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Tipps und Ratgeber für die Scheidung

dollesDing
Das glaube ich gern!
Am Anfang spricht das schlechte Gewissen lauter Versprechen aus. Darauf will ich mich auch lieber nicht verlassen. Denn wenn Zeit verstrichen ist und es dann ernst wird, kann die Welt ganz anders aussehen. Ich rechne mit allem. Die Erfahrungen anderer ernst nehmen! Denn: DAS passiert nur den Anderen und mir/uns nicht? Das dachte ich auch, bevor ich verlassen wurde... Diesen Fehler will ich nicht erneut begehen.

14.03.2017 13:42 • #16


sozialtussi
Zitat von fe16:
@sozialtussi
ich lege wiederspruch ein

bin grade mittendrin im geschehen eines Rosenkrieges.
es besteht für beide seiten Anwaltpflicht
da meiner sich gerne selbst verteidigt hätte ist er eines besseren belehrt worden


Dann liegt es daran, dass für euch keine einvernehmliche Scheidung in Frage kommt.
Selber verteidigen kann, bzw. darf dein Mann sich nicht, das ist bei einer Scheidung gesetzlich so festgelegt.
Anwälte dürfen immer nur eine Seite vertreten und beraten.

Siehe hier, wann es doch mit nur einem Anwalt geht:

Nur ein Ehegatte beauftragt einen Anwalt für die Scheidung

Dennoch ist es möglich, dass sich Eheleute, bei denen es keinen Streit um Unterhalt, Hausrat, Kinder, Vermögen und Versorgungsausgleich gibt, untereinander darauf einigen, dass nur einer von ihnen einen Anwalt oder eine Anwältin für die Scheidung beauftragt. Der Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt, muss nämlich nach dem Gesetz anwaltlich vertreten sein. Daran führt kein Weg vorbei.


Und weiter hier:

Der andere Ehegatte stimmt der Scheidung zu

Der andere Ehepartner kann dann allerdings vor Gericht keine eigenen Anträge stellen. Er wird aber vom Gericht in der mündlichen Verhandlung angehört und kann dem Scheidungsantrag seines Ehepartners zustimmen. Wenn es also keinen Streit zwischen den Eheleuten gibt, ist es auf diese Weise möglich, dass nur einer einen Anwalt beauftragt und die Anwaltskosten auch nur einmal anfallen.


Und dies noch:



Falls es doch zu Streit kommt oder eine zusätzliche Beratung gewünscht wird

Übrigens: Sollte es im Verlauf des Scheidungsverfahrens doch noch zu Streit kommen, kann sich der andere Ehegatte natürlich jederzeit doch noch einen eigenen Anwalt nehmen. Manchmal empfiehlt es sich auch, dass sich der andere Ehegatte zumindest einmal anwaltlich beraten lässt, um sicher zu gehen, dass die Scheidung so, wie sie geplant ist, nicht doch mit Nachteilen für ihn verbunden ist.


Quelle: Unser Kanzlei-Blog
Sümenicht Görtz
Rechtsanwältinnen
Veröffentlicht am 02. November 2011
Von Iris Sümenicht.

14.03.2017 13:43 • x 2 #17


A


Tipps und Ratgeber für die Scheidung

x 3


A
@sozialtussi

Viel Dank für Deine Antwort, Du hattest mich überholt, hatte gerade etwas ähnliches herausgekramt. Mein Ex-Ehemann und ich sind diesen Weg gegangen. Nur ich war anwaltlich vertreten, er hat dem Antrag zugestimmt und wir drei (Anwalt, Exgatte und ich) waren nach dem Gerichtstermin, der keine 10 min dauerte, noch gemeinsam einen Kaffee trinken. Die Anwalts- und Gerichtskosten haben wir geteilt.

Aber dazu sollte vorab wirklich alles geklärt sein, dann ist dies eine sehr kostengünstige und auch zeitsparende Variante (Scheidungsantrag wurde im März zugestellt, Termin war Anfang Dezember).

14.03.2017 14:05 • x 2 #18


fe16
@sozialtussi
du hast recht , Rosenkrieg ist keine einvernehmliche Scheidung .

ich wollte dir auch nicht zu nahe tretten .
@Aprilwetter

Aber dazu sollte vorab wirklich alles geklärt

es gibt leider wenige Scheidungen wo das so ist und ich gratuliere euch dazu von Herzen

14.03.2017 14:13 • x 1 #19


sozialtussi
Zitat von fe16:
@sozialtussi
du hast recht , Rosenkrieg ist keine einvernehmliche Scheidung .

ich wollte dir auch nicht zu nahe tretten .
@Aprilwetter

Aber dazu sollte vorab wirklich alles geklärt

es gibt leider wenige Scheidungen wo das so ist und ich gratuliere euch dazu von Herzen


@fe16 ...du bist mir nicht zu nahe getreten. Alles gut.
Zwischen meinem Mann und mir ist alles geklärt, er muss beim Scheidungstermin nur noch Ja sagen

14.03.2017 14:17 • x 1 #20


A
@sozialtussi

Zitat von sozialtussi:
Zwischen meinem Mann und mir ist alles geklärt, er muss beim Scheidungstermin nur noch Ja sagen


Ich zitiere mich mal selbst aus einem anderen Thread

Zitat:
Demnach wird ihn der Richter fragen, ob er die Ehe für gescheitert hält.


Ja

Zitat:
Weiterhin wird gefragt, ob eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft ausgeschlossen ist.


Ja

Zitat:
Dann wird gefragt, ob am Scheidungsantrag vom... festgehalten wird.


Ja

Zitat:
Es kommt noch die Frage nach dem Trennungszeitpunkt. Das sind die Fragen an den Antragsteller.

Danach werden Dir als Antragsgegnerin die gleichen Fragen gestellt. Wenn Du keinen eigenen Scheidungsantrag gestellt hast über Deinen Anwalt, wirst Du gefragt, ob Du dem Scheidungsantrag zustimmst.


Ja

Im Gegensatz zur Eheschließung kommt Ihr beide hier nicht mit einem Ja davon. Es sind für Dich drei und für Deinen getrennt lebenden Ehemann vier Ja's .

Spaß beiseite, ich halte Dir die , dass alles klappt.

14.03.2017 14:38 • x 1 #21


sozialtussi
Zitat von Aprilwetter:

Im Gegensatz zur Eheschließung kommt Ihr beide hier nicht mit einem Ja davon. Es sind für Dich drei und für Deinen getrennt lebenden Ehemann vier Ja's .

Spaß beiseite, ich halte Dir die , dass alles klappt.


Oha das kann ja heiter werden...
Bin gespannt.
Meine Schwiegertochter sagte mal zu mir:

Du darfst dich erst dann Single nennen, wenn du geschieden bist.

14.03.2017 18:23 • #22


A
@sozialtussi

Da hat Deine Schwiegertochter recht. Getrennt lebend ist ja kein Familienstand im gesetzlichen Sinne. Jetzt bist Du verheiratet, also offiziell gebunden . Nach der Scheidung bist Du geschieden, also offiziell ungebunden .

Aber wie bereits gesagt, wenn alles geklärt ist, sollte der Scheidungstermin in maximal 20 min über die Bühne sein. Wenn Dein getrennt lebender Ehemann nicht anwaltlich vertreten ist, kann er ja sowieso keine Anträge stellen bzw. beantragen, Deinen Antrag abzuweisen. Ich sehe auch keine Möglichkeit, die Scheidung von seiner Seite aus auf Dauer zu verhindern.

14.03.2017 19:09 • #23


machtlos
Zitat von fe16:
@sozialtussi
ich lege wiederspruch ein

bin grade mittendrin im geschehen eines Rosenkrieges.
es besteht für beide seiten Anwaltpflicht
da meiner sich gerne selbst verteidigt hätte ist er eines besseren belehrt worden


Sozialtussi hat absolut recht. Bei einer einverhmlichen Scheidung ohne Klärung von Vermögen und Unterhalt, also nur Versorgungsausgleich und Scheidung, muss lediglich derjenige einen Anwalt haben, der die Scheidung beantragt. Meine Frau hatte Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe, sodass der Anwalt vom Staat bezahlt wurde. Ich hatte keinen Anwalt.

Bei Unterhalts- und Vermögensklärung wird für Seide Seiten ein Anwalt benötigt

17.03.2017 00:29 • x 3 #24


schmaloo
Zitat von machtlos:

Sozialtussi hat absolut recht. Bei einer einverhmlichen Scheidung ohne Klärung von Vermögen und Unterhalt, also nur Versorgungsausgleich und Scheidung, muss lediglich derjenige einen Anwalt haben, der die Scheidung beantragt. Meine Frau hatte Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe, sodass der Anwalt vom Staat bezahlt wurde. Ich hatte keinen Anwalt.

Bei Unterhalts- und Vermögensklärung wird für Seide Seiten ein Anwalt benötigt


Yep so war das bei mir auch. Ist 14 j her. Nach 10 min ja ja ja ja war´s vorbei....
Danach.....Kaffee Trinken ? NÖ
Sind im besten Kontakt, tolle Vater Mutter Beziehung und 2 großartige Erwachsene Junx

17.03.2017 00:52 • x 3 #25


K
UpDate

Also: auch bei uns geht es nur um den Versorgungsausgleich. Vermögen und Unterhalt ist seit 2 Jhren ja bereits innerbetrieblich geklärt.
Wir sind den normalen Weg gegangen. Also nicht online, sondern ab zum Anwalt im Ort. Ausgesucht hat er den Anwalt, beauftragt habe ich ihn. Die Rechnung teilen wir. Eigentlich wollte ich Prozesskostenhilfe beantragen, daher läuft der Anwalt auch über mich. Wir haben aber nun erfahren, dass ich dann, wenn meine finanzielle Situation (Selbbehalt 1.080,- glaube ich) sich ändert, ich die Stelle informieren muss und im Zeitraum von vier Jahren, diese Beihilfe zurückgezahlt werden muss. Daher spare ich mir das, denn meine Finanzen werden deutlich nach oben gehen ab April.

Wir kriegen jetzt noch Unterlagen wo wir eine Aufstellung machen sollen wegen der Rente. Das kriegt der Anwalt wieder (will er so), prüft es und schickt es ab. Er vermutet, dass wir in ca. 4-5 Monaten dann den Gerichtstermin haben, wo wir zu dritt aufmarschieren.
Zweimla ja sagen (die anderen Ja´s übernimmt er )...und das war es dann.

Die Kosten halten sich bei uns im Rahmen. Wir haben kein Vermögen ect. und ich kriege aktuell Azubi-Gehalt.

Aufpassen sollte ich dennoch, mein Ex hat durchlicken lassen, dass wir ja nicht alles zum Thema Rente angeben müssen. Er will tatsächlich das ein oder andere nicht erwähnen, damit das in den Ausgleich nicht einberechnet wird.....ich schau mal, was er da nicht angeben wird und werde dem Anwalt ebenso eine Aufstellung zukommen lassen, da ich genau weiß, wann er wo und wie eingezahlt hat. Besonders antriggern tut mich das jetzt nicht...ich warte erst mal ab.

02.04.2017 13:49 • #26


sozialtussi
Zitat von Kerstin_2016:
UpDate

Also: auch bei uns geht es nur um den Versorgungsausgleich. Vermögen und Unterhalt ist seit 2 Jhren ja bereits innerbetrieblich geklärt.
Wir sind den normalen Weg gegangen. Also nicht online, sondern ab zum Anwalt im Ort. Ausgesucht hat er den Anwalt, beauftragt habe ich ihn. Die Rechnung teilen wir. Eigentlich wollte ich Prozesskostenhilfe beantragen, daher läuft der Anwalt auch über mich. Wir haben aber nun erfahren, dass ich dann, wenn meine finanzielle Situation (Selbbehalt 1.080,- glaube ich)

Aufpassen sollte ich dennoch, mein Ex hat durchlicken lassen, dass wir ja nicht alles zum Thema Rente angeben müssen. Er will tatsächlich das ein oder andere nicht erwähnen, damit das in den Ausgleich nicht einberechnet wird.....ich schau mal, was er da nicht angeben wird und werde dem Anwalt ebenso eine Aufstellung zukommen lassen, da ich genau weiß, wann er wo und wie eingezahlt hat. Besonders antriggern tut mich das jetzt nicht...ich warte erst mal ab.


Hallo Kerstin

Meines Wissens liegt der Selbstbehalt aktuell bei 1200 .
Dein Mann will bei der Rentenkontenklärung eventuell nicht alles angeben?
Da kommt er nicht mit durch
Dann würden Lücken entstehen und die muss er klären, ob er will oder nicht.
Außerdem wäre es zu deinem Nachteil, wenn er das kleinrechnet
Es gibt den jährlichen Rentenbescheid und da steht sowieso alles drin und wenn nicht, dann müsst ihr nachforschen.

02.04.2017 13:58 • #27


W
Wollte diesen Thread noch mal nutzen, um zu fragen, welche Erfahrung ihr mit einem Anwalt gemacht habt. Berät der Anwalt einen dann neutral oder sollte man Mediation machen? Ist man als Einzelperson überhaupt in der Lage, die Tragweite von einer Einigung abzusehen, z.B. was die Aufteilung von Vermögen oder den Rentenausgleich angeht? Oder werden diese Themen auch bei einem Anwalt angesprochen und können gemeinsam geklärt werden, ohne dass eine Seite übervorteilt wird?

02.11.2018 11:38 • #28


sozialtussi
Ich denke, es kommt darauf an, wie einig ihr euch seid und wie sachlich ihr mit der Aufteilung von Gütern und Finanzen umgeht.
Und vor allem, wieviel Vermögen vorhanden ist.

02.11.2018 11:54 • #29


W
Ich meine natürlich, wenn man sich grundsätzlich einig ist. Trotzdem habe ich z.B. keine Ahnung vom Versorgungsausgleich.

02.11.2018 12:12 • #30


A


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