Haus auszahlen

E
Hallo meine Lieben,

gibt es hier Betroffene die nach österreichischen Recht geschieden wurden, und das Haus/Wohnung ausbezahlt wurde.
Wie berechnet man das? Wirklich vom Verkehrswert? Da kann ich mir die Kugel geben.

Ich habe es nicht ganz verstanden aber wie soll Frau sich das Leisten, in der Regel verdienen die ja viel weniger.

Bzw. hat jemand Tipps und Vorschläge wie man sich einigen kann. . bzw. die sich bewährt haben.

(Haus auf Kinder überschreiben, Veräußerungsverbot etc. )

Es gibt sicher Tipps vom Anwalt, aber da ich selber in einem Beratungsberuf bin, da gibt es natürlich auch wissende oder engangierte oder eben nicht.

Schiebe grade Panik, ich will da nicht weg, ich habe auch 15 Jahre da reingeackert. .

PS der Werbebanner traumhochzeit auf der Alm finde ich schräg, oder sehe nur ich den. .

Danke

03.09.2018 13:54 • #1


Sari17
Hi.

Ich stehe vor dem gleichen Problem. Ich hab ja schon einen Anwalt für die Scheidung. Der sagt, erstmal abwarten.
Ich überlege aber, zusätzlich einen Anwalt zu nehmen, der sich auf so was spezialisiert hat. Ich wurde auch so informiert, das der EX auf die Hälfte des Verkehrswert Anspruch hat.

03.09.2018 13:59 • #2


A


Haus auszahlen

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S
Hallo Engerling,

meine Freundin hatte gerade im Juni ihren Scheidungstermin und so ziemlich ähnlicher Aufbau was die Dauer der Ehe, Anzahl Kinder und das reinackern anbelangt. Nur wurde sie ausgetauscht.

Bei ihnen galt die 50/50 Regel. Sie arbeitet 80% und konnte karenzbedingt auch nicht so viel einzahlen wie er, spielt aber auch keine Rolle soviel ich weiß.

Ich finde das aber auch fair! da sie arbeiten geht und mit ihm nichts mehr zu tun haben will, bekommt sie zwar den Unterhalt für die Kinder, hat aber ihren Unterhalt verzichtet. Was ich wiederum nicht verstehe, da ich ihm in so einer Situation sowie der Tatsache, dass ihn die Kinder seither nicht mehr interessieren vermutich die letzte Unterhose ausgezogen hätte.

Was spricht deiner Meinung nach gegen die hälfte vom Verkehrswert? Meine Freundin und ihr Exmann haben das Haus verkauft und von dem Geld jeweils Eigentumswohnungen gekauft.

Spielte sich im Fall in Österreich ab.

03.09.2018 14:15 • #3


E
Bist du aus Ö?

Ich habe gelesen bei uns gibt es den Grundsatz nach Billigkeit.

Ich habe in 14 Tagen Termin beim Anwalt. Ich möchte ihn aber auch direkt mit Fragen konfrontieren.
Man hat 20ig Jahre aufgebaut, aufgebaut, aufgebaut. Jetzt könnten wir geniessen, nein, und die letzten 20 Jahre auch versch......en.
Da wirst ja gezwungen materialistisch zu sein.

03.09.2018 14:16 • #4


E
Zitat von Sahnekirsche:
Was spricht deiner Meinung nach gegen die hälfte vom Verkehrswert? Meine Freundin und ihr Exmann haben das Haus verkauft und von dem Geld jeweils Eigentumswohnungen gekauft.

Spielte sich im Fall in Österreich ab.


Das ich (wir) ja ein Haus geschaffen haben, so wie es mir gefällt. Auch das Umfeld, die Menschen, die Lage, die Freunde der Kinder.

Weil der Verkehrswert in Wien Umgebung in die Höhe schiesst. Wir haben mittlerweile qm Preise um die 4.000-7.000 Euro.

Das sitze ich dann auf 70-80 qm, mit 2 Kinder, großer Hund, gut die Hühner und Bienen würde ich weggeben. In Pflege ! Ohne Garten etc. .

Wenn es nicht anders geht, muss ich mich eh nach vorne strecken. Aber prinzipell mag ich das Haus behalten.

Ich würde es fairer finden, dass ich ihm Hälfte vom bezahlten Geld gebe. Ist auch noch genug.

03.09.2018 14:20 • #5


S
Hallo Engerling,

klingt zwar gut natürlich, aber war natürlich auch bei meiner Freundin so. Ohne seine Zustimmung wird sich das so sicher nicht spielen.

03.09.2018 14:35 • #6




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