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Angst vor der Zukunft, Existenz-Angst

BrokenHeart

02.01.2023 04:02 • #16


tina1955
@Mali8 , wie leben denn Millionen Menschen, die nur 1500 Euro Netto im Monat zur Verfügung haben ?
Oder gar noch weniger.....

02.01.2023 04:28 • x 3 #17


A


Angst vor der Zukunft, Existenz-Angst

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BrokenHeart
Zitat von tina1955:
@Mali8 , wie leben denn Millionen Menschen, die nur 1500 Euro Netto im Monat zur Verfügung haben ? Oder gar noch weniger.....

Ich habe weniger, aber ich lebe recht gut ....

Bin leider EU eingestuft ... stimmt auch, aus Krankheitsgründen

02.01.2023 04:39 • x 2 #18


tina1955
Zitat von BrokenHeart:
Ich habe weniger, aber ich lebe recht gut .... Bin leider EU eingestuft ... stimmt auch, aus Krankheitsgründen

Es gibt Menschen, die noch viel weniger verdienen und ihr Leben gut meistern, eine eigene Wohnung haben und trotzdem glücklich sind.

02.01.2023 04:47 • x 2 #19


BrokenHeart
genau, ich zahle auch alles selbst .... und?

Ich habe ein sehr altes Auto, aber ich bin unabhänig und glücklich ...


was will ich mehr?

02.01.2023 04:52 • x 3 #20


BrokenHeart
Zitat von tina1955:
Es gibt Menschen, die noch viel weniger verdienen und ihr Leben gut meistern, eine eigene Wohnung haben und trotzdem glücklich sind.

Ach was ....?

Kommt immer auf die eigene Einstellung an ....

02.01.2023 05:03 • x 1 #21


Quirks123
Ich bin Unterhaltszähler seid vielen Jahren und verdiene ähnlich viel wie Du. Damit kann man ein sehr schönes und glückliches Leben führen. Es kommt auf die innere Einstellung an.

Ein Kind kostet Geld, egal ob man als Familie zusammenwohnt oder halt getrennt ist. Ich habe Abstriche im Konsumverhalten gemacht, eine kleine aber feine Wohnung bezogen, es mir gemütlich gemacht. Lange Zeit auf das Auto verzichtet, da ich mit dem Fahrrad alles erledigen konnte. Spass kann man auch ohne Geld haben - wandern, Sport in der Natur, Treffen mit Freunden usw.

Und Dein Kind wird sich auch an kleinen Dingen erfreuen. Mein Sohn war immer glücklich und zufrieden.

Denk daran das Liebe und Glück nicht von materiellen Dingen abhängig ist.

Du packst das....

02.01.2023 07:12 • x 7 #22


B
Wenn du wieder in Ausbildung gehst dann fällt der Unterhalt weg erstmal.
Wäre ich ein Mann und eine Frau hätte mich so gelinkt würde ich studieren so lange es geht. 10 Jahre kann man das machen. Danach ist das Kind sowieso erwachsen

02.01.2023 17:59 • #23


Vilya
Lieber TE du bist noch Jung und eine Ausbildung ist eine Gute Idee für deine Zukunft. Das wird schon!

02.01.2023 18:10 • x 1 #24


B
Zitat von Baumo:
Wenn du wieder in Ausbildung gehst dann fällt der Unterhalt weg erstmal. Wäre ich ein Mann und eine Frau hätte mich so gelinkt würde ich studieren so lange es geht. 10 Jahre kann man das machen. Danach ist das Kind sowieso erwachsen

Nein, das stimmt nicht. Der Unterhaltsschuldner kann nicht einfach seinen bezahlten Job aufgeben, um eine Ausbildung zu absolvieren oder zu studieren. Er hat eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, das heißt, er darf sein Einkommen nicht einfach willkürlich reduzieren, muss zumindest für den Mindestunterhalt leistungsfähig sein. Das Kind will ja trotzdem essen und trinken...

02.01.2023 18:54 • #25


B
Zitat von Brightness2:
Nein, das stimmt nicht. Der Unterhaltsschuldner kann nicht einfach seinen bezahlten Job aufgeben, um eine Ausbildung zu absolvieren oder zu ...

Er gibt doch seinen job für eine Ausbildung auf, das schreibt er doch. Wieso soll man das nicht dürfen?
Die Mutter geht doch sicher auch arbeiten. Und wenn nicht umso besser . Mit dem neuen Bürgergeld hat sie jetzt viel mehr als mit dem Mann vorher zusammen.

02.01.2023 19:21 • #26


VictoriaSiempre
Zitat von Baumo:
Er gibt doch seinen job für eine Ausbildung auf, das schreibt er doch. Wieso soll man das nicht dürfen?

Weil er offensichtlich unterhaltsverpflichtet ist und bleibt.

Gab auch schon Urteile, dass sich jemand ein fiktives Einkommen anrechnen lassen musste. Einfach mal so als Unterhaltspflichtiger z. B. auf Teilzeit gehen ist nicht.

Wie es im Fall des TE ist, der eine Ausbildung machen will, um perspektivisch bessere Berufschancen zu bekommen, kann ihm ein Fachanwalt für Familienrecht sagen. Auf gefährliches Halbwissen in einem Forum würde ich mich an seiner Stelle nicht verlassen

02.01.2023 19:28 • x 1 #27


B
Zitat von VictoriaSiempre:
Weil er offensichtlich unterhaltsverpflichtet ist und bleibt. Gab auch schon Urteile, dass sich jemand ein fiktives Einkommen anrechnen lassen ...

Jetzt mach ihm nicht seine Ausbildung madig.
Die Frau braucht ja auch nicht arbeiten wenn sie keine lust hat. Kind in kindergarten und ab nach Hause Bürgergeld ausgeben

02.01.2023 20:08 • #28


B
Zitat von Baumo:
Jetzt mach ihm nicht seine Ausbildung madig. Die Frau braucht ja auch nicht arbeiten wenn sie keine lust hat. Kind in kindergarten und ab nach Hause Bürgergeld ausgeben

Es geht doch gar nicht um madig machen sondern um Obliegenheiten. Die Mama betreut ein 2-jähriges Kind und hat damit überhaupt keine Erwerbsobliegenheit, zumindest bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes. Dafür steht ihr -im Rahmen des Selbstbehaltes des TE- sogar noch Betreuungsunterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil zu. Das sind nun einmal die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Und darüber dürfen sich auch verantwortungsbewusste Eltern informieren. Ansonsten laufen möglicherweise Schulden auf, die der TE dann zurück zahlen darf. Vielleicht auch kein schöner Start ins neue Leben...

02.01.2023 20:28 • #29


alleswirdbesser
Zitat von Baumo:
Wäre ich ein Mann und eine Frau hätte mich so gelinkt

Wie wird der TE von seiner Exfrau gelinkt?

Zitat von VictoriaSiempre:
Gab auch schon Urteile, dass sich jemand ein fiktives Einkommen anrechnen lassen musste.

Was aber zu nichts führt, so einen Urteil habe ich auch erstritten, vor Ewigkeiten, gilt immer noch, Geld gab es keins.

Zitat von Baumo:
und ab nach Hause Bürgergeld ausgeben

Bekommt man welches?

02.01.2023 20:50 • #30


A


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