Schnuddel74
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Zitat von HerrZ:Der Begriff Kindeswohl ist schwammig und muss durch Einzelbetrachtungen mit Leben gefüllt werden.
Nichtsdestotrotz kann der Gesetzgeber einen Standard vorgeben, der allgemeingültig ist.
Da ich das Wechselmodell mit meiner Ex praktiziere, kann ich nur sagen, sowas kann man nicht zum Standard erklären, Denn es funktioniert nur, wenn die Eltern sich verstehen und zusammen auch nach der Trennung im Sinne der Kinder handeln.
Auch heißt das, dass beide Ex-Partner in der Nähe wohnen bleiben müssen - dafür braucht es auch eine Bereitschaft. Schwierig wird's, wenn einer fängt das Modell zu untergraben, wie zum Beispiel die Kinder fragt "sollen wir auf den Jahrmarkt gehen? Müssen dann aber noch die Mama fragen, weil es in der Woche vom der Mama ist"...
...hat so eine Freundin erlebt von mir.
Also wichtig sit auch das man feste Absprache vereinbart und wenn man abweichen will,dass man den Ex erst fragt, bevor man die Kinder scharf macht.
Oft gibt es aber nach der Trennung Streit, wie sollte das dann funktionieren?
Und das Wechselmodelle ist immer noch die Ausnahme, aber wenn es gut funktioniert spricht nichts dagegen...
...aber dann müssen sich beide Ex-Partner an dem Riemen reißen...