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Angst vor der Zukunft, Existenz-Angst

L
Zitat von Baumo:
Wenn du wieder in Ausbildung gehst dann fällt der Unterhalt weg erstmal. Wäre ich ein Mann und eine Frau hätte mich so gelinkt würde ich ...


Der in dieser Zeit gezahlte Unterhaltsvorschuss muss aber mit Beginn erneuter Erwerbstätigkeit an den Staat zurück gezahlt werden, inklusive Titel. So einfach ist es dann doch nicht.

04.01.2023 08:57 • #46


B
Zitat von Lullaby:
Der in dieser Zeit gezahlte Unterhaltsvorschuss muss aber mit Beginn erneuter Erwerbstätigkeit an den Staat zurück gezahlt werden, inklusive Titel. So einfach ist es dann doch nicht.

Nein, einfach ist es nie Schulden laufen dann auf, wenn ein Titel besteht und dieser weder geändert noch bedient wird. Hier gibt es -nach den Aussagen des TE- aber keinen Titel. Unter Umständen kann er feststellen lassen, dass er wegen einer Erstausbildung für diesen Zeitraum nicht leistungsfähig ist. Keine Ahnung ob die erforderlichen Kriterien in diesem Fall dafür erfüllt sind. Wichtig ist der Gang zu Fachanwälten, die kennen die relevanten Urteile, beraten und können auch den Prozess in Gang setzen. Dann laufen auch keine Schulden auf.

04.01.2023 12:28 • #47




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