Hausmester in dem Sinn gibt es nicht mehr.
Der Hausmeister heute darf kaum Arbeiten. Glühbirne im Treppenhaus , Garten Toreinfahrt Kehren geht , Putzen im Treppenhaus ( Allgemein) auch.
Einige Eigentümer haben es Übertrieben , haben den Hausmeister in 10 Miethäusern Deklariert als Hausmeister , der aber Abgehangene Decken gemacht hat, ganze Wohnungen Saniert und nahezu nur Gewerbearbeiten wie Alles nach Rohrbruch incl. Fliessen und Elektro.
Hier wurde den Bewohnern nicht nur von hinten die Kosten für den Hausmeister der eigendlich Haushandwerker ist von hinten in den Ar. geschoben über die Nebenkostenabrechnung.
Da hat dann einer geklagt und seitdem geht Hausmeister nur mit Arbeitsplatzbeschreibung und Reparaturen sowie Neuerstellung hat Eigentümer selbst zu Tragen . Es gibt keine Hausmeister mehr.
Der Eigentümer Schaltet nun eine HV dazwischen , die bringt einen Hausmeiterdienst mit der ab und an Gucken kommt und Schäden sichtet und Meldet aber gut bezahlt wird , ausserdem Ein Factorymanagment und ein Propperty Managment, wodurch nun 5 verschiedene Bezieher an einer Miete Lutschen , daher auch mit die hohen Mieten.
Alles Umlegbar!
Zitat von Schrupphuhn:Nee die Verwalterkosten sind nicht umlagefähig, aber gut eingesetztes Geld.
Ja, zb Übergabe, Abnahme ist nicht Umlagefähig und bei Neuvermietung immer alles photo machen .