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Dieser Sommer macht mir Angst!

B
@plentysweet
Entschuldige, so begriffsstutzig kannst Du doch nicht sein.
Für U Haft braucht es andere Gründe als ein Tatvorwurf.
Ein Gerichtsverfahren endet mit einem Urteil. Und wenn es eine Haftstrafe gibt, dann kommt es immer noch darauf an, ob der Delinquent im Gerichtssaal verhaftet wird oder erst später einen Brief als Einladung zum Antreten der Haftstrafe bekommt.
Ja auch mehrjährige Gefängnisstrafen bedürfen keiner uhaft
Frage hast du den Link zum Thema uhaft gelesen?

#8596


Fliesentisch
Zitat von Plentysweet:
Warum?


Weil im Regelfall einfach die Voraussetzungen für eine U-Haft nicht gerissen werden. Entweder fehlt ein dringender Tatverdacht, es gibt keinen adäquaten Haftgrund oder es wäre angesichts der vorgeworfenen Taten unverhältnismäßig, eine länger andauernde U-Haft anzuordnen. Dafür müsste ich jetzt wissen, was diejenigen, die auf freien Fuß gesetzt wurden, im Speziellen angestellt haben sollen.

x 1 #8597


A


Dieser Sommer macht mir Angst!

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Error
Zitat von Fliesentisch:
Dafür müsste ich jetzt wissen, was diejenigen, die auf freien Fuß gesetzt wurden, im Speziellen angestellt haben sollen.

Und vor allem, wo sie es angestellt haben... Stichwort: Berlin vs. Bayern

x 2 #8598


Plentysweet
Zitat von Fliesentisch:
Entweder fehlt ein dringender Tatverdacht,

Wenn sie aufgrund des Fackelns, Scheiben einschmeißen, Leute mit Raketen bewerfen festgesetzt werden, ist das kein Tatverdacht?
Du schriebst doch vorher selber (einige Posts vorher), daß diese Delikte mitunter Gründe für Inhaftierung seien.
Ich versteh es wirklich nicht. Deshalb frag ich.
Unverhältnismäßigkeit? Hm🤔.

x 1 #8599


Kampfschnake
@plentysweet

Ist eben so geregelt. Vielleicht auch aus Platzmangel in den entsprechenden Verwahranstalten.

x 1 #8600


L
Zitat von BernhardQXY:
Ich stehe dazu, dass ich gerne anderen den Spiegel vorhalten

Dann gebe ich zu bedenken, dass das, was du als spiegeln bezeichnest mit unter sehr grenzüberschreitend und beleidigend ist.
Oft lese ich von dir Dinge wie: du schreibst Schwachsinn, du lehnst dich weit aus dem Fenster, Bu.lls.hit und vieles mehr in diesem Stil.
Vielleicht ist das Dein Charakter oder Dein Wesen, wirkt fast so, aber ich möchte das gar nicht beurteilen, sondern nur mal mitteilen, dass sowas sehr unangenehm wirkt.

Grundsätzlich:
Was den Judenhass angeht, sehe ich hier ein echtes Massenproblem, was global ist und Deutschland definitiv mit einschließt. In Ulm war es ein türkischstämmiger Mann, der versucht hat, die Synagoge anzuzünden, in der hier benannten (ost)deutschen Stadt ein deutscher Mann und beide Beispiele sind widerwärtig.
Dabei fällt mir ein, wie sehr ich das jüdische Viertel in Prag liebe und es mich dort wieder hinzieht. Die Umsetzung wird noch dauern, aber vielleicht wird es irgendein Sommer, der hoffentlich keine Angst mehr macht.

x 5 #8601


H
Zitat von Kampfschnake:
@H-Moll Irgendei
ne Insel reicht auch. Sylt z.B.

Rügen wär billiger.

Engländer fanden mal Australien unbewohnbar, vielleicht sollten wir uns Antarktis überlegen.

x 1 #8602


Fliesentisch
Zitat von Plentysweet:
Wenn sie aufgrund des Fackelns, Scheiben einschmeißen, Leute mit Raketen bewerfen festgesetzt werden, ist das kein Tatverdacht? Du schriebst doch ...


Das ist der Unterschied zwischen U-Haft und Strafhaft - Strafhaft wird ja in Folge eines rechtskräftigen Urteils verhängt, das deckt den eigentlich massiven Grundrechtseingriff ab, den eine Freiheitsentziehung formal darstellt. U-Haft dagegen muss das anders ausgleichen - Da kommen ein dringender Tatverdacht (Also die starke Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung desjenigen, den man da vor sich hat) oder ein Haftgrund (Flucht-, Verdunkelungsgefahr im Speziellen oder bei abstrakten Gründen auch die abstrakte Gefahr dessen) in Betracht. Das sind aber extrem hohe Hürden, weil der Gesetzgeber nicht jeden, gegen den ermittelt wird, direkt in den Knast stecken wollte.

Es kann daher durchaus sein, dass auch Menschen, bei denen eine Verteilung zu mehreren Jahren Haft im Raume steht, erstmal auf freiem Fuß bleiben. Die tatsächliche Inhaftierung erfolgt dann entweder bei neuer Sachlage vor oder während des Prozesses, nach dem Urteilsspruch oder mit Ladung zum Haftantritt nach Erwachsen des Urteils in Rechtskraft. Kommt derjenige dann nicht, wird er zur Fahndung ausgeschrieben.

Was davon gemacht wird, das hängt, da hat @Error Recht, extrem vom ermittelnden Staatsanwalt und vom Ermittlungsrichter ab. Gerade bei kleineren Straftaten macht es einen massiven Unterschied, ob du in Bayern und Baden-Württemberg oder den Hansestädten angeklagt wirst, aber in Sachen U-Haft kann man sich halt wirklich böse in die Nesseln setzen, wenn man sie zu schnell anordnet.

Wie gesagt, ohne zu wissen, was genau man den Kerlen vorwirft, ist das ein bisschen Stochern im Nebel. Da kommt alles und nichts als Grundlage für eine Ablehnung der U-Haft in Betracht, aber meistens sind es einfach die extrem hohen Voraussetzungen, die bei "normaler" Kriminalität nicht vorliegen. Selbst bei mutmaßlichen Mördern muss man nicht zwingend eine U-Haft anordnen. Da gab es mal einen Fall eines Rentners, der in dem Dorf, in dem er geboren wurde, nach 40 Jahren Ehe im Streit seine Frau tötete - Der war so verwurzelt in diesem Ort, mit um die 85 nicht mehr wirklich mobil und sofort geständig, dass er bis zur Urteilsverkündung auf freiem Fuß bleiben durfte. Ein Extrembeispiel, sicherlich, aber ich finde es ganz anschaulich. Hinsichtlich der Gewichtung ist man als Richter natürlich relativ frei, die Leute, die vor einem stehen, einzuordnen.

x 3 #8603


Kampfschnake
@H-Moll

Ist so kalt da. Was geschieht, wenn sie einen Schnupfen bekommen?

#8604


H
Zitat von Kampfschnake:
@H-Moll Ist so kalt da. Was geschieht, wenn sie einen Schnupfen bekommen?

Dann mach ich sie als Päpstin katholisch,
Smile

#8605


Kampfschnake
@H-Moll
Zitat von H-Moll:
Dann mach ich sie als Päpstin katholisch,

Jetzt steh ich total auf dem Schlauch. Haben Katholiken keinen Schnupfen?

x 1 #8606


Scheol
Zitat von Kampfschnake:
Was geschieht, wenn sie einen Schnupfen bekommen?

Corona Test , Quarantäne, volles Programm 😉😁

x 2 #8607


Plentysweet
Danke @Fliesentisch
Das war jetzt wirklich mal ne gute Ladung Erklärung 👍.
Zitat von Fliesentisch:
Es kann daher durchaus sein, dass auch Menschen, bei denen eine Verteilung zu mehreren Jahren Haft im Raume steht, erstmal auf freiem Fuß bleiben. Die tatsächliche Inhaftierung erfolgt dann entweder bei neuer Sachlage vor oder während des Prozesses, nach dem Urteilsspruch oder mit Ladung zum Haftantritt nach Erwachsen des Urteils in Rechtskraft

Wahrscheinlich war das dann hier der Fall 🤔 .
Zitat von Fliesentisch:
aber in Sachen U-Haft kann man sich halt wirklich böse in die Nesseln setzen, wenn man sie zu schnell anordnet.

Angesichts dieser Taten für mich unverständlich. Aber gut.

x 1 #8608


Kampfschnake
@Scheol

Aber wer übernimmt die Pflege? Die Päpstin sicher nicht.

#8609


B
@Kampfschnake
Einer Päpstin stehr quasi der ganze katholische Apparat zur Verfügung. Da gibt es keine Personal Probleme...

x 1 #8610


A


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