Ichgeheim
Gast
Hat sogar gefragt wie es mit den kindern gestern abend und heut morgen geklappt hat.
Um halb 12 hat sie telefontermin mit ihrer Anwältin.
Lieber Forenbesucher,
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unbel-Leberwurs.
Mitglied
Zitat von Ichgeheim:Hat vorhin auch gefragt ob ich dann die Scheidung will. Hab gemeint ja, das geht ja erst nach einem Jahr Trennung, aber klar wieso nicht.
Sie meinte dann nur ja wegen finanziellem oder so.
Ichgeheim
Gast
Ichgeheim
Gast
Likos24
Gast
Zitat von Ichgeheim:Oh nein, sie hat grad angerufen, ganz freundlich und will nachher sprechen, ihr liegen noch 2,3 dinge im Nacken.
Hat sogar gefragt wie es mit den kindern gestern abend und heut morgen geklappt hat.
Um halb 12 hat sie telefontermin mit ihrer Anwältin.
unfassbar
Mitglied
Likos24
Gast
Zitat von unfassbar:DU interessierst sie nicht. Aber sie weiß, wenn sie Interesse heuchelt, hat sie dich da, wo sie dich haben will.
unbel-Leberwurs.
Mitglied
Zitat von Ichgeheim:Das mit dem Zugewinnausgleich wird glaube ich die spannendste aller Fragen. Wegen meinem Haus.da bin ich ja sehr gespannt was die Anwälte sagen
SlevinS
Mitglied
Zitat von Ichgeheim:Oh nein, sie hat grad angerufen, ganz freundlich und will nachher sprechen, ihr liegen noch 2,3 dinge im Nacken.
Hat sogar gefragt wie es mit den kindern gestern abend und heut morgen geklappt hat.
Um halb 12 hat sie telefontermin mit ihrer Anwältin.
Isely
Gast
Zitat von unbel Leberwurst:
Das steht und fällt mit der Bewertung des Hauses.
Beauftrage 3 Gutachter und Du hast 3 Meinungen...
hin, spätestens bei der Scheidung, muss Geld fliessen, Zugewinn geht nun mal nur gegen Cash.
Andy61
Mitglied
Zitat von Isely:Das sind die sogenannten Baufinanzierungs - Scheidungen.
Sohnemann
Gast
Zitat von Ichgeheim:Das mit dem Zugewinnausgleich wird glaube ich die spannendste aller Fragen. Wegen meinem Haus.da bin ich ja sehr gespannt was die Anwälte sagen
Andy61
Mitglied
Zitat von Sohnemann:Im Trennungsjahr kannst du noch die Zinsen plus Tilgung berücksichtigen.
Danach nur noch die Zinsen.
Ichgeheim
Gast
Zitat von unbel Leberwurst:
Das steht und fällt mit der Bewertung des Hauses.
Beauftrage 3 Gutachter und Du hast 3 Meinungen...
Ichgeheim
Gast
Zitat von DoubleHope:
Stimmt nicht, Zinsen und Tilgung können dem Wohnwert gegenüber gestellt werden. Die neue Rechtsprechung des BGH lautet: ohne Tilgung kein Wohnwert, also muss dieser auch berücksichtigt werden. Diese neue Rechtsprechung gilt übrigens auch bei vermieteten Objekten.
https://www.vonderwehl.de/Unterhalt/Der...ohnvorteil
Oder auch hier, besonders gut die Kommentierung:
https://www.isuv.de/informationen/urtei...1406-2019/
Andy61
Mitglied
Zitat von Ichgeheim:Na super das heisst mein Umbau und die Renovierung die ich bezahlen darf steigert den Wert meines Hauses und davon muss ich ihr noch Geld geben.
Völlig beknackt.