E-Claire
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Zitat von ElGatoRojo:über so etwas diskutiere ich nicht aus der la maine mal zwischendurch oder mit kleinen Internetschnipseln, weil ich da gern die entsprechende Literatur lesen möchte. Dessen ungeachtet ist 102 GG ja wohl ziemlich klar.
Katerchen, erstens wir wissen beide wir stehen uns da einander gegenüber, also lass uns versuchen mit echtem Gehör und notwendiger Sanftheit zu diskutieren.
Dann, also ich habe einfach den Werdegang von Abbrüchen nachgeschlagen, war ja in der DDR anders und bei dem Teil der Bonner Geschichte schlage ich lieber nach. Mir ist ja diese große Stern Sache in Erinnerung geblieben, deswegen hätte ich auf Anfang bis Mitte 80er getippt, was die heutige Lösung angeht, aber den zitierten Wikieintrag https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_über_die_Unterbrechung_der_Schwangerschaft kann ich empfehlen.
Die 43 eingeführte Todesstrafe, mag ab 1949 nicht mehr durchsetzbar gewesen sein, die tatsächliche Änderung des relevanten Paragraphen hat es aber erst 1953 gegeben. Mir persönlich war nicht mal klar, daß die Herren und Frauen Ar*er da überhaupt solch drastische Rechtsfolge festgelegt haben, es wundert mich aber auch nicht, weil es ja Ideologiekonform ist.
Was mich aber sehr wohl wirklich extrem überrascht hat, war daß es tatsächlich bis 1995 gedauert hat, um die Fristenlösung hinzubekommen. Also weg von der Indikation, du Frau brauchst einen Grund, der von anderen (Männer, Moral und Kirche) definiert wird, hin zu einer bitte überleg dir das sehr, sehr genau, aber innerhalb dieses Zeitraums darfst Du Fristenlösung.
Da bin ich halt auch komplett anders aufgewachsen.