H
Hillebrecht
Gast
Der Zeitpunkt des Auszugs aus der gemeinsamen Wohnung liegt der Berechnung des Trennungsunterhalts zugrunde. Was ist, wenn das Gehalt eines "Partners" im voraus für den Monat nach dem Trennungsdatum einen Tag vor der Trennung und die des anderen für den vorhergehenden Monat einen Tag nach dem Trennungsdatum gezahlt wurde. Gilt dann immer noch der Kontostand am Tag der Trennung?