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Vollmacht für die Kindsmutter?

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Zitat von Tommy73:
Ich habe der Kindesmutter auch eine Vollmacht für solche Fälle erteilt, genau wegen dem Grund eben das halbe Sorgerecht nicht abzugeben. Diese Vollmacht hat ein Fachanwalt erstellt und darin sind nicht nur die Rechte der Mutter aufgeführt wie alleinige Unterschriften für Schule usw. sondern auch Pflichten wie die weitergabe von Informationen welche Entscheidungen sie getroffen hat z.B. Sollte die KM dem nicht nachkommen kann eben diese Vollmacht auch wieder entzogen werden, vieleicht auch ein wichtiger Punkt da wenn einmal die Vollmacht erteilt wurde Du keinen Einfluss mehr darauf hast welche Entscheidungen die KM trifft.


das ist ja eijn sehr guter Hinweis, an den ich so noch gar nicht gedacht hatte! Könntest Du mir das mal per Mail (natürlich mit geschwärzten oder gelöschten persönlichen daten) zu kommen lassen ?

19.10.2012 18:05 • #16


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Zitat von MannmitBekannter:

Letztlich alles aufgesetzt bleibend und nichts weiter als Vaterentfernung für Kinder. Auf einmal gehen Kinder auf eine Deppenschule, lässt sich die Ex von irgendwelchen Harrys bügeln, ziehen die Kinder um und werden schwachsinnige Finanzentscheidungen für Kinder getroffen. Du merkst es dann nicht einmal so Ex es nicht will, es kann nicht gewollt sein.

Du gibst Positionen auf, schenkst weg und das Exerzähle von Vorteilen samt Freundlichkeit betrachte schlicht als organisiert bis verlogen . Natürlich willst den Einfuß haben, was soll aus Kindern ohne Vater werden?

Ganze Generationen von Verzogenen warnen, was kommt bei alleiniger Frauenerziehung raus Lauter kleine Narzissten, Schulabbrecher, Selbstwertkrisenschieber und dgl. nicht nur vorm Fernseher verlorene Seelen mehr

Die ganze Gesellschaft krankt an 70% Frauenwichtigkeit, weil Väter ihre Rolle nicht ausfüllen.. In dem von Frau vorgeschlagenen Deal wird faktisch ein Matriarchat strukturiert. Sie hat alle Macht und deine Wichtigkeit ist zahl und null. Dieser Deal ist nur bei Faulheit, Lustlosigkeit und Genervtheit durch die eigenen Kinder gut, dann hat Kontakt zu ihnen eh keinen Sinn.

Du hast Nachteile in der Eingriffsfähigkeit, lässt der Ex Narrenfreiheit in Kindersachen, Kinder verlieren ihren Vater absehbar eher und mehr.

Laß das offen.

Seid ihr in einer wir wollen gute Freunde bleiben Phase



Da hat aber wohl jemand schon sehr schlechte Erfahrungen gemacht (is nich bös gemeint).

Also erstens gibt man(n) nichts auf, sondern dem anderen die Gelegenheit selbstständig Entscheidungen zum Wohle des Kindes zu treffen. Und um weiterhin darüber auch informiert zu bleiben,kann man das z.B. auch in so eine Vollmacht einbauen. Das der andere Elternteil über solche Entscheidungen im Vorfeld zu informieren ist. Zudem kann mann eine solche jederzeit widerrufen, bzw. die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufes dort integrieren.

Was sie ansonsten mit ihrem Leben macht (....von irgendwelchen Harrys bügeln....) geht mich erstens nichts mehr an und zweitens wird sie das nicht machen, aber das is ein anderes Thema.

Man verliert durch solch eine Vollmacht nicht seinen Status als Vater, nach dem Motto zahl ....aber nicht mehr. Es liegt an einem selbst, inwieweit man sich da einbringt als Vater. Und bei einer Entfernung von 260 km zu den Kindern ist eine solche Vollmacht, mit der entsprechedne Kontrolle, mehr als sinnvoll, was übrigens das Familiengericht und das Jugendamt genauso sehen.

Und was die Erziehung angeht; natürlich ist es so, das die Kinder einen größeren Einfluß in der Erziehung von dem bekommen, bei dem sie leben, in der Regel bei der Mutter. Das heißt aber noch lange nicht das lauter kleine Narzissten, Schulabbrecher, Selbstwertkrisenschieber und dgl. dabei rauskommen. Auch ich bin ein Scheidungskind, bei der Mutter aufgewachsen und zähle mich mit Sicherheit nicht zu denen von Dir aufgeführten Menschen. Und natürlich ist der Einfluß des Vaters in der Erziehung bei der Entfernung bzw. nach der Trennung nicht so stark wie der der Mutter bei der die Kinder leben, dennoch kann auch ein Vater Einfluß nehmen.....sofern er denn will. Wenn er nicht mehr will, dann brauch er auch keine Vollmacht, sondern kann das Sorgerecht gleich abgeben.

Ich finde es schade,das Du offensichtlich solch schlechte Erfahrungen gemacht hast, das Du zu so einem Ergebnis bezüglich einer Vollmacht gekommen bist. Aber glaub mir....es geht auch anders...egal in welcher Phase man grad ist.

LG
maltmk

23.10.2012 11:19 • x 1 #17




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