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Jemand hier der sich mit dem Erbrecht auskennt

CanisaWuff
Hallo Ihr Lieben,

ich bin mit dem Tod meiner Mutter sehr gut klar gekommen und mein Verhältnis zu meinem Vater ist besser als nie.
Trotzdem lieben Dank Euch allen für die Beileidsbekundungen.

Das Erbe werde ich nicht ausschlagen, denn das Haus ist schon einiges wert.
Mein Anteil würde ausreichen um eine schöne Wohnung in Oldenburg zu kaufen, oder wenigstens gut anzuzahlen.
Aber ich möchte gar kein Geld, mein Vater soll das Geld, das er und meine Mutter zusammen erwirtschaftet haben gerne selber verbrauchen und verleben, ich möchte nur nicht irgendwann unangenehme Post vom Finanzamt bekommen, weil wir irgendwas nicht gemacht haben.

Habe gerade einen Notar gesucht und erste Anweisungen erhalten.
O Mann - wo soll ich denn blos die ganzen geforderten Unterlagen herbekommen.

Heute Abend wird erst mal mein Vater und mein Bruder informiert.


Meine Eltern wollten noch das Berliner Testament machen und meine Mama ist Neun Stunden vor der Unterzeichnung gestorben.

09.08.2022 09:29 • x 1 #16


B
Zitat von Heffalump:
Ohne Testament erbt der Gatte den Großteil, die Kinder je nur 20% von. Und es fällt Erbschaftssteuer an. Für jeden von Euch. Lasst Euch Erbscheine ...

Zuerst mein aufrichtiges Beileid zum Heimgang deiner Mutter.

Du brauchst keinen Erbschein mehr. Wurde mir als Tochter vom Nachlassgericht mitgeteilt,außer es geht um die Erbschaft eines Hauses. Da meine Mutter dieses vor Jahren schon verkauft hat reichte wegen Schwarzgeld-Nachweis das Schreiben vom Gericht wo der Verkauf des Hauses nachgewiesen war. Erbschaftsteuer wird erst fällig,wenn die Erbschaft Euro 400000.- pro Kind übersteigt. Der Ehepartner hat Euro 500000.- steuerfrei.Wenn sich die Familie einig ist sind keine weiteren Schritte notwendig.
Auch als mein Mann vor 8 Jahren starb wurden wir als Erbengemeinschaft eingetragen ins Grundbuch. Dann mussten die Kinder irgendein Schreiben vom Nachlassgericht unterschreiben und damit war es . Kein Notar oder sonstiges. War ganz easy alles.

09.08.2022 09:29 • x 2 #17


A


Jemand hier der sich mit dem Erbrecht auskennt

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CanisaWuff
Zitat von CanisaWuff:
Ich möchte kein Geld haben und es interessiert mich auch nicht, wie viel Geld auf dem Konto war oder ist.

Hatte mich da ein wenig falsch ausgedrückt. Ich möchte nichts von dem Geld haben, das da auf dem Konto ist oder war. Das gehört meinen Eltern, aber wenn mein Vater irgendwann stirbt, dann möchte ich natürlich schon mein Erbe haben wollen.

09.08.2022 09:33 • x 3 #18


B
Zitat von CanisaWuff:
Hatte mich da ein wenig falsch ausgedrückt. Ich möchte nichts von dem Geld haben, das da auf dem Konto ist oder war. Das gehört meinen Eltern, ...

Wenn dein Vater verstirbt tritt die gesetzliche Erbfolge automatisch in Kraft. Unter den Kindern wird das Erbe zu gleichen Teilen aufgeteilt nach Abzug aller Kosten wie Beerdigung evtl. Maklergebühren,Schulden falls vorhanden.

09.08.2022 09:37 • x 1 #19


Heffalump
Zitat von unbel Leberwurst:
müsste der vererbte Vermögen mindestens Euro 1,6 Mio betragen haben.

Sorry - hatte meinen Fall im Hinterkopf. Natürlich hast du mit 400.00 Recht

09.08.2022 10:04 • #20


ElGatoRojo
Mein Beileid zum Tode deiner Mutter

Zitat von thegirlnextdoor:
Grundsätzlich erbt der Gatte 50% und die anderen 50% erben die Kinder.

Also 25 % für dich vom Nachlass deiner Mutter. Gibt auch Testamentkonstruktionen, in denen die Kinder als Nacherben benannt sind und erst der noch lebende Ehegatte alles erbt (sog. Berliner Testament). Letztlich seid ihr (den Vater, dein Bruder und du) momentan vermutlich eine Erbengemeinschaft, wenn nicht testamentarisch anders geregelt..

09.08.2022 22:33 • x 1 #21


I
Herzliches Beileid…


Dein Vater könnte euch jetzt schon auszahlen.
Besser wäre allerdings, dass Haus auf euch beide umzuschreiben und selbst das sogenannte Niessungsrecht einzubauen.
Stirbt er, erbt ihr beide zu gleichen Teilen.

So haben es meine Schwiegereltern bei meinem Mann und seinem Bruder gemacht.

09.08.2022 22:48 • #22


L
Mein Beileid

Zitat von Heffalump:
Ohne Testament erbt der Gatte den Großteil, die Kinder je nur 20% von.
Und es fällt Erbschaftssteuer an.


Nein.

Zitat von unbel Leberwurst:
Dein Erbteil hängt davon ab, ob es ein Testament gab und in welchem Güterstand Deine Eltern gelebt haben.

Ja.

Zitat von thegirlnextdoor:
Grundsätzlich erbt der Gatte 50% und die anderen 50% erben die Kinder.

In der gesetzlichen Erbfolge. Ja.

Zitat von thegirlnextdoor:
Erbschaftssteuer spielt hier keine Rolle, falls es sich nicht um ein Millionenanwesen handelt.

Kommt neben dem Erbe auch auf Vorschenkungen an.

Zitat von thegirlnextdoor:
Gehört alles zum Anwalt.

Erbrecht. Ja.
Erbschaftsteuer. Steuerberater.


Zitat von Butterblume63:
Wenn dein Vater verstirbt tritt die gesetzliche Erbfolge automatisch in Kraft.

Nur wenn keine anderslautende letztwillige Verfügung existiert.

09.08.2022 22:52 • x 2 #23


VictoriaSiempre
Mein herzliches Beileid zum Tod Deiner Mutter.

Ich hab es ähnlich erlebt. Allerdings gehörte das Haus meinem Vater, während meine verstorbene Mutter einiges an Geld hatte. Da es kein bzw. ein unzulängliches Testament meiner Mutter gab, wurden wir 2 "Kinder" direkt vom Gericht angeschrieben, ob wir unser Erbe geltend machen wollten.

So, wollten wir nicht, damit blieb alles bei unserem Vater. Als der einige Jahre später verstarb, haben wir 2 alles, was vorhanden war (Geld und Haus) 50:50 unter uns aufgeteilt. Fertig.

Erbschaftssteuer fiel keine an, da wir den Freibetrag lange nicht erreicht hatten.

Ich frage mich grade, wozu Ihr aktuell einen Notar braucht? Okay, würde Euer Vater noch einmal heiraten, dann gingen von seinem 50% Erbe (von Deiner Mutter) wieder erst einmal die Hälfte an die neue Frau. Und natürlich wäre wichtig zu wissen, ob hohe Schulden vorhanden sind (da gehe ich aber mal davon aus, dass Du das ganz gut abschätzen kannst und das eher nicht so ist. Die Oldenburger sind sparsam )

Vermutlich wird Euer Vater Euch ja nicht mal eben so auszahlen können - was dann wiederum bedeutet, ihr müsstet das Haus verkaufen und er bräuchte eine neue Unterkunft. Wünscht man ja auch nicht unbedingt seinem Elternteil, dass es im Alter noch ohne Not woanders wurzeln muss.

Ich steh ja auf dem Standpunkt, dass ein Erbe ein Geschenk ist (klar, es gibt auch unschöne Geschenke ) und nichts, was einem zusteht, weil man in der Regel nichts dafür geleistet hat. Von daher käme es mir nie in den Sinn, in einem Fall wie Deinem schon mal vorab Forderungen zu stellen.

Ich hab natürlich schon verstanden, dass Du das auch gar nicht willst. Aber leider gibt es genügend solcher Fälle.

09.08.2022 23:09 • x 1 #24


CanisaWuff
@VictoriaSiempre

Das Haus hat keine Belastungen (Schulden) mehr und mein Vater hat eine gute Rente.
Sollte mein Bruder auf seinen Anteil bestehen, dann müsste man auf das Haus nochmal einen Kredit aufnehmen oder verkaufen.
Ich möchte aber mit dem Verkaufen Zeit haben, um den besten Preis zu bekommen - sofern mein Vater irgendwann mal sagt, dass er weg möchte.

Mir ging es bei der ganzen Fragerei nur darum, muss ich was machen, damit nicht plötzlich das Finanzamt vor der Tür steht oder kann es so weiterlaufen.

Das Haus steht im Einzugsgebiet von Stuttgart

Ich selber lebe in Oldenburg, mein Bruder bei Kassel.
Ist also nicht so einfach, da mal eben hinzufahren und alles zu klären.

Als erstes werde ich meinen Vater informieren, dass wir einen Erbschein brauchen, er aber nicht aus allen Wolken fällt, wenn das plötzlich in der Post ist und er dann doch noch die Angst bekommt, dass er raus müsste.

10.08.2022 08:08 • #25


B
Ich würde gar nichts machen. Sie ist nicht mal unter der Erde und ihr verteilt schon das Haus.

10.08.2022 08:13 • #26


unbel-Leberwurst
Zitat von CanisaWuff:
Sollte mein Bruder auf seinen Anteil bestehen, dann müsste man auf das Haus nochmal einen Kredit aufnehmen oder verkaufen.


Hast Du denn mit Deinem Bruder mal gesprochen, wie er das sieht?
Vielleicht machst Du Dir auch einfach völlig unnötig einen Kopf um nichts

10.08.2022 08:19 • #27


VictoriaSiempre
Einen Erbschein braucht Ihr sowieso, um alles regeln zu können (was weiß ich: RVA informieren, Konto auflösen, Handyvertrag kündigen tbc ). Das ist erst einmal unabhängig von dem, was geerbt werden könnte.

Leider haben sich ja schon sehr oft Familien zerstritten wegen eines Erbes; deshalb sollte jeder seine Angelegenheiten möglichst rechtzeitig klären und ein hieb- und stichfestes Testament aufsetzen. Jedenfalls, wenn es mehr zu vererben gibt als olle Pötte oder Pannen.

Zitat von Baumo:
Ich würde gar nichts machen. Sie ist nicht mal unter der Erde und ihr verteilt schon das Haus.

Woraus schließt Du das?

10.08.2022 08:26 • #28


B
Als mein Mann starb brauchten die Kinder keinen Erbschein! Und es gab kein Testament. Sie wurden mit ins Grundbuch aufgenommen ( Erbengemeinschaft/ und dies war schon alles. Gut bei uns gibt es keinerlei Unstimmigkeiten. Und als meine Mutter starb ( ich bin Alleinerbin, Testament vorhanden), brauchte ich auch nichts. Das Schreiben vom Nachlassgericht ( November 2021) reichte der Bank und den Versicherungen um alles problemlos aufzulösen.
Wenn es aber Streit ums Erbe geben sollte und innerhalb der Familie keine Lösung gefunden wird schadet ein Erbschein nicht.

10.08.2022 08:35 • x 1 #29


CanisaWuff
Zitat von unbel Leberwurst:
Hast Du denn mit Deinem Bruder mal gesprochen, wie er das sieht?
Vielleicht machst Du Dir auch einfach völlig unnötig einen Kopf um nichts

Also... mein Bruder steht schon ziemlich unter dem Scheffel meiner Schwägerin
Wenn sie was machen würden, dann würden sie mich auch informieren oder ich würde sowieso als Erbe informiert werden.

Beim letzten Gespräch war aber klar, dass wir nichts machen werden und mein Vater im Haus bleibt.
Aber da ich nun alles anleiern möchte mit dem Erbschein, werde ich mit meinem Bruder sprechen.
Ich hätte ja echt gerne die Vogelstrauß-Politik weiter betrieben bis Papa sagt, dass er will, nur geht das leider nicht, wie ich nun feststellen muss.

10.08.2022 08:36 • #30


A


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