unbel-Leberwurs.
- 17153
- 1
- 26052
unbel-Leberwurs.
Zitat von _Tara_:Ich bin davon ausgegangen, dass in der Beziehung für beide scheinbar okay war, dass der andere die Zugangsdaten hat und somit theoretisch anwenden kann/darf (sonst würde man sie dem anderen ja nicht sagen?).
Dass einer der Ex-Partner dann aber nach Beendigung der Beziehung heimlich weiterhin die private Kommunikation des Ex-Partners mit diesen Zugangsdaten verfolgt, erfüllt meines Erachtens nach dann den Straftatbestand des unbefugten Zugriffs auf nicht für mich bestimmte Daten Das ist einfach mein persönliches Rechtsempfinden. Nicht mehr und nicht weniger.
_Tara_