Ragna
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Zitat von Winza:Ja.
Wird der Käpt'n dir schon unmissverständlich klar machen.
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wer bei uns Unterstützung sucht, soll sie finden, und wer helfen möchte, ist hier herzlich willkommen. Moderatoren und Mentoren begleiten das Forum und achten darauf, dass Beiträge respektvoll bleiben. Sachliche, tröstende, wohlwollende und empathische Beiträge sind ausdrücklich erwünscht, damit sich alle Mitglieder wohl fühlen. Abwertende oder verurteilende Inhalte haben hier keinen Platz.
Ragna
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Zitat von Winza:Ja.
CanisaWuff
Mitglied
Zitat von Ragna:Wird der Käpt'n dir schon unmissverständlich klar machen.
Ragna
Mitglied
Zitat von CanisaWuff:Wo ist denn nun Deine Quelle? Ich warte schon den ganzen Tag drauf.
Hola15
Mitglied
Zitat von alterweißermann:Nein, da geht es nicht um Gefühl. Als ob Tierärzte nach Gefühl behandeln würden.
Error
Mitglied
Zitat von CanisaWuff:Wo ist denn nun Deine Quelle? Ich warte schon den ganzen Tag drauf.
Winza
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Zitat von alterweißermann:Wenn man sich um das Wohlergehen der Wale im Allgemeinen bemüht, ja das ist wichtig. Aber so ein peinliches Einzelschicksals-TV wie hier aufgeführt ...
CanisaWuff
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Zitat von Ragna:... ungeschriebenes Gesetz, ließ mal die Meuterei auf der Bounty
Winza
Mitglied
Zitat von Ragna:Wird der Käpt'n dir schon unmissverständlich klar machen.
Error
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CanisaWuff
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Zitat von Winza:Ich hätte mich über eine Antwort mit Substanz gefreut.
Error
Mitglied
Zitat von Winza:Ich hätte mich über eine Antwort mit Substanz gefreut.
Brightness2
Mitglied
Zitat von Ragna:... ungeschriebenes Gesetz, ließ mal die Meuterei auf der Bounty
Zitat:§ 121 Verantwortung des Kapitäns für die Erhaltung von Sicherheit und Ordnung
(1) Der Kapitän ist der Vorgesetzte aller Besatzungsmitglieder. Ihm steht die oberste Anordnungsbefugnis gegenüber den Besatzungsmitgliedern und den sonstigen an Bord befindlichen Personen zu.
(2) Der Kapitän hat für die Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung an Bord und im Zusammenhang mit dem Betrieb des Schiffes zu sorgen und ist im Rahmen der nachfolgenden Vorschriften und der anderen Rechtsvorschriften berechtigt, die dazu notwendigen Maßnahmen zu treffen. Er darf vom Reeder nicht daran gehindert werden, alle Entscheidungen zu treffen, die nach dem fachlichen Ermessen des Kapitäns für die Sicherheit des Schiffes und seine sichere Fahrt, seinen sicheren Betrieb oder die Sicherheit der Besatzungsmitglieder und der sonstigen an Bord befindlichen Personen erforderlich sind.
(3) Droht Menschen oder dem Schiff eine unmittelbare Gefahr, so kann der Kapitän die zur Abwendung der Gefahr gegebenen Anordnungen notfalls mit den erforderlichen Zwangsmitteln durchsetzen; die vorübergehende Festnahme ist zulässig. Die Grundrechte des Artikels 2 Absatz 2 Satz 1 und 2 und des Artikels 13 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes werden insoweit eingeschränkt. Kommt die Anwendung mehrerer Mittel in Frage, so ist das Mittel zu wählen, das den Betroffenen am wenigsten beeinträchtigt.
(4) Die Anwendung körperlicher Gewalt oder die vorübergehende Festnahme ist nur zulässig, wenn andere Mittel von vornherein unzulänglich erscheinen oder sich als unzulänglich erwiesen haben. Sie dürfen nur insoweit und so lange angewendet werden, als die Erfüllung der Aufgaben des Kapitäns im Rahmen der Absätze 2 und 3 dies erfordert.
tbc...
Multiversum
Mitglied
Zitat von Hola15:dann die nächste OP doch bitte bei einem Chirurgen mit viel Herz, der vor Mitleid dahinschmilzt und viel Meinung aber wenig Ahnung hat
BernhardQXY
Mitglied
Hola15
Mitglied
Zitat von Multiversum:Es gibt sehr selten auch beides.: Jemand der Wissen und Empathie hat.Früher hatten solche Berufe an Lebewesen noch etwas mit Berufung zu tun. ...