Zitat von BernhardQXY:@Besserwisser60 Darf ich fragen, warum du die erlebte Erfahrung wegwischt und vor allem falsche Sachverhalte propagierst? Zwischen 1953 und 1977 durften Frauen ganz selbstverständlich arbeiten. Sie mussten niemanden fragen. Es gab auch keinen Erlaubnisvorbehalt. Abgesehen davon ist 1977 fast ein halbes Jahrhundert ...
Ich antworte gerne, Das "Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts" – das sogenannte Gleichberechtigungsgesetz – trat am 1. Juli 1958 in Kraft."
Also nichts mit 1953 und die Frauen durften nur arbeiten, wenn sie Familie und Haushalt nicht vernachlässigen, somit mit Zustimmung des Ehemannes. Wenn dem das nämlichnicht passte, weil sie nicht ihm zu Diensten stand, dann siehe die Formulierung:
"Durch das Inkrafttreten des Gleichberechtigungsgesetzes durften Frauen ihr Vermögen in einer Ehe selbst verwalten, und sie durften –
wenn sie Haushalt und Familie nicht vernachlässigten – arbeiten gehen, ohne dass der Mann das Arbeitsverhältnis aufheben konnte. Außerdem wurde das eheliche Güterrecht geändert, und der Frau stand nun die Hälfte des in der Ehe erwirtschafteten Gewinns zu."
Sonst noch Fragen? Wobei ich bitte diese gnädige Formulierung dieses Gesetzes zu beachten, das ist ja wohl an Impertinenz kaum zu überbieten.
Alleine die Tatsache, dass es nicht selbstverständlich war, ist impertinent. Das Gesetz ist also nicht mehr als eine Nebelkerze.
"Im Jahr 1977 wurden in Deutschland wichtige Reformen im Ehe- und Familienrecht vorgenommen, die die Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Rechtswesen stärkten. Insbesondere wurde die sogenannte "Hausfrauenehe" abgeschafft und das Partnerschaftsprinzip eingeführt"