@tina64,
Guten Morgen Tina,
Da ich mitlese, darf ich mich mal einklinken...?
Meine Erfahrungswerte preisgeben?
DU hast einen Anwalt...gut.
Da du wie ich den Beiträgen entnahm "noch" verheiratet bist, wird der Zugewinn- Versorgungsausgleich, bei der Scheidung vom Gericht geklärt. Dein EXemplar muss alles dem Gericht offen legen und bekommt von Ihnen mitgeteilt, WAS er "abzugeben" hat.
PUNKT
Er kann sich da wenden und drehen, wie er will. Es nützt ihm nix.
Unterhaltsmäßig, ist er zumindest eurem Sohn verpflichtet.
Wenn du Arbeit hast und dich selbst erhalten kannst...(aber auch da gibt es gewisse Grenzen, Existenzminimum) wirst du nicht viel sehen... eventuell.
Erkundige dich mal anwaltlich. Verschiedene Behörden, setzen da auch verschiedene Maßstäbe.
Ansonsten existiert auch noch die Bezeichnung
"Trennungsunterhalt."
Dein Anwalt müsste dir dabei genaue Auskunft geben können und Er soll deinem EX ordentlich in den "Ars***" treten. Nein kein Sorry...er verdient es!
Einfach so zur "Nächsten" übergehen und die "alte " Beziehung hinter sich lassen, ohne wenn und aber?
Da hat auch ER gewisse Verpflichtungen, gesetzliche zumindest!
Die Frage der Energie...
Der Energieversorger hält sich bei Scheidungsphasen oft an den,
der den Vertrag unterschrieben hat.
Sie gehen damit den persönlichen Streitereien aus dem Weg, SIE wollen nur ihr Geld.
Es interessiert nicht, ob ihr offiziell noch ein Ehepaar seid. Hat er allein seine X darunter gesetzt, könnte es eng werden für dich, denn er darf kündigen...(soweit meine Erfahrung).
Berücksichtige bitte auch den Wasserversorger (nur mal als Tipp).
Betreffs des Hauses...
Wer steht im Grundbuch?
Er alleine?
Gut dann könnte er dich irgendwann "rausklagen." IRGENDWANN, "denn soooo schnell schießen die Preußen nicht."
Zumindest bekommst du eine angemessene Frist, damit du für dich und den Sohn eine entsprechende vernünftige und bezahlbare Wohnung suchen kannst, welches bei angemessenen Unterhalt seinerseits, auch leichter ist.
Ebenso Anwalt...
Dieser kann versuchen dies bis zur endgültigen offiziellen Scheidung, zu schieben.
Du bist verpflichtet dich zu bemühen (bei alleinigem Grundbucheintrag seinerseits) aber nicht verdonnert, "jedes Loch" anzunehmen. (Angemessenheit)
UND noch dazu, wenn er "alleiniger Grundbucheinträger" ist, erkundige dich bitte beim Anwalt, wie es mit den laufenden Kosten des Hausunterhaltes sich verhält.
Auch wenn "Mister" es z.Zt. nicht nutzt, gerade wenn ihr
noch verheiratet seid, hat er sich zumindest "anteilig" daran zu beteiligen. Ich spreche da von Müllentsorgung, Straßenreinigung, Schornsteinfeger, diverse Hausversicherungen (Betriebskosten des Hauses).
Es ist viel Kampf und ich weiß, wie das abläuft...man will nur noch weg und Ruhe haben. Trotzdem hast du Rechte, die du dir nicht nehmen lassen solltest.
Gegen diese Rechte kann ER Gift und Galle spucken, sie existieren.
Und wenn gerade ER unkooperativ ist, warum solltest du da klein beigeben?
Vielleicht machen dir meine Erfahrungswerte etwas Mut...DAS würde mich freuen.
Viele Parteien sind nämlich bereit nur um "endlich" einen Abschluss zu bekommen, auf feste Rechte ihrerseits, zu verzichten. DU bitte nicht!
Ich werde weiter mitlesen und dir ganz stark die Daumen drücken.
UND...lass dich bitte nicht "unterkriegen"
GLG, Gaylen

PS Quelle: Persönliche Erfahrungswerte,

welche keine rechtliche Beratung ersetzen...