Zitat von Plentysweet:Wenn sie aufgrund des Fackelns, Scheiben einschmeißen, Leute mit Raketen bewerfen festgesetzt werden, ist das kein Tatverdacht? Du schriebst doch ...
Das ist der Unterschied zwischen U-Haft und Strafhaft - Strafhaft wird ja in Folge eines rechtskräftigen Urteils verhängt, das deckt den eigentlich massiven Grundrechtseingriff ab, den eine Freiheitsentziehung formal darstellt. U-Haft dagegen muss das anders ausgleichen - Da kommen ein dringender Tatverdacht (Also die starke Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung desjenigen, den man da vor sich hat) oder ein Haftgrund (Flucht-, Verdunkelungsgefahr im Speziellen oder bei abstrakten Gründen auch die abstrakte Gefahr dessen) in Betracht. Das sind aber extrem hohe Hürden, weil der Gesetzgeber nicht jeden, gegen den ermittelt wird, direkt in den Knast stecken wollte.
Es kann daher durchaus sein, dass auch Menschen, bei denen eine Verteilung zu mehreren Jahren Haft im Raume steht, erstmal auf freiem Fuß bleiben. Die tatsächliche Inhaftierung erfolgt dann entweder bei neuer Sachlage vor oder während des Prozesses, nach dem Urteilsspruch oder mit Ladung zum Haftantritt nach Erwachsen des Urteils in Rechtskraft. Kommt derjenige dann nicht, wird er zur Fahndung ausgeschrieben.
Was davon gemacht wird, das hängt, da hat @Error Recht, extrem vom ermittelnden Staatsanwalt und vom Ermittlungsrichter ab. Gerade bei kleineren Straftaten macht es einen massiven Unterschied, ob du in Bayern und Baden-Württemberg oder den Hansestädten angeklagt wirst, aber in Sachen U-Haft kann man sich halt wirklich böse in die Nesseln setzen, wenn man sie zu schnell anordnet.
Wie gesagt, ohne zu wissen, was genau man den Kerlen vorwirft, ist das ein bisschen Stochern im Nebel. Da kommt alles und nichts als Grundlage für eine Ablehnung der U-Haft in Betracht, aber meistens sind es einfach die extrem hohen Voraussetzungen, die bei "normaler" Kriminalität nicht vorliegen. Selbst bei mutmaßlichen Mördern muss man nicht zwingend eine U-Haft anordnen. Da gab es mal einen Fall eines Rentners, der in dem Dorf, in dem er geboren wurde, nach 40 Jahren Ehe im Streit seine Frau tötete - Der war so verwurzelt in diesem Ort, mit um die 85 nicht mehr wirklich mobil und sofort geständig, dass er bis zur Urteilsverkündung auf freiem Fuß bleiben durfte. Ein Extrembeispiel, sicherlich, aber ich finde es ganz anschaulich. Hinsichtlich der Gewichtung ist man als Richter natürlich relativ frei, die Leute, die vor einem stehen, einzuordnen.