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Kindesunterhalt und bereingtes Netto

G
Hallo!

Vor einem halben Jahr wurde vom Jugendamt der Kindesunterhalt betitelt, den ich für meine Kinder bezahlen muss. Die Kindsmutter wollte es damals prüfen lassen.

Jetzt bin ich umgezogen und verdiene bei meinem neuen Job mehr Geld. Hat die Kindsmutter jetzt ein Recht darauf mein neues Gehalt erneut prüfen zu lassen? Gibt es da nicht eine Klausel, dass sie das nur alle zwei Jahre darf?

Und was ist überhaupt das bereinigte Nettoeinkommen? Ich habe heute mit dem Jugendamt telefoniert. Dieser Herr hat mir zehn Minuten irgendwas erzählt aber schlau daraus wurde ich letztendlich doch nicht.

Mein damaliges Nettoeinkommen war sozusagen die geringste Stufe gelesen. So musste ich den Mindestunterhalt bezahlen. Jetzt bin ich mit meinem neuen Gehalt vermutlich eine Stufe höher gerutscht. Muss ich jetzt zwangsläufig mehr Unterhalt bezahlen? Bzw was spielt denn in ein bereinigtes Nettogehalt mit rein? Denn bis dato, beim früheren Unterhalt, hat man einfach den Mindestunterhalt genommen weil mein Nettoeinkommen so gering war. Jetzt ist mein grundsätzliches Nettoeinkommen hör und ich werde rein vom Netto her in einer höheren Stufe bezogen auf den Kindesunterhalt. Doch bleibe ich in dieser höheren Stufe? Bzw wie sieht es aus wenn es bereinigt wurde?

14.10.2021 15:29 • #1


K
Vielleicht zu dieser Frage besser einen Anwalt kontaktieren?

14.10.2021 15:40 • x 1 #2


A


Kindesunterhalt und bereingtes Netto

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S
Hallo.

Der Mindestbehalt liegt bei knapp 1100 Euro wo sie nicht ran können. Alles darüber ist als Unterhalt möglich. Der Synergieffekt bringt noch ein wenig. Am Ende einigst du dich mit deiner Ex oder du zahlst. Kannst natürlich auch wenig verdienen dann bist du Mangelfall. Das lohnt sich wenn man nur 1300 netto hat auf jeden Fall. Und die Berechnung muss sie anfordern und wenn du es nicht tust gehen sie dir nur auf die Nerven aber darlegen musst du nix. Das muss dann gerichtlich eingefordert werden und das muss deine Ex dann machen. Weiß ja nicht wie sie drauf ist. Grüße und viel Glück.

14.10.2021 15:48 • #3


Kummerkasten007
Zitat von Gandalff:
Muss ich jetzt zwangsläufig mehr Unterhalt bezahlen?

Man glaubt ja fast, dass Du über den Tisch gezogen wirst.

Was ist daran schlimm, den Kindern mehr geben zu können?

14.10.2021 15:59 • x 6 #4


Simone1978
Hallo
Grundsätzlich solltest du dir mal die 'Düsseldorfer Tabelle' ansehen. Es gibt Gehaltstufen, wonach sich der Unterhalt berechnet.
Von deinem 'normalen' Netto, das du ausbezahlt bekommst, können noch bestimmte Verpflichtungen abgezogen werden. Welche das im Speziellen sind, solltest du dir von einem Anwalt oder Steuerberater sagen lassen. Du kannst es auch googeln.
Und ja, sie hat ein Recht darauf, wenn sie begründet annehmen kann, dass du dich finanziell verändert hast. Könnte ja auch negativ sein, solltest du unter die Schwelle rutschen. Dann bleibt nur der Unterhaltsvorschuss.
Ich würde dir empfehlen, um keine unnötige Verärgerung zu erzeugen, deiner Ex Bescheid zu geben und ihr die letzte Lohnabrechnung in Kopie geben. Dann soll sie machen, was sie für Richtig hält.
Bedenke, dass das Geld dem Kind und nicht der Mutter (Vater) zusteht. Das verwechseln viele Unterhaltspflichtige (ja, auch Frauen...)

14.10.2021 16:03 • #5


alleswirdbesser
Man kann auch rückwirkend mehr zahlen müssen, wenn man die geänderten Einkommensverhältnisse nicht rechtzeitig bekannt gibt. Um ene satte Nachzahlung zu vermeiden, lasse dich besser beraten.

14.10.2021 21:46 • x 4 #6


L
Beim bereinigten Nettoeinkommen werden von deinem Gehalt die Kosten abgezogen die abzugsfähig sind. In den Leitlinien der jeweiligen OLG's stehen die auch drin. Dazu zählen unter anderem Ausgaben für den Weg zur Arbeit, Rentenvorsorge(4 Prozent), Steuerrückzahlungen, vermögenswirksame Leistungen, Umgangskosten mit dem Kind, wenn sie nicht abgedeckt durchs Kindergeld sind, welches dir ja hälftig angerechnet wird.
Bitte lieber vom Anwalt errechnen lassen und nicht aufs Jugendamt vertrauen. Auch wenn du bei jedem Anwalt, ein anderes Ergebnis bekommen wirst.

14.10.2021 21:56 • x 1 #7


Gorch_Fock
Nicht mehr ganz auf Stand, aber die grundlegenden Fragen werden hier gut beantwortet, insb. auch das Recht auf regelmäßige Überprüfung.
https://www.trennungsfaq.com/

15.10.2021 04:10 • #8


G
Vor einem halben Jahr wurde mein Gehalt überprüft und der Unterhalt festgelegt. Darf das jetzt schon wieder überprüft werden? Ich dachte das geht nur alle 2 Jahre?

15.10.2021 05:32 • #9


Broken93
Zitat von Gandalff:
Vor einem halben Jahr wurde mein Gehalt überprüft und der Unterhalt festgelegt. Darf das jetzt schon wieder überprüft werden? Ich dachte das geht ...

Wieso möchtest du deinen kindern nicht mehr Unterhalt ermöglichen? Es sind deine Kinder! Möchtest du nicht das es ihnen so gut wie nur möglich geht? Irgendwie verstehe ich es nicht gerade

15.10.2021 08:33 • x 3 #10


T
Zitat von Broken93:
Wieso möchtest du deinen kindern nicht mehr Unterhalt ermöglichen?

Ich nehme deinen Beitrag exemplarisch heraus.
Ich kann sein Ansinnen verstehen. Da man hier nichts über die Einstellung und die Einkommensverhältnisse seiner Ex liest, finde ich diese Frage (gab es hier noch 1,2 Male) sehr anklagend und unpassend.
Vielleicht schwimmt die Ex im Geld und den Kindern geht es wunderbar.
Warum soll ein Vater mit einem kleinen Selbstbehalt jeden Pfennig 5 mal umdrehen müssen, damit seine Kinder (vielleicht, wir kennen die Situation von ihnen nicht) noch eine Xbox zur Playstation 5 bekommen können oder Kinderkleidung von Armani tragen können?
Ich habe das mal bewusst so überspitzt, da die Situation der Ex und der Kinder nicht bekannt ist.

Immer dieses denkt doch mal an die Kinder als Totschlagargument um jedwede Debatte/kritische Nachfrage zu killen.

15.10.2021 08:44 • x 1 #11


B
Zitat von Tin_:
Ich nehme deinen Beitrag exemplarisch heraus. Ich kann sein Ansinnen verstehen. Da man hier nichts über die Einstellung und die Einkommensverhältnisse seiner Ex liest, finde ich diese Frage (gab es hier noch 1,2 Male) sehr anklagend und unpassend. Vielleicht schwimmt die Ex im Geld und den Kindern geht es wunderbar. ...

Grundsätzlich d´accord. Wenn du allerdings die letzten der 14 Themen des TE mal querliest, wirst du feststellen, dass er aus freien Stücken, eine Entfernung von 300km zwischen seine Kinder und sich gelegt hat. Seine Betreuungszeit freiwillig reduziert hat. Um zu seiner recht neuen Liebsten zu ziehen, die keinen Bock auf Fernbeziehung hatte. Auch nicht bereit war, als kinderloser Single zu ihrem neuen Liebsten zu ziehen. Weil sie zwei Mal in der Woche mit Opa oder Oma lieber Kaffee trinken möchte. Deshalb ist @Gandalff 300km weg von seinen Kindern zu ihr gezogen. Mit der Begründung, im neuen Job verdient er so viel zusätzlich, dass für alle mehr Geld übrig bleibt. Was er nun aber wohl doch nicht mehr für alle verwenden will.

Lieber @Gandalff, grundsätzlich liegst du mit den zwei Jahren völlig richtig. Allerdings nicht, wenn glaubhaft davon auszugehen ist, dass sich dein Gehalt substanziell verbessert hat. Was ja nach deinen eigenen Aussagen von April -nachzulesen in den entsprechenden Threads- der Fall ist. Was also spricht dagegen, nun deine eigenen Vorsätze und Aussagen in die Realität umzusetzen?

15.10.2021 08:55 • x 6 #12


L
Das stimme ich @Tin zu. Vielleicht weil ich selbst davon betroffen bin.
Und ich sags mal ganz deutlich. In diesem Land herrscht ein Unterhaltsmaximierungsprinzip. Der Staat möchte ungern für irgendwelche Kinder aufkommen, die ja trotzdem irgendwann hier auch Steuern zahlen müssen.
Leben und leben lassen, wäre hier eher angebracht.
Dem Mann wird alles weggenommen, bis zum notwendigen Selbstbehalt, er kann kaum für die Rente vorsorgen, so das er womöglich später ja selbst zum Sozialfall wird.Macht dann auch richtig Sinn.

15.10.2021 08:57 • #13


Broken93
Zitat von Tin_:
Ich nehme deinen Beitrag exemplarisch heraus. Ich kann sein Ansinnen verstehen. Da man hier nichts über die Einstellung und die Einkommensverhältnisse seiner Ex liest, finde ich diese Frage (gab es hier noch 1,2 Male) sehr anklagend und unpassend. Vielleicht schwimmt die Ex im Geld und den Kindern geht es wunderbar. ...

Aber genau das ist doch der Punkt. Wir wissen nichts über die Verhältnisse seiner Ex. Da kann er doch einfach die Fragen beantworten und somit Klarheit schaffen so dass es nicht zu Spekulationen kommt.

15.10.2021 08:58 • #14


K
Zitat von alleswirdbesser:
Man kann auch rückwirkend mehr zahlen müssen, wenn man die geänderten Einkommensverhältnisse nicht rechtzeitig bekannt gibt. Um ene satte ...

Meines Wissens nach ist Unterhalt nicht rückwirkend einklagbar. Auch nicht die Differenz, die oben drauf zu legen wäre, wenn man mehr verdient. Man kann als Unterhaltsberechtigter nur dafür sorgen, dass in Zukunft korrekt gezahlt wird.

Der Unterhaltsberechtigte ist in der Pflicht, sich aktiv zu kümmern und ihn einzufordern.

Nicht, dass ich das gutheiße, ist aber so.

15.10.2021 09:03 • x 1 #15


A


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