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Sie war beim Einwohner Meldeamt

B
Hallo,

Ich habe vor längerer Zeit eine Frau im Internet kennengelernt.
Wir wollten uns die Tage jetzt auch das erste mal treffen.
Bisher haben wir immer telefoniert und geschrieben.

Nun war sie die Tage zufällig in meiner Stadt shoppen, mir gings an dem Tag aber so mies, dass ich sonst gesagt hätte wir könnten uns ja treffen.

Nun sagte sie mir, dass sie an dem Tag beim Einwohner Meldeamt war
und mein Namen angegeben hat (Vor- und Nachname wusste sie ja durch FB) um so an meine Adresse zu kommen (sie sagte sie wollte mich halt überraschen).

Aus irgendwelchen Gründen bekam sie dort aber nicht an meine Adresse.

Nun meine Frage:
Ist sie eurer Meinung nach zu weit gegangen einfach zum Amt zu rennen um die Adresse rauszufinden? Ist das Verhalten eher abstoßend oder findet ihr das etwas Psycho allein den Versuch unternommen zu haben?

Ehrlich gesagt bin ich hin und her gerissen..

29.04.2016 12:59 • #1


L
Für mich wäre das ein absolutes No-Go. Überraschung hin oder her, ich finde das sehr übergriffig. Vorallem wenn sie wusste, dass es Dir schlecht geht - da will man ja unter Umständen auch lieber seine Ruhe und nicht unbedingt Überraschungsgäste, die man vorher noch nicht persönlich getroffen hat...

Also, mir würde das definitiv zu weit gehen!

29.04.2016 13:11 • #2


A


Sie war beim Einwohner Meldeamt

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Stolperherz
Eindeutig Psycho und grenzüberschreitend! Das ist für mich schon stalking...

Wahrscheinlich wollte sie eher prüfen ob du nicht evtl. doch verheiratet oder in einer Beziehung bist. Aber dann hätte sie dir von dem erfolglosen Versuch bestimmt nicht erzählt. Oder sie ist einfach dumm.

Ich würde einen Mann der so agiert auf keinen Fall mehr treffen, ich hätte Angst.

Dir alles Gute

29.04.2016 13:12 • #3


E
ich kann mich nur anschliessen... das ist kein normales verhalten zum kennenlernen.

lg

29.04.2016 13:15 • #4


S
ich finde das krank, das grenzt ja schon an stalking!
durch diese aktion würden sämtliche gefühle für diese person flöten gehen...
ich bewurdere dich, dass du noch so ruhig bleibst und dir hier andere meinungen einholen möchtest...
hut ab, ehrlich...
aber wenn die liebe dame so etwas schon bringt, obwohl ihr ja (noch) kein paar seid, zu was ist sie dann in einer beziehung fähig?

29.04.2016 13:17 • #5


L
Wieviel Mühe macht sie sich? Gab es einen Grund, warum die das nötig hat? Das ist doch ein sehr merkwürdiges Verhalten.
Und warum hat sie dir das überhaupt gesagt, dass sie beim Einwohnermeldeamt war. Kostet die Auskunft nicht sogar etwas? Hat sie eine Grund dafür, dass sie misstrauisch ist?
Fragen über Fragen.

29.04.2016 13:26 • #6


B
Sie möchte mich unbedingt sehen, am liebsten JETZT als GLEICH..

Bisher kam es aber durch unsere verschiedenen Arbeitszeiten und anderen Sachen nicht zustande. Was ich auch sehr schade findet, dass man dann sowas unternimmt?!

Zudem wollten wir uns eh nächste Woche treffen aber durch die Aktion bin ich so hin und her gerissen, obwohl ich sie sehr gerne mag und Gefühle für sie habe!

29.04.2016 13:53 • #7


G
Die alte hat ne macke. Mal abgesehen davon kriegst Du bei der gemeinde dererlei auskünfte nur, wenn du ein berechtigtes interesse nachweisen kannst. Mit Betonung auf nachweisen. (schon getestet).

29.04.2016 13:54 • #8


S
Zitat von BVB09:
Sie möchte mich unbedingt sehen, am liebsten JETZT als GLEICH..



und dann noch die sache mit dem einwohnermeldeamt...

was wünschst du dir in bezug auf diese frau genau?

29.04.2016 13:55 • #9


L
HEFTIG!
Geht gar nicht
Ich an deiner Stelle würde vor Wut platzen über soviel Dreistigkeit!

Leute gibts

29.04.2016 14:00 • #10


Urmel_
Psycho!

Kollege, die Frau wird Dich in die Hölle reiten. So krasse Red Flags habe ich schon lange nicht mehr mitbekommen.

LAUF!

29.04.2016 14:01 • x 1 #11


G
Äh, sie hätte dich nach der Adresse fragen können. Karte schreiben, da du krank bist - zur Not als Begründung.

Ansonsten - sprachlos. Kapp den Kontakt auf allen Kanälen. Mein Rat.

29.04.2016 16:07 • #12


Blanca
Zitat von BVB09:
Nun sagte sie mir, dass sie an dem Tag beim Einwohner Meldeamt war
und mein Namen angegeben hat (Vor- und Nachname wusste sie ja durch FB) um so an meine Adresse zu kommen

Zeit für Dich, den Rückwärtsgang einzulegen. Und zwar so rasch und so voll es geht.

30.04.2016 08:31 • #13


M
Ein absolutes no-go.
ich kann aber echt nicht vorstellen das sie einfach so zum Amt kaschiert und Auskunft über dich bekommt.

30.04.2016 08:45 • #14


Blanca
Zitat von gordon:
Mal abgesehen davon kriegst Du bei der gemeinde dererlei auskünfte nur, wenn du ein berechtigtes interesse nachweisen kannst. Mit Betonung auf nachweisen. (schon getestet).

Wie genau ist Dein Test abgelaufen? Ich frag's deshalb, weil im Netz dazu folgendes steht:

Eine einfache Auskunft[4] über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften (§ 21 Abs. 1 MRRG) sowie bedingt auch Geburtsdaten (§ 22 Abs. 2 MRRG) einzelner bestimmter Personen können neben bestimmten öffentlichen Stellen auch private Antragsteller erhalten.
[...]
Die einfache Melderegisterauskunft wird vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit kritisiert, weil die Auskunftserteilung praktisch keinerlei Einschränkungen unterliegt und der Meldepflichtige von wenigen gesetzlichen Ausnahmefällen abgesehen die Weitergabe seiner melderechtlichen Basisdaten an jedermann nicht verhindern kann.
https://de.wikipedia.org/wiki/Melderegi ... deauskunft
[4] http://www.buzer.de/s1.htm?g=Melderecht ... RRG%29f=1

30.04.2016 08:47 • #15


A


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