dürfen, weil eine Affaire unbedingt meint, jetzt endlich Festbeziehung werden zu müssen?

Kann mir das mal jemand erklären? Woher rührt dieser merkwürdige Glaube, letztere sei dazu berechtigt?

Was konkret berechtigt sie denn dazu?

29.07.2016 13:40 • x 6 #1


K
Weil Affären in erster Linie von Menschen eingegangen werden, die ein Problem mit ihrem Selbstwert haben - gebunden oder ungebunden ist da egal. Und wenn ein ungebundener Mensch mit geringem Selbstwert sich auf eine Affäre mit einem gebundenen Menschen mit ebenfalls geringem Selbstwert einlässt, hofft derjenige darauf, besser zu sein als der/die andere. Der ultimative Beweis wäre natürlich die Trennung. Das geht dann wohl lange Zeit nach dem Prinzip Hoffnung - wenn wir nur lange genug diese Affäre miteinander haben, wird er/sie schon merken, dass ich der/die Richtige bin und nicht der eigentliche Partner.
Irgendwann kommt dann der Punkt, an dem der AP nicht mehr kann und eine Entscheidung fordert. Und wenn diese dann zu seinen Ungunsten ausfällt, ist das eigentliche Ziel ins Gegenteil verkehrt - statt einer Erhöhung des Selbstwertes erleidet er eine deutliche Kränkung desselben.
Also will er/sie natürlich unbedingt wissen, wie gut oder schlecht es denn nun tatsächlich um die Beziehung bestellt ist. War das alles nur gelogen, was erzählt wurde? Ist die Beziehung viel besser als gesagt? Denn sonst, das muss man sich ja als AP klarmachen in der Situation, würde das bedeuten: ja, meine Ehe ist erkaltet, wir lieben uns nicht mehr, meine Frau/mein Mann ist ein Kotzbrocken/Besen/as.uell/nicht liebesfähig ... und wir haben uns schon lange nichts mehr zu sagen. Aber das ist immer noch besser als Du!
Autsch ...

Ich denke, Affären könnten anders enden, wenn der vergebene Part von vornherein sagen würde: ich liebe meine/n Partnerin, wir sind noch immer sehr stark miteinander verbunden, mir ist nur ein bisschen langweilig und ich hätte gern mal wieder das prickelnde Gefühl einer frischen Verliebtheit, nur für eine kurze Zeit. Danach kehre ich zurück in den warmen Schoß meiner geliebten Frau ...

Allerdings wäre es dann relativ schwierig, eine willige Affärenpartnerin zu finden denn gerade bei Frauen ist S. biologisch immer noch sehr stark mit Bindungsverlangen gekoppelt. In manchen Fällen geht es ja gut, nämlich dann, wenn beide gebunden sind und genau das Gleiche voneinander möchten. Dann geht es am Ende bei solchen Entscheidungen tatsächlich nur noch um den Machtkampf ... wer ist nun der bessere von beiden?

Antwort: der bessere ist am Ende der mit dem größeren Selbstwert. Denn der wird sich gegen die Affäre und eine mögliche folgende Beziehung entscheiden ...

29.07.2016 13:49 • x 6 #2


A


Hoffnung, Glaube, "Liebe" und Ansprüche

x 3


G
Ist das eine allgemeine Frage Blanca?
Oder bist du in der Situation die Frau zu Hause zu sein !?

Liebe Grüße Gus

29.07.2016 13:52 • #3


rubi
Ich denke, dass in diesen speziellen fällen (wo die Geliebte mal aus dem Schatten ans Licht tritt und die Affäre absichtlich platzen/auffliegen läßt)
das Leiden/Hoffen der Affäre die Person dazu treibt endlich Klarheit für sich selbst schaffen zu wollen, dem eigenen Leiden ein Ende setzen zu wollen,
und speziell vielleicht auch die Hoffnung als Triebfeder, wenn man die Ehe des Affärenpartners beendet kann, dass der Geliebte zu einem kommt.

Und wenn mir jemand was von großer ewiger Liebe vorsülzt, würde ich auch natürlich auch erwarten, dass er seine Ehe beendet, damit ich die Frau anseiner Seite bin. Ist doch irgendwie logisch, dass wenn man jemandem etwas verspricht, dass der andere auch erwartet, dass es in die Tat umgesetzt wird.

Ich persönlich finde aber, dass müßte mein Affärenpartner selbst entscheiden, er muss die Trennung von der Ehefrau selbst schaffen...ohne mein öffentliches Zutun.

edit: ups habe irgendwie überlesen, dass der Affärenpartner die Affäre schon beendet hat...
tja dann ist es vielleicht auch ein bisl Rache fürs verschmähte Ego der Verlassenen

29.07.2016 13:54 • #4


Urmel_
Ich sehe es wie Kätzchen. Wenn die Affäre gen Süden geht und man einen Verlust hinnehmen muss, dann kann man die Sache entweder zu den Akten legen oder aus Ego/Selbstwertgründen die letzten Grenzen überschreiten.

Daher sollte man auch (oder gerade bei?) genau hinschauen, welchen Konfliktpotenzial (Screening!) die geheime Liebschaft besitzt. Sonst wird einem nämlich schnell das Heft aus der Hand genommen.

29.07.2016 13:55 • x 1 #5


Blanca
Zitat von Kaetzchen:
Also will er/sie natürlich unbedingt wissen, wie gut oder schlecht es denn nun tatsächlich um die Beziehung bestellt ist. War das alles nur gelogen, was erzählt wurde? Ist die Beziehung viel besser als gesagt? Denn sonst, das muss man sich ja als AP klarmachen in der Situation, würde das bedeuten: ja, meine Ehe ist erkaltet, wir lieben uns nicht mehr, meine Frau/mein Mann ist ein Kotzbrocken/Besen/as.uell/nicht liebesfähig ... und wir haben uns schon lange nichts mehr zu sagen. Aber das ist immer noch besser als Du!
Autsch ...

Umgekehrt wird ein Schuh daraus:

War das alles nur gelogen, was erzählt wurde? Ist die Affaire viel langweiliger geworden, als gesagt? Denn sonst, das muß man sich ja als AP klarmachen in der Situation, würde das ja bedeuten: Ja, meine Affaire ist erkaltet, er liebt mich nicht mehr, mein AF ist ein Kotzbrocken/Besen/S./nicht liebesfähig... und er hat mir schon lange nichts mehr zu sagen. Aber das ist immer noch besser als seine Ehe!
Autsch...

29.07.2016 13:57 • x 1 #6


P
Zitat von Blanca:
Kann mir das mal jemand erklären? Woher rührt dieser merkwürdige Glaube, letztere sei dazu berechtigt? Was konkret berechtigt sie denn dazu?


ein gekränktes ego, welches liebe erzwingen will, den cut nicht akzeptieren kann, vehement die eigenen defizite verleugnet und über die beziehungs-/liebesillusion diese zu kompensieren versucht.

29.07.2016 13:58 • x 4 #7


K
Zitat von Blanca:

War das alles nur gelogen, was erzählt wurde? Ist die Affaire viel langweiliger geworden, als gesagt? Denn sonst, das muß man sich ja als AP klarmachen in der Situation, würde das ja bedeuten: Ja, meine Affaire ist erkaltet, er liebt mich nicht mehr, mein AF ist ein Kotzbrocken/Besen/S./nicht liebesfähig... und er hat mir schon lange nichts mehr zu sagen. Aber das ist immer noch besser als seine Ehe!
Autsch...


Also von einer erkalteten Affäre habe ich noch nie gehört das halte ich auch für sehr unwahrscheinlich, es sei denn, aus der Affäre wird eine Beziehung, dann passt das
Es gibt eben einen Unterschied zwischen prickelnder Leidenschaft und sicherer Verbundenheit. In einer Affäre gibt es ersteres ohne Ende, aufgrund der Tatsache, dass es sich um eine Affäre handelt. Die für Leidenschaft zwingend notwendige Distanz und Unsicherheit wird ja da frei Haus geliefert. Vernünftige Menschen wissen aber, dass es damit ziemlich fix vorbei ist, sobald aus der unsicheren Affäre eine sichere Verbindung wird.

Warum soll ich also eine sichere Verbindung, nur weil die nicht mehr die kochende Leidenschaft hat (weil beides in einem nun mal eben nicht wirklich geht!), aufgeben, und mir damit auch noch gleichzeitig die prickelnde Leidenschaft wegnehmen, weil es die danach auch nicht mehr gäbe (wenn aus der Affäre eine Beziehung würde nämlich)? Damit würde man ja beides verlieren - man will aber doch eigentlich beides behalten
Ich bin mir relativ sicher, dass Männer so was viel nüchterner und realistischer betrachten können als Frauen, und sich deshalb in der Regel für die sichere Verbindung entscheiden. Denn die unsichere Leidenschaft können sie ja dann jederzeit mit einer anderen wieder haben ... Affärenpartner sind meiner Meinung nach beliebig austauschbar, Lebensgefährten aber nicht.

29.07.2016 14:04 • #8


338
Zitat von Gus:
Ist das eine allgemeine Frage Blanca?


Denke ja.

Naja, schwierige Frage finde ich. Was heißt, man hat das Recht dazu?
Wer hat mehr recht, mit einem Menschen zusammen zu leben. Der, der ein Haus und Kinder mit ihm hat. Der, der meint ihn stärker zu lieben?
Ich stelle für mich erst einmal fest, dass erstens, Menschen keinem gehören und zweitens ist der Zustand Ehe nicht auschlaggebend. Es gibt Menschen, die leben 20 Jahr in wilder Ehe zusammen und es ist gleichbedeutend. Das aber nur nebenbei.
Es wird immer Situationen im Leben geben, wo man gern etwas oder jemanden bei sich haben möchte und man alle Mittel dafür einsetzt. Die Frage dabei ist, wie weit bin ich bereit, mich dafür moralisch/ethisch daneben zu benehmen.

Ansonste finde ich, es erleichtert das soziale Miteinander enorm, wenn man sich nicht mit gebunden Menschen einlässt. Aber ein Recht oder nicht Recht auf das Leben mit einen Menschen zu haben, so etwas hat keiner weder EF/EM noch AF/AM

29.07.2016 14:05 • x 2 #9


M
Liebe Bianca,

das Recht die Zugeständnisse und Versprechungen und Liebesbekundungen durch Taten einzufordern hat jeder, dem dieses Recht in Form der oben geannten Handlungen gegeben wurde.

Das Recht einen Menschen bei seinem Wort zu nehmen und ihn in Form von Taten zu prüfen hat jeder der in einer Liebesbeziehung steckt. Dies hat sowohl der Ehepartner als auch der Affärenpartner, wenn diese mit Liebe verbunden ist und man eine gemeinsame Zukunft plant.

Jeder sieht seine Gefühle als wichtiger, als wertvoller. Das ist menschlich. Du könnest all diese Fragen auch anders herum stellen. Woher nimmt sich die Ehefrau das Recht den Mann zu halten, wenn er doch in eine andere Frau verliebt ist? Woher nimmt sich die Ehefra/Mann das Recht ihre Ehe höher zu stellen als die neue Beziehung, die ihr Partner eingehen möchte etc etc etc.

Das Recht darf sich jeder nehmen, ob er Recht hat ist eine andere Frage. Du nimmst dir auch das Recht, all diese Fragen zu stellen. So wie ich mir das Recht nehme darauf zu antworten. (smile)
Lieben Gruß

29.07.2016 14:09 • x 3 #10


D
Zitat von Blanca:
Kann mir das mal jemand erklären? Woher rührt dieser merkwürdige Glaube, letztere sei dazu berechtigt?

Was konkret berechtigt sie denn dazu?


Nichts. Doch ist der Glaube über einen anderen Menschen verfügen zu können und zu dürfen und Rechte an ihm zu haben, vollkommen alltäglich anzutreffen. Das ist kein Verhalten was exklusiv auf Affären zutrifft.

Woher das rührt? Aus dem Missverständnis ein Anderer habe für mein Wohlbefinden zu sorgen.

29.07.2016 14:15 • x 6 #11


Blanca
Miir schwebten beim Erstellen dieses Threads Szenen wie die hier vor Augen:




Dazu noch ein Thread, wo jemand schilderte, sie habe den Ex-AF gleich zweimal in Gegenwart seiner schwangeren (!) Gattin wegen der Affaire konfrontiert, wobei es beim zweiten Mal auch zu physischen Übergriffen ihrerseits kam, deren er sich entsprechend erwehren mußte.

Woher glaubt jemand, das Recht zu haben, sowas zu tun? Ist das wirklich ein Anzeigen fehlenden Selbstbewußtseins, oder nicht vielmehr für ein übersteigertes, so nach dem Motto Mit mir nicht!?

Oder ist ein übersteigertes Selbstbewußtsein wiederum Anzeichen für ein fehlendes?

29.07.2016 14:20 • x 1 #12


M
Wo bittschön steht eigentlich geschrieben, daß darauf ein Anspruch besteht, nur weil der Ehe- dem Nebenpartner gegenüber mal was von Liebe gefaselt und sich auf Intimitäten mit ihm eingelassen hat?

das liegt wohl oft daran, dass bei Affairen eben viel gelogen wird.

Es ist ja selten so, dass der Mensch, der eine Affaire beginnt
vorher aufrichtig seinen Standpunkt klar macht.
Ich bin glücklich verheiratet, werde meine Frau nie verlassen,
sondern da wird ja oft das ganze Liebesrepertoire abgespielt......
und gelogen was das Zeug hält....

Du bist meine einzige, erste wahre Liebe
wäre da bloss nicht......
diese schreckliche......
blubb....bla.....

und wenn sich der/die Besäuselte dann verliebt...
keine Affairenvorerfahrung hat....
und vielleicht auch einfach verzweifelt die Geschichte glauben möchte...

dann kann es natürlich sein.....
dass er/sie den ganzen Käse glaubt
und sich im Geiste mit dem/der Geliebten in den Sonnenuntergang reiten sieht.......
nachdem der Feind (die Ehefrau oder der Ehemann) besiegt wurde.......

29.07.2016 14:20 • x 1 #13


E
Blanca, in der Liebe und im Krieg gibt es keine Gesetze. Da zählen die Emotionen, das Begehren die wichtigste Rolle. Und auch die Affaire liebt diesen Menschen, nicht nur der Ehepartner, auch die beiden verbindet ein inniges Gefühl (auch wenn es manchmal von der einen Seite stärker ist), sie haben Sehnsucht zueinander, sie wollen Momente der Leidenschaft, Momente des Glücks, Momente der Hingabe, Momente des Vergessens erleben. Und dieses Gefühl wollen sie behalten, es immer wieder spüren, die Lust, das Abenteuer, die gemeinsame Reise. Der Ehepartner wird noch ausgeblendet bis er irgendwann zum Störfaktor für die gemeinsame Liebe der beiden AF-Partner wird (aus Sicht desjenigen, der forciert der andere soll die Ehe beenden). Und dann beginnt der AF-Partner Forderungen zu stellen, zu einer Entscheidung zu drängen, zu hoffen, zu kämpfen, dass seine Liebe die „bessere“ Liebe ist, die glücklichere, die, die der andere braucht um auch glücklich zu sein. Und somit drängt er sich noch mehr in die Ehe, als er es eh schon war. Ob er ein Recht dazu hat – aus meiner Sicht schwer zu sagen. Ja, die Ehepartner haben sich einmal das „Ja-Wort“ gegeben, sich ewige Treue und Liebe geschworen und sind jetzt laut Urkunde verheiratet. Aber die ewige Treue hat der untreue Ehepartner gebrochen, er hat gelogen, er hat an den Grundpfeilern gesägt. Was bedeutet dann noch die Ehe auf dem Papier, wenn die Werte nicht gehalten wurden? Ein Recht auf den Ehepartner gibt es nicht, ebenso wenig wie das Recht des AF auf den AF-Partner für eine glückliche gemeinsame Zukunft.

29.07.2016 14:35 • #14


D
Zitat von Blanca:
Woher glaubt jemand, das Recht zu haben, sowas zu tun? Ist das wirklich ein Anzeigen fehlenden Selbstbewußtseins, oder nicht vielmehr für ein übersteigertes, so nach dem Motto Mit mir nicht!?

Oder ist ein übersteigertes Selbstbewußtsein wiederum Anzeichen für ein fehlendes?


Eher Verzweiflung aus Ohnmacht. Ohnmacht die eigenen Gefühle des Verlusts nicht ertragen zu wollen bzw. nicht zu können.

29.07.2016 14:52 • x 6 #15


A


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