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Lasst sich eine Trennung noch verhindern

alleswirdbesser
Zitat von Nalf:
dass Du allen Ernstes glaubst, dass getrennte Väter nur das Recht, aber nicht die Pflicht haben, sich um ihre eigenen Kinder zu kümmern?

So sieht es leider aus, denn kein Elternteil kann dazu verpflichtet werden seine Kinder nach Schema F zu besuchen und sich zu kümmern. Man kann froh sein, wenn es gut funktioniert und wenn nicht, hat niemand eine Möglichkeit den anderen dazu zu zwingen. Niemand kommt ins Gefängnis, wenn er sein Kind nicht mal nach dem Residenzmodell betreut. Und auch solche Mütter gibt es.

10.02.2024 13:40 • x 1 #16


alleswirdbesser
Zitat von jva:
Wie sehr ich meine Frau auch liebe und die Hoffnung habe das wir uns irgendwie auf irgendeine weg wieder zusammenfinden werden,

Nachdem zu beurteilen, was sie dir geschrieben hat, solltest du diese Hoffnung lieber ablegen. Und dir tatsächlich Gedanken darüber machen, ob du weiterhin in geschwisterlichen Verhältnissen mit deiner Frau zusammen leben möchtest oder lieber den anderen Weg gehst, der dir die Möglichkeit bittet sich abzunabeln und ein neues Leben aufzubauen. Bevor sie einen neuen Partner hat und dich einfach bittet zu gehen.

Ich verstehe deine Frau, warum sie abgeschlossen hat und auch, dass sie jetzt erstmal so weiter leben möchte wie bisher, nur mit mehr Freiheiten für sich und keiner Paarebene mit dir. Sie fühlt nichts und kann das so durchziehen. Du dagegen liebst sie noch und das Leben wie Bruder und Schwester wird dich meiner Meinung nach nicht glücklich machen.

10.02.2024 13:46 • x 3 #17


A


Lasst sich eine Trennung noch verhindern

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meineMeinung
Zitat von Augenblick:
Und wenn ein neuer Mann um die Ecke kommt, (wenn nicht schon passiert), dann wird sie dich daran erinnern, dass ihr eben nur eine Eltern-WG habt und keine Liebesbeziehung - ergo kann sie tun und lassen, was sie will.

Der könnte schon im Anmarsch sein:

Zitat von jva:
Ich weiß das ist schwer und ja für mich auch weil ich mich oft unwohl und fremd fühle zuhause gerade wenn ich abends dann nochmal irgendwie was mit jemand anderes mache weil ich mich verpflichtet fühle bei dir zu sein.

dann braucht man ja auch jemanden für die Kinder.

Aber wenn sie sich wirklich trennen will, und danach sieht es aus, dann solltet ihr das friedlich hinkriegen. Aber mit einem klaren Zeitplan und nicht als Warteposition bis sie etwas Anderes gefunden hat.

10.02.2024 13:56 • x 2 #18


Augenblick
Zitat von Nalf:
verstehe ich Dich richtig, dass Du allen Ernstes glaubst, dass getrennte Väter nur das Recht, aber nicht die Pflicht haben, sich um ihre eigenen Kinder zu kümmern? Dass sie dann nur 'Kinderbetreuung' nach Gusto übernehmen müssten und 'halt zahlen' und dass Väter, die mit der Kindsmutter schlafen dürfen, dagegen größere Pflichten ihren Kindern gegenüber hätten?

Oder ist die 'Kinderbetreuung' in Deinen Augen quasi die Gegenleistung für S., warme Mahlzeiten und saubere Wäsche?

Ich habe von solchen Männern ja schon gehört und im Internet gelesen, aber noch nie einen Vater gesehen, der das tatsächlich so vor Zeugen ausgesprochen hat.

P.S. Die eigenen Kinder ins Bett zu bringen, sich um sie zu kümmern, mit ihnen zu spielen, ihnen vorzulesen, mit ihnen zum Zahnarzt zu gehen, für Essen und Kleidung zu sorgen (sowohl finanziell als auch organisatorisch) und sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen, bis sie ein eigenständiges Leben führen können, hat übrigens nichts mit Kinderbetreuung zu tun.
Deine Sicht auf das, was Väter in einer Beziehung oder getrennte Väter zu leisten willens oder imstande oder verantwortlich sind, ist eine Beleidigung für Männer.

@Nalf: Ich glaube es nicht, es ist rechtlich so. Wenn nach einer Trennung/Scheidung die Kindsmutter die Kinder Vollzeit betreut und dafür den vollen Kindesunterhalt gezahlt bekommt, haben die Kindsväter ein Umgangsrecht, aber eben keine -pflicht. Das ist zumindest in Deutschland so, du kannst dich gerne informieren. Auch wenn es dir persönlich nicht gefällt - du kannst in Deutschland außerhalb der Ehe niemanden dazu verpflichten, den kompletten Kindesunterhalt zu verdienen und zu leisten UND sich auch noch um die Kinder i.S.v. Betreuung zu kümmern.

Auf deine restlichen Unterstellungen bzgl. meiner Denkweise werde ich gar nicht eingehen. Vielleicht solltest du erstmals lesen, was ich schreibe, anstatt deine eigenen Anteile oder unbewussten Befürchtungen hineinzuprojizieren.

10.02.2024 14:05 • #19


N
@Augenblick: einfach mal 1684 Absatz 1 BGB lesen.

Dass diese Recht nicht vollzogen wird (einklagbar ist es sehr wohl), liegt am entgegen stehenden Kindeswohl. Denn kein Vater kann gezwungen, werden, sich beim Kontakt mit seinen Kindern nicht wie der letzte ... aufzuführen. Und da das zu erwarten steht, wenn ein Kind SEIN Umgangsrecht (und die Umfangspflicht seines Vaters) einklagen muss, wird nicht vollstreckt.

Aber schön, mal einen wie Dich kennen gelernt zu haben, der sich auch noch im Recht fühlt mit seinen Ansichten.
Reicht dann jetzt aber auch.
Dass der TE ein ganz anderer Vater ist, für den Deine Ansichten zum Vatersein keine Relevanz haben, hat er geschrieben.

10.02.2024 15:38 • #20


alleswirdbesser
Ich verstehe die Diskussion um die Rechte und Pflichten im Umgang mit den Kindern nicht wirklich. Der TE hofft seine Ehe zu retten, ob er sich um die Kinder kümmern möchte oder nicht stand doch gar nicht zur Debatte?

10.02.2024 16:14 • x 2 #21


Gorch_Fock
Für mich klingt der Brief auch wie ein finaler Abschluss. Aktuell steht noch kein geeigneter Next zur Verfügung, somit soll zum Erhalt des Status quo alles so weiterlaufen, insb. was die Lasten aus der Kinderbetreuung und Finazen / Wohnsituation angeht. S. und sonstige Annäherung sind natürlich tabu.

Ich würde ihr hier dann auch konsequent alle Annehmlichkeiten einer Beziehung entziehen. Trenn deshalb auch die Einschlafsitiation. Und ja, den Kindern darf sie es sich erklären, ist ja ihr Weg den sie gehen will.
Auf jeden Fall solltest Du dich im Hinblick auf die anstehenden Unterhaltskosten beraten lassen, lieber TE. Vermutlich sind hier Streitigkeiten vorprogrammiert sobald ein finanziell potenter Next auf der Bildfläche erscheint und die Ex ein entspanntes Leben mit KU für die Urlaubsgestaltung mitnehmen kann.

10.02.2024 16:35 • x 1 #22


J
@alleswirdbesser richtig

10.02.2024 17:45 • #23


Augenblick
Zitat von Nalf:
@Augenblick: einfach mal 1684 Absatz 1 BGB lesen. Dass diese Recht nicht vollzogen wird (einklagbar ist es sehr wohl), liegt am entgegen stehenden Kindeswohl. Denn kein Vater kann gezwungen, werden, sich beim Kontakt mit seinen Kindern nicht wie der letzte ... aufzuführen. Und da das zu erwarten steht, wenn ein Kind ...

Das ist aber das Recht des Kindes und damit ganz was anderes als das, was ich schrieb. Die Kindesmutter kann den Kindesvater eben NICHT zum Umgang mit dem Kind bzw. zur Betreuung dessen verpflichten (z.B. um ihre Freizeit zu genießen). Und darum ging es in meinem Beitrag, ich weiß nicht, weshalb du dich da so getriggert fühlst, in eine komplett andere Richtung zu argumentieren versuchst und dabei auch noch persönlich wirst.
Meine Ansichten zum Vatersein kennst du nämlich nicht, um überhaupt eine Aussage diesbezüglich treffen zu können. Im Übrigen bin ich eine Frau.

@alleswirdbesser: Die Diskussion entstand, nachdem ich meinte, dass das Arrangement der Fortführung der Ehe ohne Paarbeziehung im Vergleich zu einer Trennung für die Kindesmutter wohl auch Betreuungsvorteile hätte. Bei getrennt lebenden Eltern wäre es nämlich nicht so leicht, das Kind mal dem Ex vorbeizubringen, weil Mama ein Date hat.

10.02.2024 22:26 • x 2 #24


alleswirdbesser
@Augenblick ist eigentlich logisch.

10.02.2024 22:30 • #25


A


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