Trennungszeitpunkt und Gehaltseingang

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Der Zeitpunkt des Auszugs aus der gemeinsamen Wohnung liegt der Berechnung des Trennungsunterhalts zugrunde. Was ist, wenn das Gehalt eines Partners im voraus für den Monat nach dem Trennungsdatum einen Tag vor der Trennung und die des anderen für den vorhergehenden Monat einen Tag nach dem Trennungsdatum gezahlt wurde. Gilt dann immer noch der Kontostand am Tag der Trennung?

02.05.2015 07:19 • #1


lustige frau
Es zählt der Tag der Hochzeit und der Tag der Einreichung der Scheidung beim Gericht...alles andere wird so und so und dann doch wieder anders berechnet...

Das wird dann meistens hin und her diskutiert von den Anwälten ...

Fakt sind die zwei Daten und ob überhaupt Trennungsunterhalt gezahlt werden muss wird mit der Scheidung der Richter urteilen...weil jeder soll in der Lage sein für sich selbst zu sorgen, jeder soll arbeiten gehen auch wenn es gesundheitlich nicht geht,heißt es dann muss die Kranken-oder Rentenkasse aufkommen...

Es ist ein gut funktionierendes Gerücht dass einem Trennungsunterhalt zusteht. Jeder ist für sich selbst zuständig...

02.05.2015 08:01 • #2


VictoriaSiempre
Das ist so nicht richtig, lustige Frau!

Trennungsunterhalt ist immer zu zahlen, jedenfalls dann, wenn ein Einkommensgefälle gegeben ist. Davon zu unterscheiden ist der nacheheliche Unterhalt, den es nur noch eingeschränkt gibt. Anspruch besteht z. B, wenn Kinder unter 3 Jahren zu betreuen sind und er kann auch bei langjährigen Ehen fällig werden. Es sollte hierzu unbedingt eine Beratung bei einem Anwalt für Familienrecht erfolgen.

03.05.2015 20:18 • #3