BernhardQXY
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Liebe naela. Für die Auswirkungen des Ehesplittings ist die Wahl der Steuerklasse vollständig egal.
Das Ehesplitting greift
a) wenn gemeinsam veranlagt wird
Und
b) wenn das Einkommen asymmetrisch ist
Die Wahl der Steuerklasse hat nur und ausschließlich Auswirkungen auf die Vorauszahlung
Aka Abzug Einkommensteuer.
Das bedeutet dass derjenige der Klasse 5 hat sehr viel mehr von seinem Einkommen abgibt als derjenige, der Klasse 3 hat. Aber das als nachteilig anzusehen ist schon sehr verquer, weil das nur fliegt, wenn man gemeinsam veranlagt wird.
Durch die Steuererklärung wird dann die tatsächliche Last ermittelt. Bei 3/5 nicht ungewöhnlich dass nachgezahlt werden muss.
Insofern ist das von dir geschilderte Problem schlicht nicht existent.