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Erste gemeinsame Wohnung - Streit ums Geld

E
Hallo,

ich bin mit meiner Freundin nun 1 1/2 Jahre zusammen und wir wollen zusammen ziehen. Da wir aber beide unterschiedliche Einkommen haben wird das gerade zum streitthema.

Sie hat 2 Kinder aus vorheriger Beziehnung und bezieht Hartz IV

Ich arbeite Vollzeit und verdiene im Mittleren Segment ~2500 Brutto

Nun ist es so das wenn wir über die kosten für Wohnung und etc sprechen es immer knallt weil ich halt nicht voll für SIe aufkommen möchte. Sie bekommt Unterhalt für beide Kinder in voller Höhe. Der Leistungsbezug würde wahrscheinlich wegfallen wenn wir zusammen ziehen. Dafür müsste Sie sich dann einen Job suchen in teilzeit. Meines Erachtens wäre hier 50/50 für die Wohnungskosten fair. Zumal ja auch 2 Kinder mit dazu kommen.

Wie seht Ihr das bei der Kostenverteilung? Ist es unfair zu sagen 50/50 weil Sie im Leistungsbezug ist?

Danke für Euer Feedback

Grüße

Egon

10.02.2017 09:46 • #1


L
Warum Hartz IV?
Wie alt sind ihre Kinder? Geht da nix mit Arbeit?
Auch zur eigenen Zufriedenheit der Frau.

10.02.2017 09:48 • x 1 #2


A


Erste gemeinsame Wohnung - Streit ums Geld

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E
Hallo Egon37 , ich denke es ist fair genug zu sagen 50/50 , jeder zahlt die Hälfte oder zumindest dass was er beisteuern kann .

Also ich hab es so zumindest mit meiner Ex gemacht .. 50/50 .. .

Wünsche euch , dass es klappt mit dem zusammenziehen , es ist wunderschön .

10.02.2017 09:59 • #3


N
50/50 finde ich nur fair wenn ihr das gleiche Einkommen habt.
Wenn sie weniger verdient dann finde ich es okay wenn sie auch weniger zahlt.
Wie Alt sind denn die Kinder ? Ein Job wäre generell nicht schlecht damit sie nicht nur Zuhause sitzt. Da sollte sie finanziell dann schon auch was zu beitragen können.

10.02.2017 10:08 • x 1 #4


VictoriaSiempre
Wenn es bereits im Vorfeld Streitigkeiten wegen der Höhe des Mietanteils gibt, würde ich das mit dem Zusammenziehen sein lassen.

Klar ist, dass sie für sich selbst aufkommen und Miete zahlen muss, das muss sie jetzt ja auch. Aber sie hat im Moment noch keinen Job und Du weißt nicht, wann sie einen bekommt. Der Leistungsbezug fällt weg (oder reduziert sich) und der Unterschied zwischen einer Lebens- und einer Wohngemeinschsft ist nun mal, dass man auch füreinander einsteht.

Ich kann total verstehen, dass Du nicht für sie aufkommen möchtest. Aber wenn so ein deutliches Ungleichgewicht beim Einkommen besteht, dann wird das der Beziehung unter einem Dach nicht gut tun.

Vielleicht solltet Ihr erst zusammen ziehen, wenn sich ihre Situation geändert und sie einen Job hat. Das Kindergeld und der Unterhalt sind in erster Linie für die da, für die es gedacht ist: Für die Kinder.
Klar muss man davon auch den Mietanteil für sie mit bestreiten, aber eben auch alle andere Kosten. Kinder zu haben ist ein teures Hobby

10.02.2017 10:15 • x 2 #5


E
Zitat:
Warum Hartz IV?
Wie alt sind ihre Kinder? Geht da nix mit Arbeit?


Die Kinder sind 7 und 14. Eigentlich sollte das arbeiten da kein Problem sein.

Zitat:
Wenn sie weniger verdient dann finde ich es okay wenn sie auch weniger zahlt.


Primär ja. Nur würde das im umkehrschluss heissen das Sie wenn Sie keinen Leistungsbezug mehr hat ich voll aufkommen müsste + Versicherung. Und ja Liebe kennt keine Kosten. Aber niemand möchte sich für die Liebe in Unkosten schmeissen die einen in den roten Bereich bringen könnten. Zumindest denke ich das was die entscheidung nicht einfach macht.

10.02.2017 13:43 • #6


N
Dann sag ihr das ihr erst zusammen zieht wenn sie arbeiten geht und in der Lage ist adäquat finanziell ihren Beitrag zu leisten. Sonst wird es nur Ärger geben.

10.02.2017 14:34 • #7


kaaaaa72
Also das mit dem zusammen ziehen würde ich mal lassen.

Ich bin ehrlich, sowas kämme für mich nicht in Frage.
Man ist dann eine Bedarfsgemeinschaft und finanziell wird es eng werden.
Sie bekommt nichts mehr und du musst alles alleine stemmen, dass sind keine guten Vorzeichen.
Dann lieber die eigene Wohnung behalten und sich gegenseitig besuchen.

10.02.2017 14:49 • x 1 #8




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