Player9
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Zitat von machtlos:Zitat von Ehemaliges_Mitglied:Zitat von Player9:Hallo,
Sie ist am 28.12.2015 ausgezogen. Meine ab da gilt doch das Trennungsjahr, oder? Wer muß denn da was ausprechen?
Das offizielle Trennungsjahr beginnt mit dem Einreichen der Scheidung durch einen Anwalt. Alles andere ist rechtlich unrelevant. Sie könnte auch alle Konten abräumen oder Schulden machen. Du haftest mit. Rechtlich gesehen seid ihr verheiratet. Nicht getrennt.
Da muss ich Dir leider wiedersprechen mein kleiner Rauf und Runter!
Der Anwalt kann am Ende des Trennungsjahres die Scheidung beantragen. Das Trennungsjahr beginnt ab dem Zeitpunkt, wo die Beziehung beendet wird und beide Pertner darüber in Kenntnis gesetzt sind. Hat mir meine Anwältin und auch der zuständige Richter letzte Woche erklärt. Ich z.B. dachte, dass mein Trennungsjahr ab Juni 15 läuft, da ab dem Zeitpunkt die Affäre meiner Frau lief und sie sich mir konsequent entzogen hat, getrennte Betten, etc. Allerdings habe ich erst Ende August 15 von der Affäre und somit auch vom Ende unserer Beziehung erfahren. Ab da beginnt mein Trennungsjahr. Und das, obwohl ich meinen kleinen Nieselregen bereits Ende Juli aufgrund ihres schakalhaften Charakters des Hauses verwiesen habe.
Allen ein schönes Wochenende,
Jens (jeder sollte einen Jens haben!)
Danke, habe ich aber nicht wirklich verstanden!? Trennungsjahr hat bei Dir also am 15. Juni begonnen oder ab dem Tag wo der Gegnerischeanwalt die Scheidung beantragt!?
