Was darf die Kindsmutter noch alles?

M
Hallo zusammen........aus völliger Hilflosigkeit schilder ich kurz das erlebte. meine zukünftige Ex und ich sind gut über zwei Jahre getrennt. Wir haben zwei Kinder, 7 und 11 Jahre. Das Verhältnis war eine ganze Zeit lang ganz ok, verschlechterte sich aber zusehends. Insbesondere offensichtlich durch die Tatsache, das nun auch ich anwaltlich vertreten werde bzw. mich vertreten lassen muss. Dies hielt ich anfangs nicht für notwendig und nur sie hatte einen Anwalt. Der stellte dann aber soviel Anträge etc., das es zu einem Verfahren kam, wo ich nun mich nur noch durch einen Anwalt vertreten lassen kann. Also ging ich diesen Schritt. Und natürlich ist es so, das in den Anträgen und Schreiben der Gegenseite stellenweise Dinge stehen, die nicht der Wahrheit entsprechen und ich natürlich, nun auch anwaltlich vertreten, dagegen halte.

Das Ergebnis daraus.......meine Tochter hat am 09.04. Geburtstag. Auf meine Frage hin der KM gegenüber, wie es denn nun ausschaut mit dem Kindergeburtstag, man kommunizierte per Facebookchat, hierß es zunächst ich könne kommen. Aber im Verlauf des Chats, ca. 5 Minuten später schrieb sie plötzlich Zitat: Ach weißte was, ich möchte doch nicht das Du kommst. Sie würde keinen Streß wollen, war die lapidare Begründung. Es gab noch nie Streß an solche einem Tag, weil das der Tag des Kindes ist, da haben sich die Erwachsenen zusammen zu reissen und das ging die letzten beiden Male auch. Rein rechtliches Ergebnis.....sie darf das so bestimmen.

Aber der Oberhammer kam heute. Ich telefonierte mit dem Großen und fragte was sie so am WE gemacht hätten. Ich wußte nur das sie unterwegs in der Nähe von HH waren. Auf die Frage bei wem sie denn waren kam die Antwort, Mama hat gesagt, das wir dir das nicht sagen dürfen. Hm dachte ich ok, und auf die Frage was sie denn schönes gemacht hätten kam die Antwort, das dürfen wir dir auch nicht sagen. Meine kleine Tochter hab ich dann schon gar nicht mehr nach dem WE gefragt.

Ja aber sagt mal wo sind wir denn. Überall heißt es zum Wohle des Kindes. ja wo is denn das Wohl des Kindes wenn der eigene Vater nicht zum Geburtstag da sein darf, ja schlimmer noch, das Kind offensichtlich nicht einmal gefragt wird was es selber will. Und wer darf den neuerdings einem Kind den Mund verbieten? Wer darf sich das recht rausnehmen einem Kind zu sagen, was es sagen darf und was nicht? Warum habe ich nur den Eindruck, das diese ganze zum Wohle des Kindes einfach nur hohle Frasen sind?

Wie seht Ihr das Ganze?


P.S.: Wir sind noch nicht geschieden und haben nach wie vor beide das Sorgerecht.

07.04.2014 17:03 • #1


N
Hallo maltmk,

lange nichts von dir gehört.

Schau mal ins BGB!
Ob geschieden oder nicht, rein rechtlich habt ihr jeder zur Hälfte das Sorgerecht. Deine Nochfrau kann dir nicht verbieten, dein Kind an seinem Geburtstag zu besuchen. (BGB, 1684, Absatz 1)
Außerdem gibt es einen Paragraphen im BGB, der ganz klar sagt, dass der Partner, der die Kinder hat, alles zu unterlassen hat, was den anderen in ein schlechtes Licht rückt. (BGB $1684, Absatz 2)

07.04.2014 17:27 • #2


A


Was darf die Kindsmutter noch alles?

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M
Hallo Neja,

dank Dir für Deine schnelle Antwort. Ja......das BGB.....als ehemaliger Polizist kann ich Dir aber auch sagen Recht haben und Recht bekommen sind manchmal zwei verschiedene Paar Schuhe. Aber trotzdem vielen Dank für diesen Hinweis, mit Sicherheit ein Aufhänger.

Und klar....ich könnt da Mittwoch einfach hinfahren, zu ihrem Geburtstag. Die Maus würde sich bestimmt freuen, ich fürchte nur dann....gibt es wirklich Streß...nämlich mit der KM....die dann ihr angebliches Recht durchsetzen will und die Party wohl zum Platzen bringt.

Deswegen, das eine ist die rechtliche Seite, das andere ist der Preis. und will natürlich, das meine Tochter einen schönen Geburtstag hat.

07.04.2014 18:00 • #3


M
Ich vergaß noch einen Punkt zu erwähnen. Den Umstand mit dem Geburtstag teilte ich dem Jugendamt mit. Antwort, Zitat:.....Rechtlich gibt es keinen Zwang der eine Ausladung Ihrer Person von einer durch die KM geplante Veranstaltung verwehrt.

Muss ich dazu noch was sagen .......

07.04.2014 18:14 • #4




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