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Freiwilliger Elternunterhalt?

ButDifferent

ButDifferent
Mitglied

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Hallo Zusammen,

ich habe eine dringende Frage, mit der ich mich sonst nirgends hinwenden kann und hoffe einfach drauf, dass sich hier vielleicht zufällig jemand damit auskennt. Freue mich über jede Antwort!

Folgendes: ein Elternteil von mir lebt in einer Einrichtung (vollstationäres BeWo), die vom Sozialamt (Grundsicherung wegen Erwerbsunfähigkeit) bezahlt wird. Der Elternteil ist psychisch schwerbehindert.
Ich überweise dem Elternteil jeden Monat freiwillig 250,00Euro auf das Konto, dass die Einrichtung nach PsychKG für die Person führt- damit wenigstens etwas soziale Teilhabe möglich ist.
Da ich die 100.000Euro/Jahr nicht mal ansatzweise touchiere, bin ich nicht unterhaltspflichtig.
Zählt meine Zahlung trotzdem als Einkommen? Kann das von der Grundsicherung (rückwirkend) abgezogen werden? Mache ich mich strafbar?

Danke fürs Lesen und antworten!

#1


tlell
Wer hat die Betreuungsvollmacht für den Elternteil und wer beantragt die Grundsicherung?

#2


A


Freiwilliger Elternunterhalt?

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ButDifferent
Tatsächlich ich. Und ein anderes Familienmitglied, aber die Person will und kann (aus persönlichen Gründen) dieser Verantwortung nicht nachkommen. Bin ziemlich allein mit dem Thema, ehrlich gesagt.

#3


tlell
Wenn das so ist, wende dich bitte an einen Anwalt für Sozialrecht. Ich nehme jetzt mal an du hast die Zahlungen nicht angegeben. Wenn dem so ist, kriegst du nur von einem Anwalt den richtigen Rat,

#4


ButDifferent
Bisher hat keiner nach den Zahlungen gefragt, es war immer nur die Rede von Einkommen aus Erwerbsarbeit, Zinsen, Kapitalerträgen etc. Deshalb bin ich gar nicht auf die Idee gekommen, dass das als Einkommen zählen könnte. Unterhaltspflicht ist natürlich geklärt, das Amt weiss auch über meine Einkünfte etc Bescheid, habe da immer alles offen gelegt.

Heute kam ein Brief, dass das Amt die Kontoauszüge vom Taschengeldkonto sehen will (wegen Folgeantragsstellung der Grundsicherung). Da ist mir dann erstmal aufgefallen, dass ich dazu vermutlich irgendwann mal irgendwas hätte sagen müssen🤦‍♀

Das mit dem Anwalt ist vermutlich keine schlechte Idee- ich hoffe, dass es auch für die Grundsicherung irgendwelche Freibeträge etc gibt, so wie bei Hartz IV auch.

#5


tlell
Dann schnell Termin machen!

#6