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Gemeinsame oder Getrennte Scheidung?

Nina_
Hallo zusammen, kann mir jemand zu dem Thema helfen?
Ich bin verzweifelt, ich hatte mir ein Anwalt genommen und die Scheidung eingereicht, eine getrennte Scheidung. Mein Anwalt hat für mich Prosseskostenhilfe beantragt, wobei ich noch nicht weiss ob ich die bekomme weil ich Vollzeit arbeite. Und er hat die Rentenanspruche beim Gericht beantragt. Jetzt kommt mein Ex und möchte das wir eine gemeinsame Scheidung mit einem Anwalt machen, möchte aber nicht diesen den ich jetzt habe sondern einen anderen. Soll ich bei meinem bleiben und die getrennte Scheidung durchführen? Oder soll ich meinen Kündigung und die gemeinsame Scheidung machen? Ich weiss echt nicht weiter

02.11.2020 00:29 • #1


Sonneundmeer
Hallo Nina,
Wenn ihr euch einig seid könnt ihr einen Anwalt nehmen. Ich würde den Anwalt nur nicht wechseln wenn Du Vertrauen zu ihm hast. Du hast ihn schließlich ausgesucht.
Viel Glück.

02.11.2020 00:55 • x 1 #2


A


Gemeinsame oder Getrennte Scheidung?

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Z
Getrennt hört sich nach einen Plan an, dass er besser aussteigt.

02.11.2020 00:56 • x 2 #3


Sonneundmeer
Dein erster Gedanke war ja eine getrennte Scheidung, dann bleib dabei.

02.11.2020 01:00 • #4


Nina_
Na ja ich wollte immer eine gemeinsame um die kosten so niedrig wie möglich zu halten. Nur er hat sich zu spät dazu entschlossen. Ich möchte einfach das es so schnell wie möglich und so günstig wie nur möglich vorbei ist das sind alles viele kosten

02.11.2020 01:03 • #5


Sonneundmeer
Du hast schon deine Antwort.....er hat sich zu spät entschlossen, du hast deine Entscheidung getroffen. Auch wenn man sich einig ist kann man getrennte Anwälte haben. Kosten kommen leider immer auf einen zu.

02.11.2020 01:08 • x 1 #6


Z
Um die paar Tausender gehts dann am Ende auch nicht

02.11.2020 01:16 • #7


Hana-Ogi55
Derjenige, der beantragt, braucht immer einen Anwalt.

Einen gemeinsamen Anwalt bei der Scheidung gibt es rechtlich nicht.
Es ist aber möglich, Kosten einzusparen, was ihr ja wollt am Ende, wenn nur ein Anwalt im Scheidungsverfahren beteiligt ist. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann durch einen Ehepartner die Scheidung beantragt werden. Dieser Antrag unterliegt immer dem Anwaltszwang.

Die Bezeichnung gemeinsamer Anwalt ist nämlich nicht ganz zutreffend. Vielmehr ist damit ja nur die Konstellation gemeint, dass nur ein einziger Rechtsanwalt beauftragt wird.

Ein Rechtsanwalt darf nämlich immer nur eine Partei vertreten, weil nämlich das Standesrecht des Rechtsanwalts (§ 3 der Berufsordnung für Rechtsanwälte BORA) eine Vertretung mehrerer Personen bei widerstreitenden Interessen verbietet. Und da ihr beide auch bei einer einvernehmlichen Scheidung als streitige Parteien anzusehen seid, könnt ihr wegen der drohenden Interessenkollision nicht beide den gleichen Anwalt haben.

Meinst Du das jetzt so?

02.11.2020 01:27 • x 5 #8


Nina_
Ja Hana genau so meine ich das. Ich danke dir für diese Informationen.

02.11.2020 01:31 • x 1 #9


VictoriaSiempre
Wenn Ihr noch miteinander reden könnt, dann empfehle ich Euch eine Mediation bei einem neutralen Anwalt. Der kann eine Scheidungsfolgevereinbarung mit Euch treffen, die dann notariell abgesegnet werden muss. Das wäre wohl der günstigste Weg.

Es ist schwierig, auf Deine Frage eine allgemeingültige Antwort zu geben (geht eh nicht, weil man vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand ist ), weil eine Menge Faktoren eine Rolle spielen:

- Wie lange dauerte Eure Ehe (lt, Profil bist Du Anfang 30, da wird es keine langjährige sein).
- Gibt es gemeinsame Kinder
- Gibt es Wohneigentum
- wie groß ist der Einkommensunterschied
- gibt es großen Zugewinn
tbc.

Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung gibt es letztlich keinen gemeinsamen Anwalt. Der Anwalt hat immer nur einen Mandanten - den, der ihn beauftragt hat. Wenn Dein Mann den von Dir ausgesuchten Rechtsanwalt ablehnt und selber einen anderen suchen möchte, dann wäre ich schon mal von Haus aus misstrauisch. Weil - wenn alles geregelt ist und einvernehmlich läuft, dann ist es eigentlich wurscht, wer das ganze Prozedere bei Gericht einläutet.

Für die evtl. Prozesskostenhilfe wirst Du Dich ziemlich nackig machen müssen, aber das hat Dein Anwalt Dir sicher erklärt. Die Rentenversicherung wird immer ins Boot geholt; und zwar vom Gericht, nicht von den Anwälten.

Bei einer Scheidung werden die Kosten gegenseitig aufgehoben. Da Du bereits einen Anwalt beauftragt hast, wirst Du den so oder so zahlen müssen. An Deiner Stelle würde ich meinem Mann anbieten, da mit einzusteigen oder er muss sich halt nen eigenen nehmen.

Teuer ist ne Scheidung eh.

02.11.2020 01:32 • x 3 #10


Lebensfreude
mein Exmann hat damals den Scheidungsantrag gestellt. Wir wurden einvernehmlich geschieden. Für den Scheidungstermin brauchte ich aber dann für die 5 Minuten (250Euro) einen eigenen Anwalt. Mehr nicht.

02.11.2020 01:43 • x 3 #11


Hana-Ogi55
Zitat von Lebensfreude:
mein Exmann hat damals den Scheidungsantrag gestellt. Wir wurden einvernehmlich geschieden. Für den Scheidungstermin brauchte ich aber dann für die 5 Minuten (250Euro) einen eigenen Anwalt. Mehr nicht.


Wozu denn für den Scheidungstermin jetzt den Anwalt für Dich?

02.11.2020 01:52 • x 1 #12


Lebensfreude
Zitat von Hana-Ogi55:

Wozu denn für den Scheidungstermin jetzt den Anwalt für Dich?

war Vorschrift. Nur für die 5 Minuten.

02.11.2020 01:55 • x 1 #13


Hana-Ogi55
Zitat von Lebensfreude:
war Vorschrift. Nur für die 5 Minuten.


Ist heute nicht mehr so, man muss als derjenige, der für die Scheidung keinen Anwalt hat, auch dafür keinen Anwalt mitbringen ... zum letzten Ja-Wort sozusagen

Ist aber sicher wirklich nur ratsam, wenn alles einvernehmlich geschehen soll und jeder auch dann dabei bleibt, man weiß ja nie ...

02.11.2020 09:31 • x 1 #14


J
Zitat von Hana-Ogi55:
Ist aber sicher wirklich nur ratsam, wenn alles einvernehmlich geschehen soll und jeder auch dann dabei bleibt, man weiß ja nie ...

Oder wenn man in der Verhandlung noch irgendwelche Vereinbarungen miteinander treffen will z.B. bzgl. Versorgungs- und/oder Zugewinnausgleich und sich teure Notarkosten vorher sparen will. Damit das innerhalb der Verhandlung geltend gemacht und protokolliert werden kann, müssen beide Anwälte anwesend sein. War bei meiner Exfrau und mir so.

02.11.2020 17:32 • x 1 #15


A


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