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Gemeinsame oder Getrennte Scheidung?

Mida
Zitat von Hana-Ogi55:
Ist heute nicht mehr so, man muss als derjenige, der für die Scheidung keinen Anwalt hat, auch dafür keinen Anwalt mitbringen ... zum letzten Ja-Wort sozusagen

Ist aber sicher wirklich nur ratsam, wenn alles einvernehmlich geschehen soll und jeder auch dann dabei bleibt, man weiß ja nie ...


Das finde ich jetzt interessant, ich bin vor 4 Jahren geschieden worden. Mein Ex hat die Scheidung beantragt, wir hatten einen gemeinsamen Anwalt und wollten eine einvernehmliche Scheidung. Ich brauchte auch für die 5 Min Verhandlung einen eigenen Anwalt, im Prinzip zu meinem Schutz, dass ich meine Interessen wahrnehmen kann. Oder so ähnlich wurde es mir erklärt.

Ist das gekippt worden? Denn eigentlich ist das ja eine gute Sache, wenn auch in unserem Fall das glücklicherweise nicht nötig war.

04.11.2020 20:31 • x 1 #16


Hana-Ogi55
Zitat von Mida:

Das finde ich jetzt interessant, ich bin vor 4 Jahren geschieden worden. Mein Ex hat die Scheidung beantragt, wir hatten einen gemeinsamen Anwalt und wollten eine einvernehmliche Scheidung. Ich brauchte auch für die 5 Min Verhandlung einen eigenen Anwalt, im Prinzip zu meinem Schutz, dass ich meine Interessen wahrnehmen kann. Oder so ähnlich wurde es mir erklärt.

Ist das gekippt worden? Denn eigentlich ist das ja eine gute Sache, wenn auch in unserem Fall das glücklicherweise nicht nötig war.


Ob das gekippt wurde, weiß ich nicht, aber bei uns ist es so, dass wir eine Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar geschlossen haben und es gibt nichts mehr, was bei der Scheidung zu klären ist.

Beim Gericht muss auf jeden Fall der Ehepartner, der die Scheidung beantragt, anwaltlich vertreten sein, da nur Anwälte einen Antrag beim Familiengericht stellen können. Sind bei der Scheidung mehrere Streitpunkte zu klären, empfiehlt es sich, dass jeder Ehepartner seinen eigenen Rechtsanwalt beauftragt zumindest für die außergerichtliche Beratung. In diesem Fall bezahlen beide Ehegatten jeweils ihren eigenen Anwalt.

04.11.2020 22:43 • x 1 #17


A


Gemeinsame oder Getrennte Scheidung?

x 3


Hana-Ogi55
Ich hab nochmal gegoogelt ...

Tatsächlich kann auch nur einer der beiden Eheleute den Anwalt beauftragen: nämlich derjenige, der den Scheidungsantrag einreicht. Der Rechtsanwalt vertritt dann aber auch nur diesen Ehepartner vor Gericht. In einem solchen Fall müssen die Anwaltskosten der Scheidung allein vom Mandanten getragen werden. Der andere Ehegatte ist nicht verpflichtet, sich an den Kosten zu beteiligen. Für die bloße Zustimmung zur Scheidung ist kein Anwalt notwendig.

So wurde es mir nämlich auch gesagt.

04.11.2020 23:04 • x 2 #18


M
Pass auf

Gemeinsamer Anwalt Bull....

Bei einer einvernehmlichen Scheidung brauchst du gar keinen Anwalt, das kann man direkt mit dem oder der Richter/in ausmachen.
Geht aber nur wenn es wirklich Ehrlich ist, das heißt niemand versteckt sparbücher oder Dokumente von gemeinsamen Güter.

Falls es nicht so ist muss die Klage erhoben werden.

Ein einziger Scheidungsanwalt wird sich immer um das Wohl vom Auftraggeber kümmern

04.11.2020 23:18 • x 2 #19


Rheinländer
Zitat von Mookeey:
Ein einziger Scheidungsanwalt wird sich immer um das Wohl vom Auftraggeber kümmern


Theoretisch ja, praktisch nein.
Rein formal reicht es aus, wenn eine Seite einen Anwalt hat und die andere Seite braucht keinen Anwalt und dies auch vor Gericht nicht.
Bei mir war das vor 5 Jahren so, dass wir uns auf eine gütliche Scheidung verständigt haben. Ich habe die Anwältin rausgesucht und WIR haben dann die Termine gemeinsam wahrgenommen um uns beraten zu lassen. Offiziell hat die Anwältin mich vertreten, da ich den Termin gemacht habe. Die hälftige Aufteilung der Anwaltskosten war dann auch Bestandteil der Scheidefolgevereinbarung, da ansonsten nur ich für die Kosten aufgekommen wäre.
Der günstigste Weg einer Scheidung ist jedoch, sich im Vorfeld auf alles zu einigen (Aufteilung Vermögen, Unterhalt, Versorgungsausgleich usw.) , dies in einer Scheidefolgevereinbarung beim Notar festzuhalten und dann erst anschließend zu einem Anwalt zu gehen, der offiziell nur eine Partei vertritt.
In der Regel berechnet sich das Anwaltshonorar vom Streitwert (Es sei denn ihr vereinbart eine Honorarverrinbarung pro Stunde Dienstleistung) . Solltet ihr also sämtliche strittigen Punkte wie z. B. Immobilien, Sachwerte, etc. bereits geklärt haben, dann wird die Scheidung eher günstig.
Das bedingt jedoch, dass beide fair miteinander umgehen und keiner den anderen übervorteilen möchte.

Jetzt liegt es an dir.

05.11.2020 02:14 • x 1 #20


fe16
Zitat von Hana-Ogi55:

Ist heute nicht mehr so, man muss als derjenige, der für die Scheidung keinen Anwalt hat, auch dafür keinen Anwalt mitbringen ... zum letzten Ja-Wort sozusagen

Ist aber sicher wirklich nur ratsam, wenn alles einvernehmlich geschehen soll und jeder auch dann dabei bleibt, man weiß ja nie ...




Moin
Seit wann ist das so ?

05.11.2020 07:53 • x 1 #21


Heffalump
Zitat von Mookeey:
Bei einer einvernehmlichen Scheidung brauchst du gar keinen Anwalt, das kann man direkt mit dem oder der Richter/in ausmachen.

Also 2018 war es noch so, das man einen Anwalt braucht!
Aber man kann bei einem Notar eine Trennungs- und Scheidungsvereinbarung treffen, da verdient Anwalt deutlich weniger, Scheidung wird billiger und die Ehe auch schneller geschieden, weil das Gericht nicht sämtliches eurer Ehe rechnen muss.

05.11.2020 07:57 • x 1 #22


M
Zitat von T4U:
Also 2018 war es noch so, das man einen Anwalt braucht!
Aber man kann bei einem Notar eine Trennungs- und Scheidungsvereinbarung treffen, da verdient Anwalt deutlich weniger, Scheidung wird billiger und die Ehe auch schneller geschieden, weil das Gericht nicht sämtliches eurer Ehe rechnen muss.


Da hat sich dann schon was geändert.
Meine Scheidung war 2013.

05.11.2020 08:08 • x 1 #23




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