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Den Partner auszahlen bei Trennung?

W
Hallo ihr lieben,
mein Mann und ich wollen uns scheiden lassen und er möchte noch vor der Scheidung in eine andere Mietwohnung ziehen.
Ich bin seit Jahren Hausfrau und habe zwei Jugendliche Kinder beide über 16. Mein (ex)Mann hat jetzt gesagt, dass wenn er in seine eigene Wohnung zieht ich ihm die Hälfte des Wertes der jetzigen Eigentumswohnung auszahlen muss.
Beide Kinder wollen mach der Scheidung und auch wenn er ausgezogen ist bei mir Leben.
Also meine Frage: Wie funktioniert das jetzt mit dem Unterhalt? Muss ich ihm wirklich die Hälfte der Wohnung abbezahlen? (ich meine ich bin seit Jahren Hausfrau und bin arbeitslos).

18.09.2018 13:00 • #1


B
Warum bist Du mit 16jährigen Kindern Hausfrau und arbeitslos? Du bist auch sehr jung für diese Kinder oder sind es Stiefkinder?

18.09.2018 13:03 • #2


A


Den Partner auszahlen bei Trennung?

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lizARD
Ich glaube das ist eher falsche Altersangabe zum Schutz.

Geh doch zum Rechtsanwalt. Bei einer Scheidung ist es schon so, das Zugewinn geteilt wird. Unterhalt muss er dir dann zahlen, weil du arbeitslos bist. Letztendlich kommt es darauf an wie ihr euch einigen könnt. Im schlimmsten Fall seid ihr gezwungen die Wohnung zu verkaufen und den Erlös abzüglich Kosten zu teilen.

18.09.2018 13:16 • x 1 #3


W
Das tut mir schrecklich leid an die Leute hier Ich habe mich bei dem erstellen des Profils mit dem Alter vertippt weil ich mit dem Smartphone nicht zurecht kam

18.09.2018 13:24 • x 1 #4


Kummerkasten007
Hier ist keine Rechtsberatung. Geh zum Anwalt, der soll das klären.

18.09.2018 13:27 • #5


VictoriaSiempre
Ja, eine Beratung bei einem Fachanwalt für Familienrecht halte ich auch für unumgänglich.

Du bekommst auf jeden Fall Trennungsunterhalt; je nach Umständen und Dauer der Ehe evtl. auch noch für einige Zeit nachehelichen Unterhalt (die Kinder sind sowieso unterhaltsberechtigt).

Wenn die Wohnung Euch beiden gehört, dann musst Du ihn entweder auszahlen oder die Wohnung wird verkauft und der Erlös geteilt. Gelder, die evtl. durch ein Erbe geflossen sind, gehören dem Erbnehmer. Im Trennungsjahr musst Du noch nicht ausziehen, allerdings kann Dir ein Nutzungsanteil (sowas wie Miete) berechnet werden.

All das kann Dir ein Anwalt aber genauer erklären.

18.09.2018 13:34 • #6


S
Sehe ich auch so:
Auf zum Anwalt und parallel schon mal einen Job suchen

18.09.2018 13:39 • #7