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Jemand hier der sich mit dem Erbrecht auskennt

CanisaWuff
Zitat von Baumo:
Ich würde gar nichts machen. Sie ist nicht mal unter der Erde und ihr verteilt schon das Haus.

Vielleicht machst Du Dir mal die Mühe und schaust nach warum ich gefragt habe.
Es ist genau das Gegenteil der Fall. Es soll nichts verteilt werden und meine Mutter ist schon unter der Erde.
Verbrannt.... willst Du noch mehr Infos?

10.08.2022 08:38 • x 2 #31


ElGatoRojo
Vermutlich ist die Schwägerin der Punkt, der Unruhe hinein bringen könnte. Wenn sie denn erst einmal Cash sehen will. Aber da hat dein Bruder ihr eben zu widerstehen. Ansonsten - welche Sorgen macht sich dein Vater? Nach gesetzlicher Regelung erbt er erst einmal die Hälfte.

10.08.2022 12:47 • x 1 #32


A


Jemand hier der sich mit dem Erbrecht auskennt

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CanisaWuff
nein, ich glaube nicht, dass meine Schwägerin da irgendwas macht. Sonst wäre schon was passiert.
Das war der erste Schock meines Vaters.

Meine Eltern haben mir nicht gesagt, wie schlecht es um sie beide steht.
Meine Mutter hat es verboten.

Mein Vater hatte eine schwere Herz-OP und diese auch nur knapp überstanden.

10.08.2022 12:52 • #33


U
Hallo,

aus eigener Erfahrung (mein Vater starb vor drei Jahren) weiß ich, dass bei fehlendem Testament die Witwe 50% erbt und die Kinder die restlichen 50% (aufgeteilt unter den Kindern). Es kommen erst die direkten Verwandten (1. Linie, also Ehegatten und Kinder). Erst wenn es diese nicht gibt, kommen die Geschwister der Verstorbenen dran. Erbschaftssteuer muss man erst tatsächlich bei sehr hohen Werten zahlen. Kannst du aber im Internet nachsehen. Freibetrag für Erbschaften.

Geht zum Amtsgericht und lass einen Erbschein ausstellen, auch für andere Werte, wie Aktien, Bargeld, usw. Für die Bank. Wir haben es auch so gemacht, ich habe aber das Erbe natürlich nicht in Anspruch genommen. Meine Mutter verfügt über alles. Ich bin Miteigentümerin. Und Einzelkind.

10.08.2022 12:57 • x 1 #34


DieSeherin
ich würde auch im ersten schritt erst mal mit dem vater (!) und dem bruder alles rund um den erbschein besprechen! und dann setzt ihr euch zusammen und jeder sagt mal, wie er sich das vorstellen könnte.

ausschlagen ist totaler quatsch, weil das endgültig ist!

es gibt ja die ganz einfache möglichkeit, dass du und dein bruder euch eh einig seid, dem vater das wohnrecht lasst und euren erbteil erst nach seinem tod haben möchtet - das solltet ihr dann aber bitte auch festhalten.

die möglichkeit des überschreibens mit nießbrauch für vater ist zwar nicht schlecht, aber auch da sollte ein fachanwalt das schriftliche erledigen, damit alle eventualitäten festgehalten sind.

ihr wisst doch alle noch nicht, ob, wie lange der vater dort wohnen bleiben will, kann!

10.08.2022 13:14 • x 1 #35