Ehemaliger User
Gast
ich mache mir Gedanken, wann man eigentlich die Steuerklasse ändern lassen muß.
Im Moment hat mein Mann ja noch die Steuerklasse III. Wenn man aber
dauernd getrennt lebt, muß man das ändern lassen in I.
Ab wann ist man "dauernd getrennt lebend"? Erst ab der Scheidung oder ab
Stellung des Scheidungsantrages?
Ich mache mir schon so ein paar Gedanken. Wenn wir die Klassen nämlich
ändern lassen würden, würde das bedeuten, er könnte mir viel weniger Unterhalt
zahlen, als mir eigentlich zusteht.
Und dann?
Viele Grüße
Bärbel