paulaner
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@kampfschnake: Mal ein theoretisches Beispiel:
Mann und Frau (kein Paar) sind in einem Hotelzimmer. Sie sind dabei sich auszuziehen. Plötzlich geht Feueralarm los. Sie müssen sich schnell wieder anziehen, und das Hotel verlassen.
Sind die beiden jetzt fremdgegangen?
Rein formal betrachtet wohl nicht. Aber...wäre der Feueralarm nicht gewesen, dann wären sie auf jeden Fall zur Tat geschritten.
Also, der Wille zählt. Dass die Umsetzung nicht geklappt hat, ist in solch einem Fall absolut zweitrangig.
Genau das Gleiche in grün, oder?
Bei deinem Mann hat es nun aber "geklappt".
Ist da wirklich soo ein großer Unterschied?
Wenn das Objekt deiner Begierde gewollt hätte, dann...
Mann und Frau (kein Paar) sind in einem Hotelzimmer. Sie sind dabei sich auszuziehen. Plötzlich geht Feueralarm los. Sie müssen sich schnell wieder anziehen, und das Hotel verlassen.
Sind die beiden jetzt fremdgegangen?
Rein formal betrachtet wohl nicht. Aber...wäre der Feueralarm nicht gewesen, dann wären sie auf jeden Fall zur Tat geschritten.
Also, der Wille zählt. Dass die Umsetzung nicht geklappt hat, ist in solch einem Fall absolut zweitrangig.
Zitat von Kampfschnake:in meinem Fall, weil das Subjekt meiner Begierde, zu meinem damaligen Ärger, nichts mit Ehefrauen am Hut haben wollte.
Genau das Gleiche in grün, oder?
Bei deinem Mann hat es nun aber "geklappt".
Ist da wirklich soo ein großer Unterschied?
Wenn das Objekt deiner Begierde gewollt hätte, dann...