Gemeinsames Haus / Trennung

T
Hallo ihr Lieben

Ich habe mal eine Frage:
Mein (Noch)-Mann und ich haben ein gemeinsames Haus (stehen beide im Grundbuch) und sind getrennt.
Er zahlt keinen Unterhalt, dafür aber sämtliche Kosten fürs Haus für unser Kind und mich.

Ich möchte nun aber gern komplett zur Ruhe kommen und neu anfangen in einer kleinen Wohnung und raus aus all den Erinnerungen
Da ich nur einen 450 Euro Job habe,
wäre ich vorerst aufs Arbeitsamt angewiesen zwecks Wohnung oder?
Aber geht das schon,
solange das Haus noch nicht verkauft ist? Das Haus wird ja sicher als Einkommen/Geld zählen?

Kann mir da jemand weiterhelfen?

Liebe Grüße

14.01.2020 23:16 • #1


M
Hallo Tiara,

ich bin mir nicht zu 100% sicher, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass du Unterstützung vom Arbeitsamt bekommst solange du in deinem Haus wohnen/leben kannst.

Google wird dir da aber sicherlich weiterhelfen können, im Zweifelsfall ansonsten Morgen einfach mal beim Arbeitsamt anrufen und nachfragen, das ist ja eine simple Ja/Nein Frage.

LG

14.01.2020 23:41 • #2


A


Gemeinsames Haus / Trennung

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Rheinländer
Hallo Tiara33,
das Arbeitsamt wird dich da wenig unterstützen. Das hat aber wenig damit zu tun, dass du in einem Haus wohnen kannst, als vielmehr damit, dass du so wie ich lese nicht versicherungspflichtig beschäftigt warst und nun auch nicht arbeitslos geworden bist.
Dein Nochmann ist jedoch für dich und eure Kinder(Höhe ist altersabhängig) Unterhaltspflichtig und ist verpflichtet dir erstmal bis zur Scheidung Trennungsunterhalt zu zahlen. Am besten lässt du dich anwaltlich beraten und danach kennst du deine Optionen.
Erstberatung kostet ca. 250Euro.
Drücke dir die Daumen für die Zukunft.

15.01.2020 00:04 • #3


VictoriaSiempre
Du solltest Dich da unbedingt von einem Anwalt beraten lassen, alles andere wären halbgare Spekulationen (es sei denn, hier wären Fachleute unterwegs, die fundierte Auskünfte geben können).

Aus meiner laienhaften Sicht:

Du bewohnst ein Eigenheim, das Dir gemeinsam mit Deinem Nochmann (den Du - verständlich - vor die Tür gesetzt hast) gehört. Er zahlt keinen weiteren Unterhalt, weil das vermutlich mit Deinem Wohnvorteil verrechnet wird? Hast Du Deine Ansprüche berechnen lassen? Im Zuge einer Scheidung wird das Haus vermutlich verkauft - kommt dabei was rüber oder ist es noch so mit Schulden belastet, dass Ihr mit +/- oder sogar mit Minus rauskommt?

Jetzt möchtest Du da nicht mehr wohnen. Kann ich verstehen. Aber für mich wäre es in erster Linie ein Regelungsbedarf zwischen Dir und Deinem Nochmann; vielleicht will er da ja einziehen (und müsste dann an Dich Miete und ggfs, Unterhalt zahlen)?

Warum sollte die Allgemeinheit in Form des Jobcenters/Sozialleistungen Dir irgendetwas finanzieren? Du hast ein Dach über dem Kopf, das Dir - aus nachvollziehbaren Gründen - nicht mehr gefällt. Ob das als Grund ausreicht, Dir trotz Eigentum etwas anderes zu finanzieren, würde ich bezweifeln. Vielleicht gibt es Möglichkeiten über ein Darlehen?

Ich fürchte, Du wirst es aushalten müssen, bis Ihr eine Regelung gefunden hat. Vielleicht kannst Du das forcieren? Das Haus möglichst schnell verkaufen oder vermieten? Du wirst Dich da mit Ex einigen müssen.

Es ist tatsächlich nicht immer besser, mit schmeiß ihn/sie raus zu reagieren. Manchmal ist es gut, wenn man selber geht und das ganze eheliche Gemeinsamkeits-Gedöns hinter sich lassen zu können.

Aber letztlich komme ich auf frag einen Fachanwalt! zurück.

15.01.2020 00:19 • #4




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