Das ist so nicht richtig, lustige Frau!
Trennungsunterhalt ist immer zu zahlen, jedenfalls dann, wenn ein Einkommensgefälle gegeben ist. Davon zu unterscheiden ist der nacheheliche Unterhalt, den es nur noch eingeschränkt gibt. Anspruch besteht z. B, wenn Kinder unter 3 Jahren zu betreuen sind und er kann auch bei langjährigen Ehen fällig werden. Es sollte hierzu unbedingt eine Beratung bei einem Anwalt für Familienrecht erfolgen.
03.05.2015 20:18 •
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