4

Vollmacht für die Kindsmutter?

M
Hallo zusammen,

ich lebe seit März diesen Jahres von der Familie getrennt, die Kinder leben bei der Mutter und sind 6 und 10 Jahre alt.

Jetzt ging es um die Tatsache, da wir beide das Sorgerecht haben, das von mir als Erziehungsbrechtigter für die Kinder Unterschriften geleistet werden mußten (Schule, Bank etc.) bzw. die Unterschriften von beiden Elternteile erforderlich waren. Da ich aber 260 km entfernt wohne, war das manchmal mit der entsprechenden Schwierigkeit verbunden.

Jetzt hatte ich gelesen, das man der Mutter auch eine Vollmacht sozusagen für Entscheidungen des täglichen Lebens erteilen kann, sodaß meine Unterschrift z.B. in Schulangelegenheiten nicht immer erforderlich sei.

Ein Besuch beim Jugendamt und beim zuständigen Familiengericht bestätigte mir dies und sagte auch gleichzeitig, das man das in Eigenregie auf den Weg bringen könne, solang es sich nicht um notarielle Dinge handeln würde.

Daher die Frage, hat das schon mal jemand von Euch gemacht bzw. selbst aufgesetzt?

Bin dahingehend für jede Anregung dankbar und wünsche allen schon mal ein sonniges WE

LG
maltmk

19.10.2012 14:09 • #1


E
Hallo maltmk,

ja habe ich auch gemacht, da mein EX-Mann auch in ein anderes Bundesland gezogen ist. Einfach eine formlose Vollmacht schreiben und unterschreiben, ein Exemplar für Dich, fertig.
Also für jedes einzeln eine schreiben, wie Schule, Konto, Arztbesuch/Operationen, Zahnarzt, Reisen (gerade ins Ausland) für Pässe beantragen etc.


Liebe Grüße Engel66

19.10.2012 14:15 • #2


A


Vollmacht für die Kindsmutter?

x 3


M
Zitat von Engel66:
Hallo maltmk,

ja habe ich auch gemacht, da mein EX-Mann auch in ein anderes Bundesland gezogen ist. Einfach eine formlose Vollmacht schreiben und unterschreiben, ein Exemplar für Dich, fertig.
Also für jedes einzeln eine schreiben, wie Schule, Konto, Arztbesuch/Operationen, Zahnarzt, Reisen (gerade ins Ausland) für Pässe beantragen etc.


Liebe Grüße Engel66


Dank Dir für die schnelle Antwort! Ja ich hätte es auch zusammen gefaßt, also nicht für jedes einzeln. Allerdings fand die beim Familiengericht die Formulierung ...für Entscheidungen des täglichen Lebens... als zu schwammig und zu allgemein gehalten. Sie meinte schon das man das ein wenig spezifizieren sollte.

19.10.2012 14:27 • #3


N
Das ganze wird aufgegliedert in Gesundheitssorge, schulische Belange, Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge. So die offiziellen Bezeichnungen.

19.10.2012 14:33 • #4


M
Zitat von Neja:
Das ganze wird aufgegliedert in Gesundheitssorge, schulische Belange, Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge. So die offiziellen Bezeichnungen.


Na dann ich die Dinge mal so rein, bis auf die Aufenthaltsbestimmung.

19.10.2012 14:41 • #5


N
Zitat von maltmk:
Zitat von Neja:
Das ganze wird aufgegliedert in Gesundheitssorge, schulische Belange, Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge. So die offiziellen Bezeichnungen.


Na dann ich die Dinge mal so rein, bis auf die Aufenthaltsbestimmung.


Kann man ersetzen durch : Recht auf Antragstellung (z.Bsp. für Reisepässe)

19.10.2012 14:45 • #6


M
Interessant ist das Aufenthaltsbesitmmungsrecht wegen den Euros. Wenn das mit Kindern bei Mutter sein soll kann da was unterschrieben werden.

Das Thema wirkt aufgesetzt, zu gängigen Schulschreiben etc ist die Unterschrift eines Elternteils erforderlich. Seit Jahren muß ich nichts gemeinsam mit der Mutter meiner Kinder regeln.

Ich wäre bei solchen Ansinnen vorsichtig, sie ergeben nicht wirklich den vorgetragenen praktischen Sinn. Bei Auseinandersetzungen sind solche Zettel als freiwillige Kinderaufgabe argumentierbar.

Wenn eine Ex mit Logik und Sinn kommt dann denkt die sich was und nicht das was gesagt wird

19.10.2012 16:37 • #7


M
Zitat von MannmitBekannter:

Das Thema wirkt aufgesetzt, zu gängigen Schulschreiben etc ist die Unterschrift eines Elternteils erforderlich.



Na sagen wir mal so, ich hab das Schreiben der Schule gesehen und da wurden zwei Unterschriften gefordert, ebenso bei der Eröffnung eines Kontos für unseren Sohn, auch da war die zweite Unterschift von Nöten, da beide wie gesagt wir beide das Sorgerecht haben.

Und genau um solche Sachen geht es, genauso z.B. wenn eine OP ansteht, das sie solche Dinge in Zukunft zum Wohle des Kindes selbst entscheiden kann.

19.10.2012 16:48 • #8


N
Das geht mir auch immer so. Sobald grundlegende Entscheidungen anstehen, muss ich die Unterschrift meines Exmannes einfordern.
Ich habe jetzt aber das alleinige Sorgerecht beantragt und mein Mann hat auch dafür seine Unterschrift gegeben.

19.10.2012 16:56 • #9


M
Zitat von Neja:
Ich habe jetzt aber das alleinige Sorgerecht beantragt und mein Mann hat auch dafür seine Unterschrift gegeben.


Naja,das is genau das was ich nicht machen will/werde, denn das bekommt man(n) dann nicht mehr oder nur sehr,sehr schwer wieder zurück, wenn man(n) es einmal abgegeben hat.

19.10.2012 17:00 • #10


N
Zitat von maltmk:

Naja,das is genau das was ich nicht machen will/werde, denn das bekommt man(n) dann nicht mehr oder nur sehr,sehr schwer wieder zurück, wenn man(n) es einmal abgegeben hat.


Bei mir ist das nicht ganz so wild, weil es sich bei unseren Kindern um Pflegekinder handelt, für die wir das Sorgerecht besitzen.
Da die Kinder nun bei mir leben und sich mein Mann nicht für ihre Belange interessiert, war es nur eine Formsache, das alleinige Sorgerecht zu beantragen.

Ich kann verstehen, wenn man(n) das bei eigenen Kindern nicht oder nicht so ohne weiteres aus den Händen geben will, weil man an der Entwicklung seiner Kinder weiterhin teilhaben will.

Also, gute Entscheidung. Es empfiehlt sich aber dann, deiner Frau eine Kopie deines Personalausweises mit zu übergeben, weil ich die Erfahrung gemacht habe, dass verschiedene Stellen (z.Bsp. bei Beantragung des PA für das Kind oder Kontoeröffnung für ein Kind) das verlangt haben.

LG Neja

19.10.2012 17:11 • #11


M
Zitat von Neja:

Ich kann verstehen, wenn man(n) das bei eigenen Kindern nicht oder nicht so ohne weiteres aus den Händen geben will, weil man an der Entwicklung seiner Kinder weiterhin teilhaben will.



Ok, das ist natürlich eine andere Ausgangsposition bei Euch

Aber wenn man das Sorgerecht im Normalfall abgibt,dann hat man keine Rechte mehr an den Kindern, erfährt nichts mehr und bekommt nur noch einmal im Jahr ein aktuelles Bild......also wenns denn richtig blöd läuft. Ne,ne,das will ich nicht, auch wenn sie nicht mehr bei mir sind, will ich doch so gut es geht für sie dasein und erfahren wie es ihnen geht und was sie machen.

19.10.2012 17:37 • #12


T
Ich habe der Kindesmutter auch eine Vollmacht für solche Fälle erteilt, genau wegen dem Grund eben das halbe Sorgerecht nicht abzugeben. Diese Vollmacht hat ein Fachanwalt erstellt und darin sind nicht nur die Rechte der Mutter aufgeführt wie alleinige Unterschriften für Schule usw. sondern auch Pflichten wie die weitergabe von Informationen welche Entscheidungen sie getroffen hat z.B. Sollte die KM dem nicht nachkommen kann eben diese Vollmacht auch wieder entzogen werden, vieleicht auch ein wichtiger Punkt da wenn einmal die Vollmacht erteilt wurde Du keinen Einfluss mehr darauf hast welche Entscheidungen die KM trifft.

19.10.2012 17:38 • x 2 #13


N
Zitat von maltmk:

Aber wenn man das Sorgerecht im Normalfall abgibt,dann hat man keine Rechte mehr an den Kindern, erfährt nichts mehr und bekommt nur noch einmal im Jahr ein aktuelles Bild......also wenns denn richtig blöd läuft. Ne,ne,das will ich nicht, auch wenn sie nicht mehr bei mir sind, will ich doch so gut es geht für sie dasein und erfahren wie es ihnen geht und was sie machen.


Wie gesagt, gute Entscheidung. Zeugt davon, dass du deine Rechte und Pflichten als Vater sehr genau nimmst.
Und das finde ich klasse.
Schließlich können die Kinder am allerwenigsten für die entstandene Situation und brauchen sowohl Mutter als auch Vater als enge Bezugspersonen.

19.10.2012 17:53 • x 1 #14


M
Zitat von maltmk:
Zitat von MannmitBekannter:

Das Thema wirkt aufgesetzt, zu gängigen Schulschreiben etc ist die Unterschrift eines Elternteils erforderlich.



Na sagen wir mal so, ich hab das Schreiben der Schule gesehen und da wurden zwei Unterschriften gefordert, ebenso bei der Eröffnung eines Kontos für unseren Sohn, auch da war die zweite Unterschift von Nöten, da beide wie gesagt wir beide das Sorgerecht haben.

Und genau um solche Sachen geht es, genauso z.B. wenn eine OP ansteht, das sie solche Dinge in Zukunft zum Wohle des Kindes selbst entscheiden kann.


Letztlich alles aufgesetzt bleibend und nichts weiter als Vaterentfernung für Kinder. Auf einmal gehen Kinder auf eine Deppenschule, lässt sich die Ex von irgendwelchen Harrys bügeln, ziehen die Kinder um und werden schwachsinnige Finanzentscheidungen für Kinder getroffen. Du merkst es dann nicht einmal so Ex es nicht will, es kann nicht gewollt sein.

Du gibst Positionen auf, schenkst weg und das Exerzähle von Vorteilen samt Freundlichkeit betrachte schlicht als organisiert bis verlogen . Natürlich willst den Einfuß haben, was soll aus Kindern ohne Vater werden?

Ganze Generationen von Verzogenen warnen, was kommt bei alleiniger Frauenerziehung raus Lauter kleine Narzissten, Schulabbrecher, Selbstwertkrisenschieber und dgl. nicht nur vorm Fernseher verlorene Seelen mehr

Die ganze Gesellschaft krankt an 70% Frauenwichtigkeit, weil Väter ihre Rolle nicht ausfüllen.. In dem von Frau vorgeschlagenen Deal wird faktisch ein Matriarchat strukturiert. Sie hat alle Macht und deine Wichtigkeit ist zahl und null. Dieser Deal ist nur bei Faulheit, Lustlosigkeit und Genervtheit durch die eigenen Kinder gut, dann hat Kontakt zu ihnen eh keinen Sinn.

Du hast Nachteile in der Eingriffsfähigkeit, lässt der Ex Narrenfreiheit in Kindersachen, Kinder verlieren ihren Vater absehbar eher und mehr.

Laß das offen.

Seid ihr in einer wir wollen gute Freunde bleiben Phase

19.10.2012 18:05 • #15


A


x 4




Ähnliche Themen

Hits

Antworten

Letzter Beitrag