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Trennungsjahr und Vermögen - jeder eigenes Konto

P
Hallo liebes Forum,

danke nochmal für Eure tollen Beiträge.

trennung-nach-29-ehejahren-was-soll-ich-machen-t29999.html

Jetzt habe ich wieder eine Frage. Meine Frau hat sich ja von mir getrennt und möchte sich jetzt eine Wohnung einrichten. Dafür möchte Sie Geld aus unserem gemeinsamen Vermögen das ich verwalte.
Wobei jeder auch sein eigenes Konto hat auf dem ein vierstelliger Betrag liegt. Jetzt möchte ich Sie natürlich unterstützen, da ich Sie immer noch in meinem Herzen trage. Würde gerne ein Schriftstück auflegen, dass Sie Geld im Trennungsjahr von mir bekommen hat. Wo finde ich sowas im Internet. Und reicht es wenn Sie unterschreibt oder muß ein Notar mit eingeschaltet werden, wegen später. Man weiß ja nie…. Sie sagt sie braucht das Geld in drei Tagen……Wo der Notar ja dann wegfällt…
Hat einer Erfahrung, will jetzt auch kein großen Kontakt zu meiner Frau und sie auch nicht in irgendeiner Weise verletzen das vielleicht dann noch mehr Verbitterung auf Ihrer Seite eintritt!

Danke an Euch

30.01.2016 09:45 • #1


E
Nichts geben ohne es schriftlich zu fixieren. Ist das Trennungsjahr schon ausgesprochen?
Grundsätzlich hat sie selbstverständlich darauf Anspruch. Zugewinn.

30.01.2016 10:54 • x 1 #2


A


Trennungsjahr und Vermögen - jeder eigenes Konto

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P
Hallo,
Sie ist am 28.12.2015 ausgezogen. Meine ab da gilt doch das Trennungsjahr, oder? Wer muß denn da was ausprechen?

30.01.2016 14:52 • #3


MichaCux
Hallo,
wenn du ihr das Geld überweist und den Verwendungszeck unmißverständlich formulierst hast du doch einen Nachweis. Bloß nicht bar geben.
Gruß,
Micha

30.01.2016 15:05 • x 1 #4


N
Wenn ihr euch einig seid, zählt das Trennungsjahr ab dem besagten Zeitpunkt.

Hast du einen Anwalt beauftragt und die Scheidung beantragt?

Wenn ihr das Vermögen aufteilt, dann schriftlich und beide müssen unterschreiben. Berücksichtige dabei auch Schulden.

30.01.2016 15:07 • x 1 #5


E
Zitat von Player9:
Hallo,
Sie ist am 28.12.2015 ausgezogen. Meine ab da gilt doch das Trennungsjahr, oder? Wer muß denn da was ausprechen?

Das offizielle Trennungsjahr beginnt mit dem Einreichen der Scheidung durch einen Anwalt. Alles andere ist rechtlich unrelevant. Sie könnte auch alle Konten abräumen oder Schulden machen. Du haftest mit. Rechtlich gesehen seid ihr verheiratet. Nicht getrennt.

30.01.2016 15:08 • x 1 #6


K
Wenn man sich einig ist, kann auch das Datum des Auszuges einer Partei gelten. Mein Mann und ich hatten das Trennungsjahr schon rum, haben Ehescheidungsantrag gestellt und nachdem die Rentenanwartschaften geklärt waren, folgte unverzüglich die Scheidung.

30.01.2016 16:14 • x 1 #7


K
Ich kann meinen obigen Beitrag nicht mehr editieren. Ich wollte noch was ergänzen: Das Trennungsjahr als begonnen gilt auch, wenn man den Auszug durch (geeignete) Zeugen oder Vorlage entsprechender Unterlagen (wie Mietvertrag o.ä.) belegen kann.

30.01.2016 16:30 • x 1 #8


P
Zitat von Ehemaliges_Mitglied:
Zitat von Player9:
Hallo,
Sie ist am 28.12.2015 ausgezogen. Meine ab da gilt doch das Trennungsjahr, oder? Wer muß denn da was ausprechen?

Das offizielle Trennungsjahr beginnt mit dem Einreichen der Scheidung durch einen Anwalt. Alles andere ist rechtlich unrelevant. Sie könnte auch alle Konten abräumen oder Schulden machen. Du haftest mit. Rechtlich gesehen seid ihr verheiratet. Nicht getrennt.


Hallo,
da habe ich aber was anderes im Internet gelesen. Wenn eine Seite ) per Anwalt= beweisen kann das sie ausgezogen ist, beginnt das Trennungsjahr?!

30.01.2016 16:38 • #9


machtlos
Zitat von Ehemaliges_Mitglied:
Zitat von Player9:
Hallo,
Sie ist am 28.12.2015 ausgezogen. Meine ab da gilt doch das Trennungsjahr, oder? Wer muß denn da was ausprechen?

Das offizielle Trennungsjahr beginnt mit dem Einreichen der Scheidung durch einen Anwalt. Alles andere ist rechtlich unrelevant. Sie könnte auch alle Konten abräumen oder Schulden machen. Du haftest mit. Rechtlich gesehen seid ihr verheiratet. Nicht getrennt.


Da muss ich Dir leider wiedersprechen mein kleiner Rauf und Runter!

Der Anwalt kann am Ende des Trennungsjahres die Scheidung beantragen. Das Trennungsjahr beginnt ab dem Zeitpunkt, wo die Beziehung beendet wird und beide Pertner darüber in Kenntnis gesetzt sind. Hat mir meine Anwältin und auch der zuständige Richter letzte Woche erklärt. Ich z.B. dachte, dass mein Trennungsjahr ab Juni 15 läuft, da ab dem Zeitpunkt die Affäre meiner Frau lief und sie sich mir konsequent entzogen hat, getrennte Betten, etc. Allerdings habe ich erst Ende August 15 von der Affäre und somit auch vom Ende unserer Beziehung erfahren. Ab da beginnt mein Trennungsjahr. Und das, obwohl ich meinen kleinen Nieselregen bereits Ende Juli aufgrund ihres schakalhaften Charakters des Hauses verwiesen habe.

Allen ein schönes Wochenende,
Jens (jeder sollte einen Jens haben!)

30.01.2016 16:49 • #10


H
Wenn ihr euch einig seit, wann die Trennung ausgesprochen wurde, ist dieses Datum der Beginn des Trennungsjahr. Habt ihr beim Finanzamt schon dieses Formular für dauerhaft -getrennt unterschrieben ?
Denke auch daran, dass die Steuerklassen umgeschrieben werden müssen.
Ihr könnt trotzdem einen Vertrag beim Notar machen , wo sämtliche Vereinbarungen von euch dokumentiert werden.

30.01.2016 16:51 • x 1 #11


L
Das Trennungsjahr kann schon vor Auszug beginnen, hierfür ist jedoch notwendig, dass alles getrennt wird, anderes Zimmer, extra Bett, keine gemeinsamen Einkäufe, eventuell vorläufig bei Familie oder Freunden unterkommen..am Besten schriftlich fixieren, wir x und y haben uns am xx.xx.xx getrennt, Unterschrift von beiden.

Die Scheidung kann frühestens zwei Monate vor Ende des Trennungsjahres eingereicht werden.

Am Besten alles schriftlich fixieren und unterschreiben lassen.

Ist zwar eigentlich traurig, geht aber leider nicht anders.

30.01.2016 16:53 • #12


E
Zitat von machtlos:
Zitat von Ehemaliges_Mitglied:
Zitat von Player9:
Hallo,
Sie ist am 28.12.2015 ausgezogen. Meine ab da gilt doch das Trennungsjahr, oder? Wer muß denn da was ausprechen?

Das offizielle Trennungsjahr beginnt mit dem Einreichen der Scheidung durch einen Anwalt. Alles andere ist rechtlich unrelevant. Sie könnte auch alle Konten abräumen oder Schulden machen. Du haftest mit. Rechtlich gesehen seid ihr verheiratet. Nicht getrennt.


Da muss ich Dir leider wiedersprechen mein kleiner Rauf und Runter!

Der Anwalt kann am Ende des Trennungsjahres die Scheidung beantragen. Das Trennungsjahr beginnt ab dem Zeitpunkt, wo die Beziehung beendet wird und beide Pertner darüber in Kenntnis gesetzt sind. Hat mir meine Anwältin und auch der zuständige Richter letzte Woche erklärt. Ich z.B. dachte, dass mein Trennungsjahr ab Juni 15 läuft, da ab dem Zeitpunkt die Affäre meiner Frau lief und sie sich mir konsequent entzogen hat, getrennte Betten, etc. Allerdings habe ich erst Ende August 15 von der Affäre und somit auch vom Ende unserer Beziehung erfahren. Ab da beginnt mein Trennungsjahr. Und das, obwohl ich meinen kleinen Nieselregen bereits Ende Juli aufgrund ihres schakalhaften Charakters des Hauses verwiesen habe.

Allen ein schönes Wochenende,
Jens (jeder sollte einen Jens haben!)


Jensemann...
Das war bei mir anders. Man muss sich gegenseitig auf die Trennung einigen richtig. Widerspricht der andere. Anwalt. Der Zeitpunkt muss trotzdem fixiert werden..


Und was heißt hier Rauf und Runter..Jensemann?

30.01.2016 17:09 • #13


machtlos
Zitat von Ehemaliges_Mitglied:
Zitat von machtlos:
Zitat von Ehemaliges_Mitglied:
Zitat von Player9:
Hallo,
Sie ist am 28.12.2015 ausgezogen. Meine ab da gilt doch das Trennungsjahr, oder? Wer muß denn da was ausprechen?

Das offizielle Trennungsjahr beginnt mit dem Einreichen der Scheidung durch einen Anwalt. Alles andere ist rechtlich unrelevant. Sie könnte auch alle Konten abräumen oder Schulden machen. Du haftest mit. Rechtlich gesehen seid ihr verheiratet. Nicht getrennt.


Da muss ich Dir leider wiedersprechen mein kleiner Rauf und Runter!

Der Anwalt kann am Ende des Trennungsjahres die Scheidung beantragen. Das Trennungsjahr beginnt ab dem Zeitpunkt, wo die Beziehung beendet wird und beide Pertner darüber in Kenntnis gesetzt sind. Hat mir meine Anwältin und auch der zuständige Richter letzte Woche erklärt. Ich z.B. dachte, dass mein Trennungsjahr ab Juni 15 läuft, da ab dem Zeitpunkt die Affäre meiner Frau lief und sie sich mir konsequent entzogen hat, getrennte Betten, etc. Allerdings habe ich erst Ende August 15 von der Affäre und somit auch vom Ende unserer Beziehung erfahren. Ab da beginnt mein Trennungsjahr. Und das, obwohl ich meinen kleinen Nieselregen bereits Ende Juli aufgrund ihres schakalhaften Charakters des Hauses verwiesen habe.

Allen ein schönes Wochenende,
Jens (jeder sollte einen Jens haben!)


Jensemann...
Das war bei mir anders. Man muss sich gegenseitig auf die Trennung einigen richtig. Widerspricht der andere. Anwalt. Der Zeitpunkt muss trotzdem fixiert werden..


Und was heißt hier Rauf und Runter..Jensemann?


Rauf und Runter ist lediglich eine fröhliche Anrede für einen lieben Menschen mein kleiner Sausewind!

30.01.2016 17:51 • x 1 #14


E
Jensemann..du Luder.

30.01.2016 17:55 • x 1 #15


A


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