Wir haben bei uns mehrere Ehepaare, die miteinander arbeiten. Ebenso haben sich auch zwei Kollegen gefunden, die dann geheiratet haben und nun das zweite Kind erwarten.
Verstehe nicht, wie das laufen soll.
Woher soll denn bitte der Arbeitgeber wissen, dass der Guide überhaupt nach dem Urlaub noch Kontakt zu der Frau hat/hatte?
Was da IM Urlaub passiert ist, war ja harmlos: Gespräche am Feuer, die Gäste trinken was...ganz normal.
Zitat von Sliderman: Bei uns ist es so, wenn sich zwei "finden" und sie arbeiten in der selben Abteilung wird einer versetzt.
Der Ag hat auch die Aufgabe auf den Betriebsfrieden zu achten und bei einer solchen Konstellation kann es zu Problemen kommen
Also wenn sich nun zwei Kollegen sich diskret treffen und dann irgendwann vielleicht heiraten...werden sie in der Folge in verschiedene Abteilungen versetzt?
Das würde mich mal interessieren, ob das arbeitsrechtlich überhaupt haltbar ist, wenn da jemand klagen würde.
Das wäre ja eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen und solange nichts vorgefallen ist, kann der AG doch nicht quasi präventiv gegen den Willen der Arbeitnehmer so etwas durchziehen, wenn es keine dringenden betriebsinternen Gründe gibt?
"Eine Ethikrichtlinie, die bestimmt, dass Mitarbeiter nicht mit jemandem ausgehen oder in eine Liebesbeziehung eingehen dürfen, der Einfluss auf die Arbeitsbedingungen nehmen kann oder deren Arbeitsbedingungen von der anderen Person beeinflusst werden können, verstößt gegen das Grundgesetz (Artikel 1 und 2 GG); sie ist unwirksam."
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 14.11.2005 - 10 TaBV 46/05
Das müsste ja analog auch für solche Beziehungen gelten, in denen es keine Einflussnahme gibt?!