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Betriebskostenabrechnung mit Ex

F
Hallo ihr lieben,

Ich bin gerade völlig überfordert. Ich weiß auch gar nicht, ob es überhaupt hier reinpasst. Aber vielleicht kann mir irgendwer helfen.
Ich habe mit meinem ex Freund letztes Jahr eine gemeinsame Wohnung bewohnt. Nun verlange ich die Hälfte der Betriebskostenabrechnung von ihm zurück, denn es ergab sich eine Gutschrift. Nun will er mir diese nicht auszahlen. Mein Versicherer bestätigte mir, dass er dies nicht geltend machen kann, da wir zusammen wohnten und er damit rechnen muss, dass etwas beschädigt wurde. Nun möchte er meine Gutschrift einbehalten und diese für die Couch nehmen. Ich kenne allerdings, gar nicht den Wert der Couch und ich denke ich bin dafür auch gar nicht verantwortlich. Was würdet ihr denn machen?

10.10.2018 16:33 • #1


T
Um welche Summe dreht es sich denn?

10.10.2018 16:36 • #2


A


Betriebskostenabrechnung mit Ex

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N
Anwalt einschalten. Er muss dir die Hälfte geben wenn euer beider Name auf der Abrechnung steht.

10.10.2018 16:37 • #3


F
Es geht nur um einen Betrag unter 200 Euro. Es geht aber ums Prinzip.. Das eine hat ja nichts mit dem andren zutun.

10.10.2018 16:40 • #4


M
Anwalt - Brief - Kosten Streitwert ca. 10% gehören dann dem Anwalt als Honorar, heißt aber nicht, dein Ex zahlt es auch, Kosten bzw. Wertminderung Couch ja nach Alter des Sitzmöbels wahrscheinlich genauso teuer wie der Brief vom Anwalt, und keinerlei Garantie, das du Geld bekommst, auch wenn dir das rechtlich zusteht.
In D gilt leider, auch wenn es dir rechtlich zusteht, du es dann erst mit wesentlich Mehrkosten zurück bekommst - wenn überhaupt

10.10.2018 16:45 • #5


T
Mein Prinzip wäre bei der Summe: Nicht drüber aufregen, Haken hinter und soll er damit glücklich werden. Das was du jetzt treibst wirkt zickig und verbohrt.
Willst du dir echt wegen dem geringfügigen Betrag so einen Stress mit dem Ex machen?

10.10.2018 16:46 • x 2 #6


F
Nein, will ich natürlich nicht. Aber das geht schon die ganze Zeit so.. Jedesmal wenn ich Geld von ihm bekomme, was mir zusteht, kommt er mit irgendeinem schei..

10.10.2018 16:48 • #7


T
Und warum willst du immer wieder Geld von ihm? So kannst du doch nie einen Haken hinter die ganze Sache setzen. Hast du das nötig? Brauchst du das Geld so dringend?

10.10.2018 16:49 • #8


F
Weil es meins ist. Was soll das denn? Es ging dabei um auch höhere summen. Ich kann ihm doch nicht alles schenken!

10.10.2018 16:52 • #9


T
Das ist die Frage, die du dir selbst stellen musst. Willst du einen Haken hinter die Sache machen oder kleinlich jedem Taler hinterherlaufen?
Mir wäre das zu anstrengend. Selbst wenn die BKA 1000 Euro ausspucken würde und ich so ein Verhältnis mit einer Ex hätte wie du offenbar zu deinem, würde ich drauf verzichten um mit einem neuen Kapitel in meinem Leben anfangen zu können. Was du daraus machst und wie du das siehst - das bleibt dir überlassen.

Zitat von Florena:
Ich kann ihm doch nicht alles schenken!

Versuch mal deine Perspektive zu ändern: Du schenkst dir damit Ruhe und einen Abschluss.

10.10.2018 16:57 • x 1 #10


Angiie
scheint so, als hättest du bei Ihm gewohnt. Also bist du zu ihm gezogen und hast alle Möbel und Elektrogeräte mitgenutzt?
wenn ja, dann lass es und mach dich nicht lächerlich.

10.10.2018 16:58 • #11


F
Nein, wir sind zusammen gezogen.. Haben alles zusammen gekauft. Und schon da musste ich mich mit ihm herum streiten. Damit ich überhaupt ein paar Möbel abbekomme.

10.10.2018 17:07 • #12


Angiie
Zitat von Florena:
Nein, wir sind zusammen gezogen.. Haben alles zusammen gekauft. Und schon da musste ich mich mit ihm herum streiten. Damit ich überhaupt ein paar Möbel abbekomme.



du sprichst im Eingangspost von seiner Couch, deshalb die annahme, dass du zu Ihm gezogen bist.

10.10.2018 17:09 • #13


F
Na die Couch hat er aus seiner Wohnung mitgenommen.. Ich habe auch Möbel aus meiner single Wohnung mitgenommen. Dennoch sind wir beide aber dann in eine gemeinsame Wohnung gezogen.

Ihr habt aber recht, ich verzichte, einfach auch auch darauf, so wie die anderen male. Vielleicht hat er das Geld auch einfach nötiger als ich

10.10.2018 17:13 • x 1 #14


K
Hi Florena,

zum Thema Erstattung Betriebskosten (wegen Überzahlung) besteht meiner Meinung nach kein einseitiger Anspruch auf Aufrechnung deines Ex wegen Kosten für Beseitigung von Kratzspuren der Katze auf dem Sofa (Sofa-Reparatur). Wenn ihr euch zu gleichen Teilen an den Vorauszahlungen für Betriebskosten beteiligt habt, dann besteht auch ein entsprechender Erstattungsanspruch zu gleichen Teilen.

Zum Schaden am Sofa ist zunächst die Frage, wem gehört das Sofa (evtl. gemeinschaftliche Anschaffung?), wem gehört die Katze? Wem ist die Katze rechtlich zuzuordnen? Grundsätzlich gilt, wer dem anderen einen Schaden zufügt, hat Wiedergutmachung zu leisten und muss den Zustand wieder herstellen, als wäre der Schaden nicht entstanden (§ 249 Abs. 1 BGB).

Dein Ex - der Geschädigte - müsste also die Kosten für die Schadensbeseitigung objektiv nachweisen (z B Kostenvoranschlag). Die Reparatur muss wirtschaftlich vertretbar sein. Ansonsten solltest Du über eine entsprechende Wertminderung verhandeln.

Wenn Du nicht klar kommst und es Dir die Sache wert ist, kannst Du die Sache in einem Beratungsgespräch mit einem Anwalt vorab klären. Lege aber vorher mit dem Anwalt die Kostenpauschale für die Beratung fest, es sei denn, Du hast eine Rechtsschutzversicherung, dann vorher eine Deckungszusage einholen.

Kann Dir das weiterhelfen?

10.10.2018 17:15 • x 2 #15


A


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