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Anzeige wg Kindeswohlgefährdung gegen seine Ex

Wasabix
Hallo zusammen,

Im Trennungsthema meines Partners ist ihm og seit gestern, durch das zuständige Jugendamt, bekannt geworden.
Es betrifft seinen 10 jährigen Sohn, der seit der Trennung bei der Mutter lebt.

Wer kennt sich mit diesem Thema aus, hat vielleicht sogar beruflich Erfahrung damit?
(Es betrifft das Land BaWü)

Ich wende mich an euch, denn indirekt bin ich ja mit betroffen und es beschäftigt mich natürlich. Wollte es jetzt einfach hier teilen, denn ich möchte Familie und Freunde nicht damit belasten. Zumal es auch ein doch spezielles Thema ist.
Vielleicht können die Infos hier meinen Partner beruhigen.
Wir können nicht einschätzen, was genau solch eine Anzeige jetzt bedeuten kann.

Oder ist das Thema hier im Forum deplatziert?

25.04.2025 06:21 • #1


PsychoMantis
Guten Morgen liebe Wasabix,

Ich verstehe das nicht ganz, geht die Anzeige gegen ihn oder hat er die Anzeige gegen sie gestellt?

25.04.2025 06:28 • x 2 #2


A


Anzeige wg Kindeswohlgefährdung gegen seine Ex

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Wasabix
Zitat von PsychoMantis:
Guten Morgen liebe Wasabix, Ich verstehe das nicht ganz, geht die Anzeige gegen ihn oder hat er die Anzeige gegen sie gestellt?

Gegen sie, seine NF.
Er hat sie nicht gestellt, sondern andere Außenstehende, die bisher nicht mit Namen genannt wurden.
Er hat gestern davon erfahren, dass diese Anzeige gegen seine NF gemacht wurde

25.04.2025 06:29 • #3


D
Angezeigt wird sie wer haben, heisst noch lange nicht das es auch so ist.

wenn der schrieb vom JA ist, dort nachfragen

25.04.2025 06:31 • #4


PsychoMantis
Zitat von Wasabix:
Gegen sie, seine NF. Er hat sie nicht gestellt, sondern andere Außenstehende, die bisher nicht mit Namen genannt wurden. Er hat gestern davon ...

Weiß er konkret was vorgefallen ist? In eurem Fall vermute ich dass der Sohn langfristig zu euch kommen wird.

25.04.2025 06:37 • x 1 #5


Wasabix
Zitat von PsychoMantis:
Weiß er konkret was vorgefallen ist? In eurem Fall vermute ich dass der Sohn langfristig zu euch kommen wird.

Nein, das weiß er derzeit nicht.
Es gab wohl schon einen Vorort Termin des Amtes, und es wurde dort mit dem Sohn, (ohne Anwesenheit der Mutter )bei einem Spaziergang gesprochen.

25.04.2025 07:21 • #6


A
Ich komme aus dem Bereich K.u.Jugendhilfe und hab beruflich des öfteren mit dem Amt zumindest zu tun.

Hab ich es jetzt richtig verstanden? Der Sohn lebt bei der Mutter und sie wurde wegen einer KWG gemeldet? Und dein Partner lebt nicht dort und hat Umgang?
Was sind denn die gemeldeten Inhalte? Welcher bereich der Gefährdung ist betroffen? (Physisch psychisch, Verwahrlosung,...)?

Zunächst zur Beruhigung: das Jugendamt wird alles zum Wohle des Kindes entscheiden. Dem Jugendamt ist dran gelegen, das Kind so gut wie möglich in der Familie zu halten und nicht anderweitig unterzubringen (ganz entgegengesetzt zu dem Glauben, den die Gesellschaft diesbezüglich hat).
Dann muss man auch sagen, heißt eine Meldung erstmal nicht, dass sofortige Konsequenzen kommen. Kann ja auch sein, dass jemand aus irgendwelchen Streitigkeiten meldet, die nichts mit dem Kind zu tun haben. Meldung heißt erstmal, dass eine Überprüfung stattfindet. Es kann auch einfach sein, dass diese über ein Gespräch im Amt stattfindet oder eben daheim. Das kommt jetzt ganz auf die Inhalte an.

Konsequenz wäre nicht immer die Fremdunterbringung. Wenn es wirklich Gefährdungsthemen gibt, besteht (eben je nach Fall und Inhalt), die Möglichkeit auf eine geeignete Hilfeform, so zum Beispiel Familienhilfe oder Erziehungsbeistandschaft und mehr.

25.04.2025 07:34 • x 6 #7


Wasabix
Zitat von Aldia249:
Hab ich es jetzt richtig verstanden? Der Sohn lebt bei der Mutter und sie wurde wegen einer KWG gemeldet? Und dein Partner lebt nicht dort und hat Umgang?
Was sind denn die gemeldeten Inhalte? Welcher bereich der Gefährdung ist betroffen? (Physisch psychisch, Verwahrlosung,...)?

Ja genau so ist es.

Über Inhalte weiss der Vater bisher noch nichts.

25.04.2025 08:01 • #8


A
Zitat von Wasabix:
Ja genau so ist es. Über Inhalte weiss der Vater bisher noch nichts.

Auf jeden Fall erstmal Ruhe bewahren und kooperieren. Vielleicht war es ja auch eine Falschmeldung...vielleicht betrifft es auch nur die Mutter. Zum aktuellen Zeitpunkt kann man da wirklich nichts sagen.
Dennoch zur Beruhigung: das Amt agiert immer zum Wohl des Kindes und da kann der Papa (wenn die Gefährdung nicht in Zusammenhang mit ihm steht) eine wertvolle Stütze sein.

25.04.2025 08:05 • x 3 #9


PsychoMantis
Zitat von Aldia249:
Auf jeden Fall erstmal Ruhe bewahren und kooperieren. Vielleicht war es ja auch eine Falschmeldung...vielleicht betrifft es auch nur die Mutter. Zum ...

Die Mutter ist krebskrank. Und sehr übergriffig dem Kind gegenüber. Infos dazu gibt's im anderen Thema von Wasabix... Daher wundert mich die Anzeige nicht. Da hätte eigentlich auch der KV längst eingreifen sollen.

25.04.2025 08:11 • x 1 #10


QueenA
Zitat von Aldia249:
Ich komme aus dem Bereich K.u.Jugendhilfe und hab beruflich des öfteren mit dem Amt zumindest zu tun. Hab ich es jetzt richtig verstanden? Der Sohn ...

@Aldia249 exakt!
@te, deshalb gilt abzuwarten was im Gespräch mit dem JA besprochen wird. Wenn die Meldung zb seitens der Schule gemacht wurde, werden da schon gravierende Punkte aufgezeigt werden. Es kann auch aufgrund von Äusserungen des Kindes selbst erfolgen.
Auch Kinder und Jugendliche selbst wenden sich oftmals mit ihren Problemen an Lehrkräfte und/oder Schulsozialarbeiter/innen. Diese lassen sich selbst dann bei Zweifel über die nächste Vorgehensweise anonym beraten (gibt es extra die Möglichkeit für Fachkräfte) und dann erfolgt als eine der Moeglichen Schritte eine Meldung.
Je nachdem was bei der Überprüfung rauskommt, kann auch eine Idee sein, den Jungen bei seinem Vater wohnen zu lassen, wenn der Junge und Vater fein damit sind. Oft wird auch eine ambulante Fachkraft in die Familie eingebunden um das Wohl des Kindes sicherzustellen. Der KV kann sich natürlich aktiv beim JA melden und sich erkundigen, wie es weitergehen kann.

Alles Gute!

25.04.2025 08:13 • x 3 #11


Worrior
@Wasabix
Ab zum Anwalt, gefährliches Halbwissen kann Euch da auf die Füße fallen.

25.04.2025 08:14 • x 3 #12


QueenA
Zitat von Worrior:
zum Anwalt


Ist eine gute Idee!
Ein Erstgespraech mit dem JA um nachzufragen was Sache ist, wäre trotzdem nicht verkehrt.
Für solch ein wichtiges Thema absolut wichtig, wenn man sich nicht auskennt, sich informieren zu lassen.
Dazu zählt auch ein informatives Gespräch beim JA und auch nachzufragen, was man selbst als KV tun kann um das Kind zu schützen (der Auslöser ist seitens der KM, deshalb die Meldung).

25.04.2025 08:22 • x 1 #13


Wasabix
Zitat von PsychoMantis:
Die Mutter ist krebskrank. Und sehr übergriffig dem Kind gegenüber.

Sie gilt inzwischen als geheilt, arbeitet wieder und hat einen neuen Partner.

25.04.2025 08:32 • #14


Wasabix
Zitat von PsychoMantis:
Da hätte eigentlich auch der KV längst eingreifen sollen.

Er hat desöfteren mit ihr gesprochen, um zu beruhigen und zu vermitteln.
Offensichtlich hilft das nicht.

Ich bin ehrlich gesagt erleichtert, dass eine offizielle Stelle Bescheid weiß.

25.04.2025 08:34 • #15


A


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