Zitat von thegirlnextdoor: Und beide lassen sich nach zwei Jahren - kinderlos - scheiden.
Dann muss der besser verdienende Ehepartner den schlechter Verdinenenden in dem höheren Standard halten, den sie oder er zwei Jahre lang nur dank der Verbindung gelebt hat..?
Fair ist in meinen Augen anders.
- Wie gesagt, wenn es sich um zwei junge, kinderlose, arbeitsfähige Menschen handelt.
Solange einer für sich selbst sorgen kann und keine Kinder involviert sind sollte der eheliche Standard (den der Betroffene in solchen Fällen meist nur kurzfristig hatte) keine Rolle spielen.
Die Regelungen nach 15-20 Jahren Ehe könnten ja durchaus andere sein.
Aber dass für Kurzzeit-Ehen im jungen Alter solche Regelungen gelten, dass der geringer verdienende quasi weiterhin Anspruch auf den Standard während der Ehe hat, finde ich absolut nicht mehr zeitgemäß.
Ersten Disclaimer: ich bin keine Fam-Rechtlerin, weil das nun wirklich nichts ist wofür ich mich interessiere, aber ich bin ganz gut darin Grundsätzliches zum Recht zu erklären, so jedenfalls die Aussage meiner Studis, wenn ich hin und wieder meiner Nebentätigkeit nachgehe.
Zweitens: nichts davon ist als Rechtshinweis zu verstehen, Haftungen sind ausgeschlossen und bitte, wer Fragen hat, sollte sich echt mal nen Anwalt nehmen.
Um jetzt auf den SV der reichen Chefin und des wenig reichen Assistenten einzugehen:
Erstens: Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt sind zwei Paar Schuhe. Dann gibt es noch Kindesunterhalt.
Jetzt ist es folgendermaßen: In dem Moment, in dem sich ein Paar mit sehr ungleichem Einkommen trennt, laufen doch aber alle Verbindlichkeiten weiter. Stell Dir mal vor, die haben eine gemeinsame Ehewohnung bezogen, ein Auto geleast, was weiß denn ich für lustige Verträge unterschrieben. Trennen die sich jetzt, muß der sehr gut verdienende Part dennoch zunächst erst einmal auch weiter diesen von beiden gewollten Lebensstandard mitfinanzieren. Das ist auch richtig, weil diese beide die Verbindlichkeiten eingegangen sind.
Vergeht dann Zeit, die Scheidung ist durch, gilt im Grundsatz, daß jeder wieder für sich den Unterhalt zu erwirtschaften hat. Bei kurzer Ehezeit, ohne Kinder (kein Kindesunterhalt) und beide mit Ausbildung ist das auch kein Problem und dann gibt es im Regelfall entweder keine oder nur sehr kurze Unterhaltsansprüche.
Hat einer von beiden keine Ausbildung oder eine Ausbildung aber Jahrelang nicht gearbeitet, kann (!) das schon anders aussehen. Warum? Tja, wer kommt denn auf für jemanden, der arbeitssuchend ist? Richtig, der Steuerzahler. Wieso ist es bitte Aufgabe der Gemeinschaft der Steuerzahlenden jemanden zu unterstützen, wenn der sehr gut verdienende Part aber aufgrund der Ehe deutliche Steuervorteile während der Ehe in Anspruch nehmen durfte?
Kindesunterhalt steht demgegenüber auf einem ganz anderen Blatt. Für sehr junge Kinder darf der hauptsächlich Betreuende sog Betreuungsunterhalt (neben dem was für die Kinder gezahlt wird) fordern. Dieser sinkt mit zunehmendem Alter der Kinder, weil ja der Betreuungsaufwand sinkt.
Zeugt der zahlstarke Partner weitere Kinder, gehen diese dem nachehelichen Unterhalt und eventuell (müsste ich nachschlagen) dem Betreuungsunterhalt des Expartners seit Ende der 90er (glaub ich) vor.
Diese sogenannten Zahnarztgattinnen-Ehen und die damit verbundenen Vorstellungen zum Unterhalt gibt es so in der Art schon lange nicht mehr.