ButDifferent
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ich habe eine dringende Frage, mit der ich mich sonst nirgends hinwenden kann und hoffe einfach drauf, dass sich hier vielleicht zufällig jemand damit auskennt. Freue mich über jede Antwort!
Folgendes: ein Elternteil von mir lebt in einer Einrichtung (vollstationäres BeWo), die vom Sozialamt (Grundsicherung wegen Erwerbsunfähigkeit) bezahlt wird. Der Elternteil ist psychisch schwerbehindert.
Ich überweise dem Elternteil jeden Monat freiwillig 250,00Euro auf das Konto, dass die Einrichtung nach PsychKG für die Person führt- damit wenigstens etwas soziale Teilhabe möglich ist.
Da ich die 100.000Euro/Jahr nicht mal ansatzweise touchiere, bin ich nicht unterhaltspflichtig.
Zählt meine Zahlung trotzdem als Einkommen? Kann das von der Grundsicherung (rückwirkend) abgezogen werden? Mache ich mich strafbar?
Danke fürs Lesen und antworten!