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Das Wechselmodell und das "liebe" Geld in D fyi

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Hallo zusammen,
bin gestern im Zusammenhang mit dem Wechselmodell auf Verwirrung gestoßen. Dachte mir, schreib mal was über die in Deutschland greifenden Regularien.

Nach einer Scheidung steht Kind Unterhalt zu. Immer. Und auch immer von beiden Elternteilen. Egal in welchem Betreuungsmodell. I.d.R. heisst das, derjenige bei dem Kind wohnt, leistet Naturalunterhalt (Kleidung, Essen, etc). Der andere zahlt Geld. Welcher Kindesbedarf zugrunde gelegt wird, beschreibt seit 1962 das OLG Düsseldorf in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Grob: Je mehr Einkommen und je älter das Kind umso teuer. Range 342-844 Euro. Pro Kind.

Und hier kommt die Crux. Da das deutsche Familienrecht nur die Aufteilung einer betreut, einer zahlt kennt, tun sich alle Beteiligten mit dem Wechselmodell entsprechend schwer. Genau genommen, ist das Wechselmodell das Nutzen einer Gesetzeslücke. Doch wir wären nicht in D, wenn das Thema Geld nicht geregelt wäre. Die Gerichte haben sich schon seit langem mit der Frage wer bezahlt was, wenn diese Lücke genutzt wird beschäftigt.

Damit zum finanziellen:
Der Einfachheit halber rede ich von einem Kind und nehme fiktive Zahlen.

A) Voraussetzung: Paritätische (50/50) Betreuung des Kindes.
Achtung: Ein Wechselmodell in dem eine der Parteien das Kind 30 min länger betreut, als die andere, ist keines. Die Betreuung muss genau hälftig erfolgen. Erlangt eine der Parteien einen Betreuungsvorsprung (50,1% oder z.B. 30 min/Woche länger als der andere), so gilt das Wechselmodell als gescheitert und resultiert in voller(!) Unterhaltspflicht der 49,9% Partei (also genau soviel zu zahlen wie bei alle zwei Wochen am Wochenende gesehen)

B) Rechnung
Da ja immer beide Elternteile unterhaltspflichtig sind und auch beide Naturalunterhalt leisten, drängt sich die Annahme auf jeder zahlt seins, oder jeder die Hälfte. So ist es nicht.
Im Wechselmodell werden die Einkünfte der Eltern zusammengerechnet. Die Summe beider Einkommen ist die für die D'dorfer Tabelle maßgebliche Größe zur Bestimmung des Kindesbedarfs /Unterhalts. Und dieser Unterhalt wird einkommensanteilig von beiden erbracht.
Wenn also einer 9000 netto und der andere 1000 netto verdient, dann gilt:
Bemessungsgrundlage 9.000+1.000=10.000
Elternteil A: 9.000/10.000 = 90% Anteil,
Elternteil B: 1.000/10.000 = 10% Anteil
Nun ein Blick in die D'dorfer Tabelle wie viel Unterhalt für ein Kind (je nach Alter) bei einem Einkommen von 10.000 Euro zu leisten wäre (Fiktiv:1.000 Euro).
Diese 1.000 Euro zahlen nun beide anteilig. Also A zahlt 900 an B, und B zahlt 100 an A. Ab 18 dann beide direkt an's Kind.

Achtung - die Gerichte gehen bei Wechselmodell von erhöhtem Kindesbedarf aus und rechnen gerne ein bis zwei Stufen höher. Da die Einkommen zusammengerechnet werden (KG, Selbstbehalt, etc wird verrechnet) kommen schnell hohe Gesamteinkommen zusammen. Bei Gesamteinkommen über 5500 Euro muss eine gerichtliche Einzelfallentscheidung getroffen werden. Da kommt die D'dorfer Tabelle an ihre Grenzen.

C) Der Selbstbehalt.
Die letzte Zahl. Wie viel bleibt einem Elternteil pfändungsfrei zum Leben? Ca. 1150 Euro all inclusive. Alles drüber steht Kind zu und kann gepfändet werden.

D) Zusammenfassung
Auch im Wechselmodell (genau hälftige(!) Betreuung) sind beide Elternteile den Kind Unterhaltspflichtig. Die Einkommen werden zusammengerechnet und der Unterhalt einkommensanteilig (nicht 50/50) gezahlt. Die Düsseldorfer Tabelle +1 Stufe ist ein Anhaltspunkt, aber aufgrund der Rechenweise und den daraus resultierenden hohen Gesamteinkünften landet man meist bei einer Einzelfallentscheidung.

E) Empfehlung
Die Berechnung ist im RL nicht ganz so simpel wie hier dargestellt. Immer vom Fachanwalt rechnen lassen. Macht die Gegenseite auch.

HTH

03.03.2019 09:32 • x 3 #1


Solskinn2015
Dat is wohl alles richtig.

Stellt sich ähnlich da wenn das Kind 18 Jahre alt wird, wobei kein Elternteil mehr zahlen soll durch die gemeinsame Veranlagung als es zahlen müsste wenn es alleinig auf seinem Einkommen veranlagt würde. Ich glaube das ist dann der Cap.

03.03.2019 12:13 • x 1 #2




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