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Was beschäftigt dich heute?

FoolishHeart
@Error @Worrior @Harry_50

Das war damals kurz nach der Scheidung. Ich hatte meinen ersten Burn-out. Die Kündigung war ordentlich und es war noch innerhalb der Lohnfortzahlung. An die Details kann ich mich nicht mehr erinnern, ist ca. 15 Jahre her.

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Harry_50
Ich wünsche euch allen eine erholsame 💫🌛Nachtruhe. Schlaft Schlafender Smiley gut und träumt etwas Schönes, 😂 Lottozahlen.

Ich werde gleich mal meine Beine Hochlegen. Mir geht es wieder mal mies. Winkendes Gesicht

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A


Was beschäftigt dich heute?

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FoolishHeart
@Harry_50 Nachti ! Winkendes Gesicht

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Charming
Zitat von Error:
Krankengeld wird von der Krankenkasse bezahlt (ca. 80% vom eigentlichen Nettoeinkommen) wenn ein Arbeitnehmer länger als 6 Wochen krankgeschrieben ist. Natürlich muss sie dann nicht arbeiten. Solange man krankgeschrieben ist, kann man nicht gekündigt werden. Oft ist es allerdings so, dass sobald man den ersten Tag ...


Eine Kündigung ist auch während Krankheit möglich, zB aufgrund schlechter Gesundheitsprognose oder wenn die BEM betriebliche Eingliederungsmaßnahmen nicht zum Erfolg führen.

Eine Kündigung während Krankheit ist im deutschen Arbeitsrecht grundsätzlich erlaubt – sowohl ordentlich als auch außerordentlich.

Die Aussage ist schlichtweg nicht korrekt und auch wichtig für die Personen, die betroffen sein könnten und das hier lesen.

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Charming
Ergänzung dazu: während einer ELTERNZEIT ist eine Kündigung ausgeschlossen und wird daher oftmals am ersten Arbeitstag nach Elternzeit übergeben.

Großer Unterschied 😉

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alleswirdbesser
Zitat von Error:
Damit wird leider oft gerechnet. Wahrscheinlich hättest du zumindest etwas Geld rausschlagen können. Aber ich verstehe das, manchmal ist man ...

Eine Bekannte wurde von der Arbeit mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht und operiert. Einige Tage später flatterte die Kündigung ins Haus. Sie hatte auch keine Kraft dagegen vorzugehen, war lange arbeitslos.

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FoolishHeart
Zitat von Charming:
Ergänzung dazu: während einer ELTERNZEIT ist eine Kündigung ausgeschlossen und wird daher oftmals am ersten Arbeitstag nach Elternzeit übergeben. Großer Unterschied 😉

Selbiges gilt für den Mutterschutz...

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alleswirdbesser
@FoolishHeart wahrscheinlich bereits dann, wenn man eine Schwangerschaftsbescheinigung vorgelegt hat.

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Charming
MuSchu 😌 wurde ja auch deutlich zum Schutz der werdenden Mutter verbessert

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FoolishHeart
Zitat von alleswirdbesser:
@FoolishHeart wahrscheinlich bereits dann, wenn man eine Schwangerschaftsbescheinigung vorgelegt hat.

Korrekt.

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Charming
Jetzt gehen wir aber immer mehr in die Tiefe

Wenn der Arbeitgeber nichts von der Schwangerschaft wusste zum Zeitpunkt der Kündigung, kann die werdende Mutter innerhalb 2 Wochen eine Bescheinigung nachreichen.
Dann hat sie Kündigungsschutz.

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Harry_50
Zitat von FoolishHeart:
@Harry_50 Nachti ! Winkendes Gesicht

lichen Dank, FoolishHeart 🍻

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A


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