Gandalff
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Vor einem halben Jahr wurde vom Jugendamt der Kindesunterhalt betitelt, den ich für meine Kinder bezahlen muss. Die Kindsmutter wollte es damals prüfen lassen.
Jetzt bin ich umgezogen und verdiene bei meinem neuen Job mehr Geld. Hat die Kindsmutter jetzt ein Recht darauf mein neues Gehalt erneut prüfen zu lassen? Gibt es da nicht eine Klausel, dass sie das nur alle zwei Jahre darf?
Und was ist überhaupt das bereinigte Nettoeinkommen? Ich habe heute mit dem Jugendamt telefoniert. Dieser Herr hat mir zehn Minuten irgendwas erzählt aber schlau daraus wurde ich letztendlich doch nicht.
Mein damaliges Nettoeinkommen war sozusagen die geringste Stufe gelesen. So musste ich den Mindestunterhalt bezahlen. Jetzt bin ich mit meinem neuen Gehalt vermutlich eine Stufe höher gerutscht. Muss ich jetzt zwangsläufig mehr Unterhalt bezahlen? Bzw was spielt denn in ein bereinigtes Nettogehalt mit rein? Denn bis dato, beim früheren Unterhalt, hat man einfach den Mindestunterhalt genommen weil mein Nettoeinkommen so gering war. Jetzt ist mein grundsätzliches Nettoeinkommen hör und ich werde rein vom Netto her in einer höheren Stufe bezogen auf den Kindesunterhalt. Doch bleibe ich in dieser höheren Stufe? Bzw wie sieht es aus wenn es bereinigt wurde?
