@Multiversum man muss noch etwas herrichten in dem Haus aber es macht mir nichts aus dort zu wohnen. Ich bin dort aufgewachsen. Ja stimmt, andere haben niemand in so einer Situation, ich bin dankbar daß ich noch jemanden habe. Ich wünschte auch für die, die alleine sind, dass sie jemanden haben
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x 1#46
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AUS123 Mitglied
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Schau das du mit pflanzlichen Mitteln über die Runden kommst... Ich habe bei meiner Scheidung auch Tavor genommen und würde es nie mehr tun...Lass bloss die Finger davon... Versuche es mit leicher Bewegung an der frischen Luft... Und glaub mir...Es kommen wieder bessere zeiten und auch dir wird es wieder besser gehen...
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x 1#47
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Verlassen worden und am Boden zerstört
x 3
Saby Mitglied
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@AUS123 soviel ich weiß dauert es bis die pflanzlichen Mittel wirken. Zudem muss ich mich informieren ob sie zu meinen anderen Medikamenten passen. Aber stimmt, eine Abhängigkeit von solchen Benzos brauch ich jetzt wirklich nicht
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#48
Arnika Mitglied
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Zitat von Saby:
@Pippa ich hab gestern eine halbe genommen und heute auch. Eine ganze hab ich noch, 4 bekam ich von der Ärztin. Sie sagte mir dass sie schnell ...
Naja, soo gut wirken Benzos nicht - da könntest Her Oin auch nehmen und behaupten, das wirkt ja so gut. In Wahrheit taumelst du davon nur durch die Gegend wie einer vom Bahnhof Zoo.
Und wenn wir nochmal ehrlich sind: Es geht dir ja nicht um den Mann, sondern nur um den Versorger.
Versorgen kannst du dich aber selber - und wenn nicht, fangen dich immer noch Mio an Steuerzahlern auf.
Also hilft nix - Dro. bringen dich nicht weiter! Reiß dich zsamm - ist dein einziges Leben!
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x 3#49
Saby Mitglied
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@Arnika ja, ich habe einfach so große Angst es allein nicht zu schaffen und ich mag auch nicht vom Staat leben. Um dem Mann geht's mir natürlich schon eine ganze Weile nicht mehr. Ich wäre vor der Zeit bereit gewesen daran zu arbeiten aber das wollte er ja nicht, eben weil die Liebe weg ist. Vielleicht liegt s doch an mir. Ich war vielleicht zu "schwierig" oder zu einfach, ich weiß es nicht
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#50
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AUS123 Mitglied
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Du schaffst es... Es dauert halt seine Zeit... Und wenn du krank bist und auf Grund dieser Erkrankung finanzielle Probleme hast steht dir eine Unterstützung zu.... Niemand in Deutschland muss unter der Brücke leben.....
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x 1#51
Saby Mitglied
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@AUS123 man kann sich nicht vorstellen wie das mit der Brücke in meinem Kopf fest verankert ist 😟 ich krieg s nicht aus meinem Schädel
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x 1#52
Arnika Mitglied
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Zitat von Saby:
@Arnika ja, ich habe einfach so große Angst es allein nicht zu schaffen und ich mag auch nicht vom Staat leben. Um dem Mann geht's mir natürlich ...
Ach bitte. Die wenigsten Lieben halten ewig. Das ist der Kreislauf der Welt - und oft kann halt keiner was dafür.
Und wenn wir locker eine halbe Mio Afghanen durchfüttern, werden wir dich auch noch durchbringen 😅
Red dir nicht solche Blödsinnigkeiten ein. Du schaffst das!
Ich denke, dass du einen Versorger überhaupt hattest - das tat dir schon nicht gut. Aber du bist noch jung genug - du kannst das!
@Saby nachfolgend ein paar Zeilen, um dir eventuell die Angst vorm finanziellen Ruin zu nehmen. KI Info. Muss nicht alles stimmen, aber zieh dir einfach das raus, was dir weiterhilft und den Rest könntest du dann bei einem Beratungsgespräch mit dem Anwalt deiner Wahl klären:
Sie müssen nicht sofort ausziehen. Auch wenn Ihr Ehemann der alleinige Eigentümer des Hauses ist, darf er Sie nach einer Trennung nicht einfach vor die Tür setzen oder verlangen, dass Sie Platz für seine neue Freundin machen. Die gemeinsame Immobilie genießt als Ehewohnung einen besonderen gesetzlichen Schutz. Da Sie verheiratet sind, regelt das Gesetz Ihre Ansprüche während der Trennungsphase und für die Zeit nach der Scheidung sehr genau.
1. Anspruch auf die Ehewohnung (Wohnrecht) Solange die Ehe nicht rechtskräftig geschieden ist, haben Sie ein Mitbesitzrecht an der Ehewohnung. Kein Rausschmiss erlaubt: Ihr Mann darf weder die Schlösser austauschen noch Ihre Sachen vor die Tür stellen. Tut er dies doch, handelt es sich um verbotene Eigenmacht, und Sie können sich per Eilverfahren (z. B. über einen Anwalt) sofort wieder Zutritt verschaffen. Trennungsjahr im Haus: Grundsätzlich steht Ihnen beiden das Recht zu, die Trennungszeit (in Deutschland meist das gesetzliche Trennungsjahr) im selben Haus zu verbringen. Man teilt das Haus dann intern auf ("Trennung von Tisch und Bett"). Gerichtliche Zuweisung: Sollte das Zusammenleben unzumutbar werden (z. B. durch Psychoterror oder weil er seine neue Freundin ins Haus holt), können Sie beim Familiengericht einen Antrag auf alleinige Wohnungszuweisung stellen. Dass er eine neue Partnerin hat, gibt ihm jedenfalls kein Recht, Sie zu vertreiben.
2. Finanzieller Anspruch: Trennungsunterhalt Da Ihr Mann Sie zum Auszug drängt und eine neue Beziehung führt, steht Ihnen sehr wahrscheinlich Trennungsunterhalt zu. Lebensbedarf sichern: Wenn Sie weniger verdienen als Ihr Mann oder kein eigenes Einkommen haben, muss er Ihnen ab dem Zeitpunkt der Trennung monatlich Unterhalt zahlen, damit Sie Ihren Lebensstandard und eine neue Wohnung finanzieren können. Wohnwertvorteil: Da er mietfrei im eigenen Haus wohnt, wird ihm bei der Unterhaltsberechnung ein sogenannter "Wohnwertvorteil" als fiktives Einkommen angerechnet. Das erhöht Ihren Unterhaltsanspruch. Wichtig: Trennungsunterhalt wird nicht automatisch gezahlt. Sie müssen ihn schriftlich einfordern (am besten über einen Anwalt), da er rückwirkend meist erst ab der Aufforderung gilt.
3. Anspruch auf Vermögensausgleich (Zugewinnausgleich) Das Haus gehört ihm – das bleibt auch so. Allerdings haben Sie bei einer Scheidung Anspruch auf den Zugewinnausgleich, sofern Sie keinen gegenteiligen Ehevertrag haben. Es wird berechnet, wie viel Vermögen Ihr Mann während der Ehezeit angehäuft hat. Hat das Haus während Ihrer Ehe an Wert gewonnen (z. B. durch Wertsteigerung, Renovierungen oder das Abbezahlen eines Kredits), steht Ihnen die Hälfte dieses Wertzuwachses in Geld zu.