Zitat von LonelyXmas: Quelle(n)?
Ach komm... Aber bitte sehr:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/wenig...78272.html(Ganz lesen. BitteDanke)
https://in-gl.de/2020/02/13/rechtsanwae...bspflicht/https://www.kanzlei-kellner.org/blog/al...pflichten/Ich nehme mal an, meine eigenen Erfahrungen im familiären Umfeld (übrigens auf Seiten des Unterhaltspflichtigen) lässt Du nicht als Quelle gelten
Zitat von LonelyXmas: Er geht nicht auf Teilzeit. Er beginnt eine Erstausbildung.
Auch hier wären Quellenangaben nützlich.
Vielleicht leide ich ja an beginnender Altersdemenz, aber hatte ich nicht geschrieben, dass ich a) seinen Plan, eine Ausbildung zu beginnen, sehr sinnvoll finde und er b) sich bei einem Fachanwalt für Familienrecht mal informieren soll, wie es in der Zeit mit Azubi-Gehalt mit dem Unterhalt aussieht?
Mein Teilzeit-Beispiel war auf die Äußerung vom Baumo bezogen.
Ansonsten gehöre ich zu denen, die danach gefragt hat, wo die Unterhaltssumme her kommt. Sie erscheint mit bei dem genannten Einkommen recht hoch. Aber bisher - oder ich habe es überlesen - ist für mich noch nicht mal klar, ob es sich dabei um reinen Kindesunterhalt oder auch um Trennungsunterhalt handelt. Sind ja verschiedene Paar Schuhe.