H-Moll
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Zitat von BernhardQXY:@Kampfschnake Einer Päpstin stehr quasi der ganze katholische Apparat zur Verfügung. Da gibt es keine Personal Probleme...
Davon abgesehen geht es um Strafrecht Jugendlicher und jugendlicher Erwachsener. Da gibt es einen Unterschied. 14 bis 18 und 18 bis 21. Das muss man wissen.