ElGatoRojo
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Zitat von Nalf:In den letzten 30 Jahren starben 119 deutsche Soldaten in Auslandseinsätzen und rund 750 Frauen bei Schwangerschaft und Geburt. Das Lebensrisiko einer Schwangeren ist also 630% höher als das eines Soldaten im Auslandseinsatz.
Dir ist aber klar, dass durch etwas "robustere" Vorgaben der Regierung an die örtlichen Verbände der Bundeswehr im unruhigen Ausland die Zahl der Gestorbernen mit Leichtigkeit erhöht werden kann. Insofern sind diese Rechnungen im Dienst des Vater- oder Mutterlandes eben bisher noch theoretisch.
Zitat von Nalf:Dass in Deutschland z.B. les.bische Mütter, die mit der Gebärenden verheiratet sind, nicht genauso automatisch Elternteil wird, wie ein mit der Gebärenden verheiratete Mann, ist ein fuqin Skandal.
Tjaaaa - was sind "Eltern". Wir wissen z.B. dass sie nicht verheiratet sein müssen. Gibt auch keine Ausschließungs-Tabu bei uns wie in manchen Ethnien (früher?) außer zu naher Verwandschaft, obwohl Cousin-Cousine legal ist. Eben wie bei allen anderen Geschöpfen der Kategorie Säugetier haben wir als Beteiligte ein männliches Tier (Hengst, Kater, Rüde, Bock, Keiler, Mann) und ein weibliches Teil (Stute, Katze, Fehe, Ricke, Bache, Frau). Die Sache mit Schgperma und Ei lernen Kinder ja auch in der 4. Klasse so ungefähr (jedenfalls als meine Jungs in dem Alter waren).
Also erwarte ich doch - egal in was für einem Haushalt ein Kind lebt und wer da für es verantwortlich ist (Mann/Frau, Frau/Frau, Mann/Mann und diverse divers-Kombinationen) und vertretunbgsberechtigt sein mag auf einer gewöhnlichen Geburtsurkunde den Namen der Mutter nach § 1591 BGB und auch den des Vaters, so er bekannt ist und wenn nicht auch einen entsprechenden Vermerk. Und beider Namen mit Geburtsdatum. Das ist schon mal die Basis für das Kind später, sein europäisches Recht ddurchzusetzen auf Offenlegung seiner etrhnischen Herkunft.,
