Naja, nur weil du erst zum 1.2. kündigen kannst, heißt das ja nicht, dass du solange dort leben musst.
Wenn du deine neue Wohnung früher beziehen kannst, kannst du ja bereits dort einziehen. Du zahlst halt doppelt Miete, wenn er die Wohnung nicht weiter nutzen und auch kündigen möchte.
Vielleicht könnt ihr das die Tage klären und er bleibt in der Wohnung. Wenn nicht, findest du vielleicht einen Nachmieter. Dann wäre die doppelte Miete nicht so lang.
Gutes Gelingen.
02.11.2019 08:07 •
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