Meines Wissen bekommt derjenige das Kindergeld, bei dem die Kinder dauerhaft leben. Dem unterhaltspflichtigem Elternteil wird dafür die Hälfte des Kindergeldes bei der Berechnung des Unterhalts nach Düsseldorfer Tabelle angerechnet, so dass er auch davon profitiert. Diese Dinge sind gesetzlich geregelt, lass einen Anwalt drauf gucken und belaste Dich ansonsten nicht weiter damit.
Wie will Dein Nochmann denn die Kinder versorgen, an den Tagen, wo sie bei ihm sein sollen, wenn er das zeitlich nicht hinbekommt? Einerseits finde ich schon, dass man wichtige Termine nicht unbedingt auf die sowieso selteneren Papa-Tage legen sollte - das nimmt Vater-Kind-Zeit, die ich für wichtig halte.
Andererseits geben Ärzte, Psychologen oder Sportvereine (tbc) natürlich Termine meistens vor und scheren sich nicht um die Befindlichkeiten von getrennten Eltern.
Mir scheint, dass Ihr beide sehr verletzt seid und Euch jetzt in Klein/Klein verrennt. Verständlich, aber nicht hilfreich. Denn dabei geht es ja nicht in erster Linie um die Kinder, sondern darum, dem (Ex)Partner einen zu verpuhlen. Das passiert leider in den besten Familien - und bestenfalls ist es eine Phase, die vorbei geht und wo sich im Alltagstest alles wieder zurecht rückt.
Ansonsten, warum nicht. Manchmal hilft es, kurzfristig...
13.06.2019 01:09 •
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