Hallo Daniel,
danke für den Begriff, hier mal ein gefundener Auszug, der eigentlich jede(n) Alleinerziehende(n) angeht :
"Liebesentzug ist eine Art der Kindesmißhandlung (zit. Kinderschützer), er bedeutet für Kinder Gewaltanwendung psychischer Natur. E. Ringel sieht die größte Kindesmißhandlung in vorenthaltener Zuneigung. Letztere schließt auch den Liebesentzug von Drittpersonen zum Kind, und umgekehrt die Vorenthaltung der geliebten Personen vor dem Kind mit ein. Die Mißhandlung wird zum Mißbrauch, wenn Erwachsene sich damit Vorteile verschaffen oder persönliche Bedürfnisse erfülen. Doch in dieser Form wiederholt sich der mißbräuchliche Liebesentzug täglich ungestraft und tausendfach. Er wird tabuisiert, sogar mit allen sozialen Vergünstigungen, mit Familienbeihilfe, Alimenten und Anrechnung der Mißbrauchszeiten auf die Pension belohnt und sanktioniert durch ein alleiniges Sorgerecht, welches dem selbsterwählten Alleinerzieher gestattet, Kinder nicht nur zu besitzen, sondern auch ihr ganzes Wesen samt all ihren Beziehungen willkürlich, selbstherrlich und ohne zu reflektieren zu beschlagnahmen.
Nichts einfacher als das:
Der andere Elternteil wird zuerst physisch und mit Amtshilfe ausgeschaltet, indem er als Bedrohung - für die Familie (Familie neu definiert durch wen?) - dargestellt wird (auch mit Anschuldigungen aus der untersten Schublade, wie etwa mit der Denunziation des s.uellen Mißbrauchs). Mit der Zuteilung des alleinigen Sorgerechts wird dann im Haushalts- und Betreuungsalltag die Beschützerrolle unter Selbstviktimisierung der eigenen Person (Pascal Bruckner) hervorgekehrt, die Bedrohung durch den vermißten, weiterhin geliebten Elternteil vor dem Kind aufgebaut und die Zuneigung zu diesem als Unrecht hingestellt - welch kinderherzzerreißender Widerspruch! Dabei sind der Manipulation des hilflos abhängigen Individuums keine Grenzen gesetzt. „Der Respekt vor der Seele des Kindes" (Bruno Bettelheim) wird zur Unbekannten, die Erziehung rutscht in den Bauch, es zählen nur mehr die eigenen Gefühle; unvorstellbar, daß das eigene Kind eigene - seine eigenen - Gefühle und Gedanken entwickeln oder gar schon haben könnte. Das unmündige Kind, dessen Beziehungen - das ist „mein" Papa, "meine" Mama, "mein" Geschwisterchen, "meine" Familie - sein einziger Besitz sind und dessen Welt mit seinen Beziehungen endet, (Vergl.: Studie der Kinderfreunde) wird in emotionale Geiselhaft genommen. Was bleibt dem Minderjährigen übrig, als den Liebesentzug samt der begleitenden Gehirnwäsche als eine Jahre andauernde Amputation seinen ureigensten natürlichsten Gefühle über sich ergehen zu lassen. Altersbedingt kann es sein Leid nicht einmal artikulieren, obendrein ist es dem Geiselnehmer als einzig verfügbaren Tröster ausgeliefert. Isoliert kontrolliert in einer Situation, in der sich die "Herrschsucht" eines Elternteils in einem irrationalen Mutter- Egoismus auslebt kann es nur durch totale Resignation und/oder durch Solidarisierung - Übernahme des Expartner Feinbildes als eigenes Feinbild - (Stockholmsyndrom) überleben. Und wenn es überlebt, so ist es gezeichnet fürs Leben - mit seelischen Verstümmelungen und einem Panzer um seine Gefühle, den es zeitlebens nicht mehr los wird. Doch mitunter will ein Kind nicht überleben und legt Hand an sich
Warum findet man aus gegebenen Anlaß keine Schlagzeilen in den Medien, wie etwa:
"Mutter mißbrauchte alleiniges Sorgerecht, Sohn beging Selbstmord."
Ist es die vorauseilende Loyalität gegenüber dem Gesetzgeber, die solches hintanhält oder weil Minderjährige und Jugendliche kaum ein schriftliches Vermächtnis hinterlassen? Warum werden Abgründe des Alleinerziehens nicht recherchiert? Sind Alleinerzieher und ihr Umgang mit Kinder unter ein Tabu gestellt? Oder ist es die Pietät vor den Opfern - auf daß es den zukünftigen noch schlimmer ergeht als den gegenwärtigen?
Sind wir uns bewußt, daß staatliche Gesetze und Menschenrechte (UN- Kinderrechtskonvention) meilenweit auseinanderliegen können, ebenso wie manche Gesetze in der Gerichtspraxis nicht beachtet werden. Und da letztere die Realität bestimmt, „stehen nicht die Kinder unter dem besonderen Schutz der Gesetze, sondern die allein Sorgeberechtigten unter dem besonderen Schutz der Gerichte", weil nach gängiger, d.h. linientreuer Gerichtsmeinung (zit.) "das Wohl der Sorgeberechtigten das Wohl des Kindes ist".
Natürlich kommt es der Bequemlichkeit der Behörde entgegen, bei elterlicher Trennung nur einen Ansprechpartner vorzufinden, das Wohl des Kindes benötigt aber mindestens zwei. Dem Buchstaben nach mag das alleinige Sorgerecht nicht im Widerspruch zu der Konvention über die Rechte der Kinder stehen, doch es ist nicht zu leugnen, daß es hierzulande geradezu als Freibrief für die Mißachtung von Menschenrechten betrachtet - und dementsprechend mißbraucht - wird, weil auch seine schrecklichsten und unwürdigsten Auswüchse, durch das Gesetz provoziert und als Gesetzesfolgen miteinkalkuliert, vom Gesetz und vom Gericht geduldet werden.
(gefunden auf:
http://1.P..de/index.php?id=1144 )