Steuerklasse ändern - wann?

E
Hallo,

ich mache mir Gedanken, wann man eigentlich die Steuerklasse ändern lassen muß.

Im Moment hat mein Mann ja noch die Steuerklasse III. Wenn man aber
dauernd getrennt lebt, muß man das ändern lassen in I.

Ab wann ist man dauernd getrennt lebend? Erst ab der Scheidung oder ab
Stellung des Scheidungsantrages?

Ich mache mir schon so ein paar Gedanken. Wenn wir die Klassen nämlich
ändern lassen würden, würde das bedeuten, er könnte mir viel weniger Unterhalt
zahlen, als mir eigentlich zusteht.

Und dann?

Viele Grüße

Bärbel

06.10.2001 13:16 • #1


E
Hallo Bärbel!

Auch wenn ihr dieses Jahr schon getrennt lebt, wird die Steuerklasse erst ab nächstes Jahr geändert !

Gruß :) Birgit

06.10.2001 14:36 • #2


A


Steuerklasse ändern - wann?

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E
Hallo Birgit,

danke für Deine Antwort.

Aber wann genau? Nach Ablauf des Trennungsjahres? Und dann muß ich
wohl zum Sozialamt gehen, weil mein Mann nicht mehr so viel Unterhalt
bezahlen kann wie jetzt, da er ja mehr Abzüge hat.

Na ganz toll, da kommt Freude auf.

Viele Grüße

Bärbel

06.10.2001 19:43 • #3


E
Hallo Bärbel

Die Steuerklasse musst Du / müsst Ihr doch noch nicht ändern. Solange Ihr beide euch einig seid könnt Ihr das gemeinsam regeln. Sobald Ihr dem Finanzamt glaubhaft versichern könnt dass Ihr noch gemeinsam wohnt ( zumindest Versuche unternehmt die Ehe wieder herzustellen ) habt Ihr die Möglichkeit die Steuerklassen auszusuchen.
Wenn Du allerdings auch verdienst könnte es unter Umständen für Dich sowieso besser sein!
Von Fall zu Fall unterschiedlich, je nach Kinder und Einkommen. Hast Du niemanden zur Hand der Steuerfragen auskennt, ansonsten wäre hier eine Beratung beim Fachmann nicht das allerschlechteste.
Wenn Du auch verdienst könnte es sogar sein dass Ihr mit Steuerklasse II / II besser gestellt seid. ( vor allem DU )

Gruß Hans

12.10.2001 17:06 • #4


E
hallo,
also ich war heute beim gemeindeamt bzgl. steuerklassenänderung:
- es stimmt , im laufenden jahr ändert sich bei verheirateten erstmal nichts, in 2002 müßt Ihr dann die neuen Steuerklassen eintragen lassen
- es gibt in 2002 keine steuerklasse 2 mehr (!), bei uns (verh. 1 kind) bedeutet dies, beide gehen auf steuerklasse 1 mit 0,5 kinderfreibetrag.
- das heißt, insgesamt führt der wegfall der steuerklasse 2 in 2002 für alle getrennten zu einer verschlechterung der einkommenslage...sch...

das üble ist, daß wir verlassenen nicht nur den schmerz, die veränderten lebensbedingungen, den wegfall der familie und das nicht mehr tägliche sehen der kinder ertragen müssen, sondern auch noch finanziell (neben anwälten, scheidung, vermögensaufteilung usw.) monatlich schlechter dastehen.

ich kann nur sagen: das jahr 2001 war echt super ......

24.10.2001 15:57 • #5


E
Hallo Ihr Lieben,
ich frage mich seit ca. 6 Wochen, wie es sein kann, dass die Steuerklasse förmlich unter Ausschluß der Öffentlichkeit abgeschafft werden konnte. Der Grund für die Streichung sollen Klagen verheirateter Paare vor dem Bundesgerichtshof gewesen sein, die sich in IV/IV schlechter gestellt sahen als Alleinerziehende mit II. Dem ist ja auch so, nur kann mein Kind nicht verdienen.
Ich frage mich, war es das jetzt, müssen wir alleinerziehenden jetzt so hohe Steuern wie Singels zahlen? Das ist doch wohl ein schlechter Witz!
Weiß irgendjemand etwas dazu?
Liebe Bärbel ich bin froh, dass du was zu Steuerklassen gefragt hast, betrifft dich wohl auch, oder?
Gruß Shanna

24.10.2001 18:34 • #6